Rödl & Partner: Neuer Hau­s­ta­rif­ver­trag für Metz Con­sumer Elec­tro­nics

27.10.2015

Die Metz Consumer Electronics GmbH hat mit der Industriegewerkschaft Metall, Bezirk Bayern, einen neuen Haustarifvertrag abgeschlossen. Rödl & Partner hat das Unternehmen dabei beraten.

Christoph Kurzböck

Der Haustarifvertrag gilt für knapp 200 Beschäftigte am Standort Zirndorf und hat das Ziel, eine Konsolidierung des Unternehmens zu ermöglichen.

Im Juni dieses Jahres hatte der chinesische Elektronikkonzern Skyworth als Investor die TV-Sparte der Metz-Werke übernommen, nachdem das Traditionsunternehmen Metz im November 2014 Insolvenz angemeldet hatte. Der TV-Bereich der Metz-Werke wird seitdem von der Metz Consumer Electronics GmbH fortgeführt.

Die Metz Consumer Electronics GmbH wurde bei den Verhandlungen mit der IG Metall von der Arbeitsrechtspraxis von Rödl & Partner Nürnberg unter Federführung von Dr. Christoph Kurzböck unterstützt. Rödl hatte Skyworth beim Erwerb der TV-Sparte der Metz-Werke beraten. In Zuge der Übernahme wurde nun der neue Haustarifvertrag abgeschlossen.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Rödl & Partner für Metz Consumer Electronics GmbH:

Dr. Christoph Kurzböck LL.M., Federführung, Verhandlungsführung, Arbeitsrecht, Nürnberg

Cornelia Schmid, Arbeitsrecht, Associate Partner, Nürnberg

 

Metz Consumer Electronics GmbH:

Dr. Norbert Kotzbauer, Geschäftsführer

Wolfgang Frey, Leitung Personalwesen

 

IG Metall Bayern

Klaus-Dieter Winnerlein, 2. Bevollmächtigter der Fürther IG Metall, Verhandlungsführung

Quelle: Rödl & Partner

Zitiervorschlag

Rödl & Partner: Neuer Haustarifvertrag für Metz Consumer Electronics . In: Legal Tribune Online, 27.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17332/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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