Bundesfinanzhof ohne Präsident: Mel­ling­hoff tritt in den Ruhe­stand

30.07.2020

Der Präsident des BFH erreicht am Freitag die gesetzliche Altersgrenze und scheidet aus dem aktiven Dienst aus. Ein Nachfolger ist noch nicht bestimmt und auch die Corona-Pandemie verzögert den Amtswechsel. 

Deutschlands oberstes Finanzgericht muss vorerst ohne Präsident auskommen: Amtsinhaber Rudolf Mellinghoff erreicht am morgigen Freitag die gesetzliche Altersgrenze und geht in den Ruhestand. Ein Nachfolger ist noch nicht bestimmt, wie der Bundesfinanzhof (BFH) am Donnerstag in München mitteilte. 
 
Nun wird das Bundesgericht vorerst von seiner Stellvertreterin Christine Meßbacher-Hönsch geleitet, die aber Ende Oktober ebenfalls pensioniert wird. Sofern die Bundesregierung bis dahin keinen Nachfolger bestimmt hat, würde zunächst der dienstälteste Vorsitzende einer der elf Senate die Leitung übernehmen. 

Mellinghoff wurde 1997 zum Richter am BFH berufen. Kurz darauf wechselte er jedoch nach Karlsruhe: Von 2001 bis 2011 gehörte er dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts an. Dort war er als Berichterstatter unter anderem an Verfahren auf dem Gebiet des Parteien- und Wahlrechts, des Kommunalrechts, des Strafvollstreckungsrechts und des Steuerrechts beteiligt. 2011 kehrte er als Präsident des BFH nach München zurück.

Mellinghoff setzte sich mit Nachdruck für eine eigenständige Finanzgerichtsbarkeit ein. Nach seiner Überzeugung sei nur mit einer spezialisierten Richterschaft qualitativ hochwertiger Rechtsschutz auf dem Gebiet des Steuerrechts zu gewährleisten, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Als Präsident konnte er im Oktober 2018 auch den 100jährigen Geburtstag des Gerichts feiern. Der 1954 geborene Rheinländer ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Der BFH teilte mit, dass der offizielle Amtswechsel wegen der Corona-Pandemie voraussichtlich erst Ende dieses oder Anfang kommenden Jahres stattfinden könne. 

dpa/vbr/LTO-Redaktion   

 

  

Zitiervorschlag

Bundesfinanzhof ohne Präsident: Mellinghoff tritt in den Ruhestand . In: Legal Tribune Online, 30.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42358/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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