Zum Jubiläum von Stanley Kramers Spielfilm "Urteil von Nürnberg": "Eigent­lich hätten ihn die Deut­schen machen sollen"

Gastbeitrag von Ralf Oberndörfer

14.12.2021

Am 14. Dezember 1961 hatte der Spielfilm "Urteil von Nürnberg" Premiere in West-Berlin. Stanley Kramers viel zu wenig beachtetes Meisterwerk ist nicht gealtert, sondern gereift, findet Ralf Oberndörfer.

Am Anfang erklingen deutsche Soldatenlieder, dann explodiert ein Hakenkreuz. Ort der Handlung ist Nürnberg. Bereits am 22. April 1945, noch vor der Kapitulation, hatte die US-Army das Symbol der NS-Herrschaft auf der Haupttribüne des Reichsparteitagsgeländes gesprengt. Es war programmatisch gemeint, dass US-Regisseur Stanley Kramer (1913-2001) sein dreistündiges Werk mit einer dokumentarischen Sequenz eröffnete.

Einige Szenen später spricht Richard Widmark als Colonel Tad Lawson, wie alle Figuren des Films fiktiv, bei der Eröffnung der Hauptverhandlung wörtlich Sätze, die Brigadegeneral Telford Taylor, der Hauptankläger 1947 im Juristenprozess gesagt hatte. Ein Gericht sei mehr als nur ein Gebäude: "It is a process and a spirit. It is the house of law." ("Es ist ein Verfahren und ein Geist. Es ist das Haus des Gesetzes.") Diesen Geist des Rechts hatten die NS-Juristen pervertiert und missbraucht. Das Entsetzen der Amerikaner, dass Hüter des Rechts Gesetze zu Massenvernichtungswaffen umfunktioniert hatten, wird im Film ebenso deutlich wie im Urteil vom Dezember 1947. 

Lawsons Gegenspieler ist Hans Rolfe (Maximilian Schell), der Verteidiger des Angeklagten Ernst Janning (Burt Lancaster). Die Figur von Janning war dem kommissarischen Justizminister Franz Schlegelberger nachempfunden. Der Schlagabtausch im Film erörtert juristische Fragen, die im Juristenprozess relevant waren: Befehlsnotstand und Rechtspositivismus. An einer Stelle zitiert Rolfe den Supreme Court Judge Oliver Wendell Holmes, um sich auf das Prinzip des tu quoque zu berufen: Praktiken, die im Land des Gerichtshofs akzeptiert seien, dürften den Angehörigen der unterlegenen Nation nicht zur Last gelegt werden.

Kameraführung macht Prozess lebendig

Später im Film tritt Montgomery Clift als Zeuge auf. Er spielt den Hilfsarbeiter Rudolph Petersen, der von einem NS-Erbgesundheitsgericht zur Kastration verurteilt wurde. Im historischen Prozess verwarf das Gericht den Anklagepunkt zu den Erbgesundheitsgerichten mit dem Hinweis auf ähnliche Praktiken in den USA. Die Präzision dieser Wortgefechte war das Werk des Autors Abby Mann. Beratend stand Erich Maria Remarque ihm zur Seite.

Nicht nur das Drehbuch, auch die Kameraführung macht den Prozess lebendig. Während des Eröffnungsvortrags von Rolfe zeigt ein langer Schwenk durch den im Studio nachgebauten Schwurgerichtssaal 600 das fair trial (faire Verfahren) in allen Details: Die Anklagebank, davor die Verteidiger, ihnen gegenüber die Ankläger, die Richter vor der Fensterfront; die Militärs, das Publikum, die Protokollant:innen und Übersetzer:innen, die Lämpchen, die den Wechsel zwischen Deutsch und Englisch markieren, die Kopfhörer. Janning trägt keinen Kopfhörer, weil er das Verfahren als Siegerjustiz ablehnt.

Hauptfigur ist der pensionierte Richter Dan Haywood (Spencer Tracy). Sein Blick, den er bei seiner Ankunft auf das schwer beschädigte Nürnberg richtet, wo die Außenaufnahmen erfolgten, eröffnet ein sozialgeschichtliches Prisma unterschiedlicher Haltungen. Ankläger Lawson ist voller Zorn, dass die (West)Deutschen so kurz nach Kriegsende bereits wieder als Bündnispartner in Betracht kommen. Haywoods Beisitzer hat kein Interesse an den juristischen Nachhutgefechten, was dem schwindenden Interesse in den USA 1947 entsprach.

Hochkarätige Besetzung mit Marlene Dietrich und Judy Garland

Ein sehr junger William Shatner spielt Haywoods Ordonnanzoffizier und geleitet ihn zu seiner Unterkunft. Der Richter ist bei der ebenso verführerischen wie selbstgerechten Generalswitwe Berthold (Marlene Dietrich) einquartiert, deren Mann als Kriegsverbrecher hingerichtet wurde. Das in ihrem Haushalt beschäftigte Ehepaar dient sich mit schlechtem Englisch und guten Vorsätzen dem hohen Gast an. Einerseits will man voran kommen, andererseits auch die Chance nutzen, es besser zu machen.

Antisemitismus ist mit Nürnberg durch den Redaktionssitz von "Der Stürmer" und die Gesetze von 1935 untrennbar verbunden. Judy Garland spielt die "deutschblütige" Zeugin Irene Hoffmann Wallner, die mit einem jüdischen Geschäftsmann befreundet war. Diesem wurde ein sexuelles Verhältnis mit ihr angedichtet, der Mann wegen "Rassenschande" hingerichtet. Der Film geht hier auf das Schicksal von Leo Katzenberger ein. Den Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde verurteilte das Sondergericht Nürnberg 1942 zum Tode. In seinen Befragungen arbeitet Haywood die gesellschaftliche Dimension des Antisemitismus heraus. Es geht für ihn nicht bloß um einen "Fall". In der fränkischen Gaststätte stimmen die Gäste die Soldatenlieder der Overtüre wieder an. Die grölende Volksgemeinschaft verdirbt Haywood den Appetit und Witwe Berthold ihr Rendezvous. Haywood will die Deutschen verstehen. Gelingt ihm das? Zumindest bringt er Janning dazu, das Gericht anzuerkennen und sich schuldig im Sinne der Anklage zu bekennen.

Neun Oscarnominierungen, zwei gewonnen

Stanely Kramer ist bis heute einer der großen Unbekannten von Hollywood. Gerechtigkeit und Verantwortung des Einzelnen waren für ihn zentrale Themen. In "Flucht in Ketten" (1958) ging es um Rassentrennung. In den siebziger Jahren folgten weitere Gerichtsfilme über die 1953 wegen Spionage hingerichteten Ethel und Julius Rosenberg und William Calley, den Offizier, der in Vietnam 1968 für das Massaker von My Lai verantwortlich war.

"Flucht in Ketten" und "Urteil von Nürnberg" waren beide für je neun Oscars nominiert. Abby Mann erhielt für Nürnberg einen für das beste Drehbuch nach (seiner eigenen) Originalvorlage. In der Kategorie Bester Nebendarsteller gewann Maximilian Schell. Kramer ging bei den Oscars zeitlebens leer aus. Er arbeitete meist haarscharf neben dem Mainstream. Seine Geschichtslektion von Nürnberg erhielt von der zeitgenössischen Kritik gleichwohl sehr viel Lob. Zur Premiere am 14.12.1961 in West-Berlin fanden sich in der Kongresshalle (heute: Haus der Kulturen der Welt) alle Stars ein. Zeitgleich erging das Urteil im Eichmann-Prozess. NS-Verbrechen waren plötzlich keine ferne historische Katastrophe mehr.

ZDF zeigte Film erst 1970

Auf seine Beweggründe für den Film angesprochen, sagte Kramer: "Eigentlich hätten ihn die Deutschen machen sollen." Das wäre im Jahr 1961 nicht durchsetzbar gewesen. Das ZDF zeigte ihn erst 1970.

Das Zentraljustizamt für die Britische Zone hatte zwar 1948 Auszüge des Urteils zum Juristenprozess veröffentlicht, die westdeutsche Jurisprudenz hatte diese jedoch ignoriert. Eine 1969 in der DDR veröffentlichte Ausgabe des Richterspruchs wurde im Westen als Propaganda abgetan. Erst 1996 erschien eine bundesrepublikanische Version.   

Als Laie oder Laiin kann man durch Urteil von Nürnberg verstehen, was das spezifische Unrecht der justizförmigen Verbrechen im Nationalsozialismus ausmacht. Als Profi sollte man endlich mal das Urteil lesen. Als Cineast:in kommt man bei der exquisiten Besetzung ins Schwelgen. Es gibt viele gute Gründe, diesen Film neu zu entdecken, der in sechs Jahrzehnten nicht gealtert, sondern gereift ist.

Ralf Oberndörfer ist Volljurist und arbeitet als freiberuflicher Rechtshistoriker in Berlin.

Zitiervorschlag

Zum Jubiläum von Stanley Kramers Spielfilm "Urteil von Nürnberg": "Eigentlich hätten ihn die Deutschen machen sollen" . In: Legal Tribune Online, 14.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46927/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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