Justizministerium NRW startet Umfrage: Führen in Teil­zeit – Geht das?

19.08.2020

Das Justizministerium NRW will mit einer Umfrage an den Gerichten herausfinden, wie Führungskräfte in Teilzeit arbeiten können – und was getan werden kann, damit das bei allen Mitarbeitern akzeptiert wird. 

Das nordrhein-westfälische Justizministerium will den Anteil von Frauen in Justiz-Führungspositionen erhöhen und setzt dabei vor allem darauf, Teilzeitarbeit zu ermöglichen – und zwar auch für Führungskräfte. Eine Umfrage an den Gerichten soll nun sicherstellen, dass das auf möglichst breite Akzeptanz bei allen Beschäftigten stößt.

In den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind nach Angaben des Justizministeriums Frauen mit 67 Prozent vertreten. Bei den Generalstaatsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften arbeiten 68 Prozent Frauen, in der Verwaltungsgerichtsbarkeit 63 Prozent. Auch bei den Landesarbeitsgerichten und Arbeitsgerichten sowie den Sozialgerichten liege der Anteil mit 71 Prozent deutlich über der Hälfte. Im Justizministerium selbst liege der Frauenanteil bei 58 Prozent. 

Auch der Anteil von Frauen in Führungspositionen sei in den letzten Jahren bereits gestiegen, betont Justizminister Peter Biesenbach (CDU). So seien die seit dem Jahr 2017 neu besetzten Vizepräsidentenposten an den Landgerichten zu fünfzig Prozent an Frauen vergeben worden, bei den Präsidentenposten an den Langerichten liege der Anteil neu ernannter Frauen bei vierzig Prozent. 

Insgesamt solle der Anteil von Frauen in Führungspositionen jedoch weiter erhöht werden, so Biesenbach. "Die Entscheidung für eine Familie und Teilzeitmodelle sollen Karrieren nicht im Wege stehen, wir wollen die Besetzung von Leitungspositionen durch Frauen auch in Teilzeit weiterhin fördern."

Worauf kommt es an, damit Teilzeit-Führungskräfte akzeptiert werden?

Seitens des Ministeriums heißt es, man sei sich darüber bewusst, dass es bei der Wahrnehmung von Führungspositionen noch Hindernisse gebe. Gerade von Führungspersonal werde häufig eine hohe zeitliche Verfügbarkeit wie bei einer Vollzeitbeschäftigung erwartet. 

Darüber hinaus könne man beobachten, dass es in der Praxis an Akzeptanz und an Ansatzpunkten mangele, um Führungspositionen in Teilzeit umzusetzen, obwohl die rechtlichen Rahmenbedingungen klar seien. So legt das Landesgleichstellungsgesetz fest, dass Teilzeit, Telearbeit, Jobsharing und andere Arbeitsorganisationsformen der Übernahme von Leitungsfunktionen nicht entgegenstehen. 

"Wir nutzen bereits jetzt die Chancen der Digitalisierung wie z.B. Telearbeit sehr effizient", so Biesenbach. "Job-Sharing-Modelle bieten weitere Möglichkeiten, Teilzeitarbeit und Leitungspositionen zu vereinbaren.“

Ziel der Umfrage sei es, das Thema in das Bewusstsein aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Führungskräfte eingeschlossen -  zu bringen. So wolle man herausfinden, auf welche Umstände es den Beschäftigten in der Justiz ankomme und wie das Thema in verschiedenen Altersgruppen, von Vollzeit- und Teilzeitkräften und von Führungskräften und anderen Beschäftigten wahrgenommen werde.  Zudem werde auch abgefragt, inwiefern ein Interesse daran bestehe, Führungsaufgaben in Teilzeit zu übernehmen.

Die Online-Umfrage richtet sich an Beschäftigte aller Laufbahngruppen in den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Erste Ergebnisse werden bis Ende dieses Jahres erwartet.

aka/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Justizministerium NRW startet Umfrage: Führen in Teilzeit – Geht das? . In: Legal Tribune Online, 19.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42539/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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