Gauweiler & Sauter: Ex-BGH-Richter Thomas Fischer wird Of Counsel

12.04.2021

Die Münchener Kanzlei Gauweiler & Sauter hat sich mit einem prominenten Neuzugang verstärkt: Thomas Fischer ist neuer Of Counsel der Sozietät.

Prof. Dr. Thomas Fischer

Prof. Dr. Thomas Fischer, einer der bekanntesten Strafrechtler Deutschlands und ehemaliger Vorsitzender des 2. Strafsenats am Bundesgerichtshof (BGH), wechselt vier Jahre nach seiner Pensionierung die Seiten und arbeitet nun als Rechtsanwalt. Fischer hat sich als Of Counsel der Kanzlei Gauweiler & Sauter angeschlossen und ist dort als Strafverteidiger sowie als Gutachter zu Fragen des Straf- und Strafverfahrensrechts tätig.

Der Kontakt zum namensgebenden Partner von Gauweiler & Sauter Dr. Peter Gauweiler kam über Fischers Gutachtertätigkeit zustande. Gauweiler vertritt die Chefs der Privatbank M. M. Warburg wegen der Cum-Ex-Geschäfte – und in dieser Sache erstattete Thomas Fischer Ende vergangenen Jahres ein Gutachten.

Die Zusammenarbeit habe sich intensiviert, und Fischer habe die Anwaltszulassung beantragt, auch wenn er dies früher noch ausgeschlossen hatte. "Als Richter hat man natürlich Erfahrungen und Blickwinkel, die speziell sind und sich mit denen eines Strafverteidigers nicht decken. Das beinhaltet Chancen, aber natürlich auch Risiken. Ich beabsichtige nicht, die Welt der Strafverteidigung mit höchstrichterlicher Weisheit zu beglücken", so Fischer gegenüber LTO.

Fischer war zwischen 2000 und 2017 Richter am BGH, ab dem Jahre 2013 war er Vorsitzender des zweiten Strafsenats. Seit seinem Eintritt in den Ruhestand im Jahre 2017 war der Jurist als freiberuflicher Journalist und Schriftsteller tätig. Er war unter anderem Kolumnist für Zeit-Online (2015-2017); seit August 2018 verfasst er die wöchentliche Kolumne "Recht haben" für Spiegel-Online.

Als Kolumnist ist der Herausgeber und Alleinautor eines der bekanntesten deutschen Kommentars zum Strafgesetzbuch (StGB) nicht weniger streitbar als während seiner Tätigkeit als Richter. In seiner Kolumne ist er alles andere als zurückhaltend gegenüber den Medien. Das sorgt für Kontroversen, hält sich die Justiz doch sonst gegenüber Medienvertretern eher bedeckt.

Die Kanzlei Gauweiler & Sauter, für die Fischer nun arbeitet, entstand im Jahr 2019, als sich die Kanzlei Bub Gauweiler & Partner wegen Meinungsverschiedenheiten über die Nachfolge auflöste. Der CSU-Mann Gauweiler schloss sich mit seinem Parteikollegen Alfred Sauter, Mitglied des bayerischen Landtags und ehemaliger Justizminister Bayerns, zusammen.

In diesem Jahr sorgten beide Namenspartner der Kanzlei abseits ihrer Tätigkeit als Anwälte für Schlagzeilen. Gegen Sauter wird wegen Korruptionsverdachts ermittelt; er gab deshalb im März 2021 alle Parteiämter auf. Gauweiler war zwischen 2002 und März 2015 Bundestagsabgeordneter – und erzielte nebenbei nach Angaben der Süddeutschen Zeitung Beraterhonorare in Höhe von mehr als elf Millionen Euro. Das entfachte jüngst eine neue Debatte über die Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten.

Fischer gehört laut einem Bericht des Spiegels seit kurzem zum Verteidigerteam von Dieter Wedel. Im März 2021 hatte die Staatsanwaltschaft München I Anklage wegen Vergewaltigung gegen den Regisseur erhoben.

fkr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gauweiler & Sauter: Ex-BGH-Richter Thomas Fischer wird Of Counsel . In: Legal Tribune Online, 12.04.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44700/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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