Überraschender Freispruch im Bierkartell-Verfahren: Kein Klüngel beim Kölsch!

08.09.2021

Das BKartA verhängt Geldstrafen gegen drei Kölsch-Brauereien und holt sich einen Kater. Das OLG Düsseldorf sieht keine ausreichenden Anhaltspunkte für Preisabsprachen und urteilt mit Freispruch.

Im Verfahren um ein angebliches Bierkartell sind drei Kölsch-Brauereien und zwei ihrer Manager vom Vorwurf illegaler Preisabsprachen freigesprochen worden. Der 4. Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf unter dem Vorsitz von Manfred Winterscheidt habe keine Absprachen zwischen den Brauereien Früh, Gaffel und Erzquell feststellen können, teilte ein Gerichtssprecher nach 34 Verhandlungstagen in der Urteilsverkündung am Mittwoch mit (Az. V-4 Kart 4/16 OWi). Gegen das Urteil kann die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt werden.

Das Bundeskartellamt (BKartA) hatte gegen die drei Brauereien Bußgelder von mehr als acht Millionen Euro verhängt. Dagegen waren diese vor das OLG gezogen. In dem Gerichtsverfahren ging es um die Frage, ob die Brauereien im Rahmen einer Sitzung des Wettbewerbsausschusses des Brauereiverbandes Nordrhein-Westfalen (NRW) im September 2007 kartellrechtswidrige Preisabsprachen getroffen haben.

Zeugenaussagen bringen kein Licht ins Dunkel

Dafür fand das Gericht bei seinen Zeugenvernehmungen keine Belege. Lediglich zwei der insgesamt 14 Zeugen glaubten, sich an das Treffen erinnern zu können. Die Erinnerung des einen sei für eine Verurteilung zu vage gewesen, heißt es in der Gerichtsmitteilung. Die Aussage des anderen Zeugen sei nach Auffassung des Senats insgesamt chaotisch, von bizarren Verwechslungen geprägt und zum Teil falsch gewesen.

Insgesamt hatte das BKartA 2013 und 2014 im Zuge des Bierkartell-Verfahrens Geldbußen in Höhe von rund 338 Millionen Euro gegen elf Brauereien und 14 persönlich Verantwortliche verhängt. Die Brauereien sollen sich bei Preiserhöhungen in den Jahren 2006 und 2008 abgesprochen haben. Der Fall beschäftigt noch immer die Justiz: Das OLG Düsseldorf verhandelt derzeit erneut über den Einspruch des Brauereiriesen Carlsberg Deutschland gegen den vom Kartellamt gegen ihn verhängten Bußgeldbescheid über 62 Millionen Euro.

Kanzleien & Köpfe

Michael DietrichDie Cölner Hofbräu P. Josef Früh KG (Früh) wurde im gesamten Kartellverfahren von Clifford Chance vertreten. Dass der Freispruch durchaus überraschend kommt, zeigt die Stellungnahme von Dr. Michael Dietrich, Partner im Bereich Antitrust bei Clifford Chance nach dem Urteil: “Ein Freispruch vor dem OLG gegen einen Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts ist eine absolute Seltenheit und zeigt Schwächen in der Ermittlungspraxis des Bundeskartellamtes exemplarisch auf.”

Alexander Rolff, persönlich haftender Gesellschafter von Früh, wurde von der Kanzlei Feigen Graf in Köln unter der Federführung von Partner Dr. Walther Graf rechtlich beraten und vertreten.

dpa/sts/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Clifford Chance für Cölner Hofbräu P. Josef Früh KG:

Dr. Michael Dietrich, Partner, Antitrust, Düsseldorf

Maximilian Graf Zedtwitz von Arnim, Counsel, Antitrust, Düsseldorf

Caroline Scholke, Senior Associate, Antitrust, Düsseldorf

 

Feigen Graf für Alexander Rolff:

Dr. Walther Graf, Partner, Köln

Dr. Kira Hellemacher, Köln

Zitiervorschlag

Überraschender Freispruch im Bierkartell-Verfahren: Kein Klüngel beim Kölsch! . In: Legal Tribune Online, 08.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45953/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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