Kanzleien als Bildungssponsoren: Enga­ge­ment mit Eigen­in­ter­esse

von Henning Zander

27.10.2015

Sie unterstützen Berliner Startups, verleihen Preise oder organisieren Studenten-Wettbewerbe – und ihr Engagement lassen sich Wirtschaftskanzleien Einiges kosten. Was sie sich davon versprechen, hat Henning Zander herausgefunden.

Auf den ersten Blick ist es eine Überraschung. Die Kanzlei Noerr gehört zu den Gründungspartnern des German Tech Entrepreneurship Center (GTEC) in Berlin. Der Startup Campus hat am 1. Juli die Arbeit aufgenommen. Hier sollen junge Uni-Absolventen in den Räumlichkeiten der European School of Management and Technology (ESMT) auf den Start ins Wirtschaftsleben vorbereitet werden. Es gibt Büros für die jungen Gründer, regelmäßige Meetings und Schulungen. Für einen erfolgreichen Start ins Wirtschaftsleben. Aber was hat eine Rechtsanwaltskanzlei damit zu tun?

"Das Projekt ist sehr spannend und passt zum Berliner Ökosystem aus Startups, Digitalwirtschaft und Business-Angels", sagt Felix Blobel, Partner bei Noerr und Mitglied der Practice Group Private Equity & Venture Capital. Natürlich gibt es für die Kanzlei auch die Chance, später als Berater im Boot zu sein, wenn die jungen Startups tatsächlich durchstarten.

"Es ist eher eine mittel- bis langfristige Perspektive", sagt Blobel. "Niemand weiß, ob hier tatsächlich einmal das nächste Zalando oder Groupon entsteht." Kurzfristig gehe es erst einmal um die Förderung eines interessanten Projekts und die Zusammenarbeit mit jungen, motivierten Teams. Mit positiven Effekten für das Markenbild von Noerr. Schließlich will sich die Kanzlei, neben vielen weiteren Rechtsfeldern und Branchen, auch in der Digitalwirtschaft als kompetenter Partner präsentieren.

Beide Seiten profitieren

Die Nähe von Kanzleien zu Bildungseinrichtungen lohnt sich für alle Beteiligten. Während Studenten vom Know-how der Kanzlei und ersten Kontakten profitieren, finden diese hier möglicherweise anwaltlichen Nachwuchs, mögliche Mandanten oder schlicht Impulse für die eigene Arbeit.

Seit 2014 verleiht die Bonner Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle den  EHM Promotionspreis für herausragende Leistungen auf dem Gebiet des Strafrechts und des Strafprozessrechts. 2013 wurde hierfür mit der Universität Bonn ein Sponsoring-Vertrag abgeschlossen. "Wir haben seit jeher gute Beziehungen zur Universität Bonn. Einige unserer Kollegen haben dort studiert, ich selbst bin dort wissenschaftlicher Mitarbeiter gewesen", sagt Professor Volkmar Mehle, Partner bei Eimer Heuschmid Mehle.

Die Strafrechtsprofessoren der Universität Bonn schlagen bis zu vier Promotionen vor, die für preiswürdig erachtet werden. Die Kanzlei wählt unter ihnen die beste Promotion aus. Die Preisträger können sich über ein Preisgeld von 5.000 Euro freuen.

Preise als Mittel der Talentsichtung

Ganz selbstlos ist das Engagement nicht. "Wir haben ein gewisses Eigeninteresse. Als Kanzlei sind wir auf guten Nachwuchs angewiesen", sagt Mehle. Der Preis ist für die Kanzlei auch eine Form der Talentsichtung. "Wenn der eine oder andere Nominierte später für uns arbeiten würde, wäre dies ein erwünschter Nebeneffekt" Schließlich müsse die Kanzlei auf eine gesunde Altersstruktur achten und gute junge Rechtsanwälte für sich gewinnen.

Auch studentische Wettbewerbe sind eine Möglichkeit, sich als Kanzlei einzubringen. So richtet Heuking Kühn Lüer Wojtek etwa Vorbereitungsrunden, Pre-Moots genannt, für den Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot aus. Bei diesem Wettbewerb bearbeiten Studententeams einen fiktiven Fall auf dem Gebiet der Schiedsgerichtsbarkeit und halten bei der Endrunde in Wien vor ausgesuchten Juroren ein Plädoyer. Bei den Pre-Moots nun können die Studenten einen Probelauf absolvieren – und erhalten mit Hilfe der Heuking-Juristen den letzten Feinschliff.

Verschiedene Rechtsanwälte von Heuking betreuen Teams, unterstützen in Gesprächen und Probe-Pleadings, mit gemeinsamem Brainstorming und der Korrektur von Schriftsätzen. Rund ein halbes Jahr haben die Studententeams Zeit, den ihnen vorgelegten Fall zu lösen und sich auf ihr Plädoyer in Wien vorzubereiten.

"Es gibt unter den jüngeren Kollegen kaum einen Rechtsanwalt in unserem Schiedsgerichtsbereich, der keinen Moot-Court absolviert hat", sagt Ulrike Gantenberg, Partnerin bei Heuking. Die Studenten hätten in einem sehr frühen Stadium die Möglichkeit, anwaltlich zu arbeiten. "Natürlich ist das auch eine Form der Nachwuchsförderung." Es gebe auch einen klaren Recruiting-Aspekt. Die Kanzlei habe in einem sehr frühen Ausbildungsstadium die Möglichkeit, starke Kandidaten zu fördern und mit dem Wirtschaftsleben vertraut zu machen.

Neue Ideen für die Kanzlei von Morgen?

Auch die Gründer am GTEC in Berlin sollen über den Campus an das Wirtschaftsleben herangeführt werden.  Rechtsanwälte von Noerr bieten am GTEC dafür zum Beispiel Einführungen in das Arbeitsrecht oder Grundlagen des Gesellschaftsrechts an und klären drängende Fragen: Gilt für die Mitarbeiter der Teams am Campus der Mindestlohn, müssen die Arbeitsverträge schriftlich geschlossen werden, was kostet eine Gründung? Die Rechtsanwälte der Kanzlei geben den Gründern auch immer wieder Impulse. "Wir sind sehr gut vernetzt und kennen uns in vielen Branchen aus, hier geben wir Anstöße", sagt Felix Blobel.

Auch eigene Ideen kann die Kanzlei zur Diskussion stellen. Etwa auf dem Gebiet der Legal IT. "Das kann ein Aspekt sein. Es wird derzeit viel über Wissensmanagement, neue Recherchetechniken oder Datenverwaltung nachgedacht." Gut möglich, dass sich eines Tages ein Startup am Campus ansiedelt, das in diese Richtung forscht und entwickelt.

Beteiligungen an Startups kommen für die Kanzlei allerdings nicht infrage. "Das sehen wir für uns nicht. Wir sind ein Beratungsunternehmen, außerdem sind uns berufsrechtlich enge Grenzen gesetzt", sagt Felix Blobel. "Aber natürlich sind wir an technischen Lösungen interessiert, wie etwa das Wissensmanagement noch effizienter umgesetzt werden kann." Wenn ein Startup hier interessante Lösungen entwickelt, wäre Noerr dann womöglich der erste Kunde.

Zitiervorschlag

Henning Zander, Kanzleien als Bildungssponsoren: Engagement mit Eigeninteresse . In: Legal Tribune Online, 27.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17337/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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