Alternative Fee Arrangements: Das Ende der Billable Hour?

von Henning Zander

16.02.2016

2/2 Rabatte für Broken Deals und Erfolgshonoare

Doch hätten Fixpreise nicht auch Vorteile für die Kanzlei, beispielsweise etwa dann, wenn Effizienzreserven gehoben oder Prozesse standardisiert werden könnten? "Wenn ein Fixpreis so großzügig bemessen werden könnte, dass die internen Kosten darunter blieben, dann wäre dies tatsächlich von Vorteil", antwortet Kolster. In der Regel seien allerdings die Fixpreise durch den Wettbewerb im Bieterverfahren so niedrig, dass an sich kaum Spielraum bleibe.

Eine Schwierigkeit sieht der Managing Partner von CMS beim Thema "Broken Deal". "Wir werden bei Transaktionen manchmal gefragt, ob wir in diesem Fall einen signifikanten Rabatt einräumen können. Das fällt uns aber nicht leicht, denn schließlich ist die Leistung von uns voll erbracht worden." Zudem sei es ja gerade auch die Aufgabe von Rechtsanwälten als Organ der Rechtspflege, den Mandanten unter Umständen vor einem schlechten Deal zu bewahren.

Auch ein Erfolgshonorar sieht Kolster kritisch. "Hier wirkt sich der Anreiz, dass ein Deal unbedingt zustande kommen soll, nicht immer förderlich auf eine ausgewogene Beratung aus. Unser Ziel und Anspruch ist es, für den Mandanten eine optimale Beratung  und die besten Lösungen für aufgetretene Probleme zu liefern. Deshalb wird auch schon mal freiwillig ein Premium gezahlt."

Verlässlichkeit zählt

Mandanten erwarten von ihren Anwälten Verlässlichkeit, auch hinsichtlich der für die Beratung entstehenden Kosten. Für Dr. Thomas Fox von Latham & Watkins macht es deshalb im Ergebnis kaum einen Unterschied, ob Kostenobergrenzen hart in Form eines Fee Caps ausgehandelt werden - oder ob der Anwalt lediglich gegenüber dem Mandanten auf dessen Nachfrage eine Einschätzung über das Honorar abgibt.

"Wenn wir signifikant von den Beträgen abweichen, die wir vorher dem Mandanten genannt haben, dann führt das regelmäßig zu Verstimmungen", sagt Fox. Deshalb sei es in jedem Fall wichtig, die Erwartungen des Mandanten zu ergründen. "Wir wollen schließlich, dass der Mandant wiederkommt und/oder uns weiterempfiehlt."

Latham setzt nur selten auf alternative Abrechnungsmodelle

Fox glaubt nicht, dass das Ende der Billable Hour eingeläutet ist. Die pauschale Vereinbarung eines Festbetrages sei sehr selten. "Das liegt auch daran, dass der Mandant zwar gerne einen Deckel auf den Kosten hat, aber ungern mehr bezahlt als er muss." Eine große Rolle spielen die alternativen Modelle bei Latham nicht: "Bei uns machen Alternative Fee Arrangements im engeren Sinne lediglich einen einstelligen Prozentsatz des Gesamtumsatzes aus", sagt Fox.

Gebräuchlich seien Capped-Fees-Vereinbarungen zum Beispiel im Finanzierungsbereich oder bei Due Diligence Prüfungen, also Arbeitsaufgaben, bei denen eine gewisse Standardisierung möglich ist. In solchen Fällen ist es für eine Kanzlei sehr gut denkbar, dass über Deckelungen gesprochen wird. Im Transaktionsgeschäft sind auch Prämien nicht unüblich, wenn ein Deal besonders gut läuft. Umgekehrt aber auch Abschläge, wenn eine Transaktion nicht zustande kommt.

Alternative Honorarmodelle erforderten auf beiden Seiten eine gewisse Erfahrung, meint Fox. Geklärt werden sollte insbesondere, was dem Mandanten wirklich wichtig ist: Wofür erwartet er etwa den Einsatz der Kanzlei auf Partnerebene und besondere Aufmerksamkeit? Umgekehrt muss auch der Mandant wissen, was mit einem bestimmten Budget erreicht werden kann. Die Bedingungen müssen für beide Seiten fair sein, findet Fox: "Letztendlich muss es beiden Seiten Spaß machen."

Zitiervorschlag

Henning Zander, Alternative Fee Arrangements: Das Ende der Billable Hour? . In: Legal Tribune Online, 16.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18477/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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