EuGH zu Zinsderivate-Kartell: HSBC muss zunächst keine Geld­buße zahlen

12.01.2023

Die Großbank HSBC muss ein von der Kommission im Jahr 2016 verhängtes Kartellbußgeld von 33 Millionen Euro nicht bezahlen. Ein nur leicht geringeres Bußgeld ist dagegen noch nicht vom Tisch.

Die britische Großbank HSBC kann eine Strafe wegen der Teilnahme an einem Zinskartell vorerst abwenden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte am Donnerstag die Aufhebung einer von der EU-Kommission verhängten Strafe von 33,6 Millionen Euro (Urt. v. 12.01.2023, Rs. C-883/19 P). Sie sei unzureichend begründet worden. Allerdings bestätigte der EuGH auch, dass HSBC an dem fraglichen Kartell beteiligt gewesen war.

Die EU-Kommission hatte im Dezember 2016 entschieden, dass die drei Großbanken Crédit Agricole, JPMorgan Chase und HSBC wegen Manipulationen des Referenzzinssatzes Euribor insgesamt rund 485 Millionen Euro Strafe zahlen sollten. Konkret verhängte die Kommission gegen HSBC eine Geldbuße in Höhe von etwa 33,6 Millionen Euro, gegen Crédit Agricole von gut 114 Millionen Euro und gegen JPMorgan Chase von mehr als 337 Millionen Euro.

Für die Brüsseler Wettbewerbshüter war es der Abschluss jahrelanger Ermittlungen zu dem Skandal. Die Banken klagten jedoch dagegen. Die Verfahren von Crédit Agricole und JPMorgan Chase vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) laufen noch.

Im Fall von HSBC hatte das EuG bereits 2019 geurteilt und die Strafe aufgehoben. HSBC habe zwar illegal gehandelt, die verhängte Geldstrafe sei jedoch unzureichend berechnet worden. Diese Einschätzung teilt der EuGH nun in seinem Urteil.

Der Fall ist jedoch noch nicht vom Tisch: Die EU-Kommission hatte die Geldbuße im Sommer 2021 neu berechnet und auf 31,7 Millionen Euro festgelegt. Dagegen hat HSBC vor dem EuG in einem separaten Verfahren erneut geklagt (Rechtssache T-561/21). 

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EuGH zu Zinsderivate-Kartell: HSBC muss zunächst keine Geldbuße zahlen . In: Legal Tribune Online, 12.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50738/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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