Sparten-Gewerkschaften: "Nur noch mit den Großen streiken dürfen"

Interview von Anne-Christine Herr

02.09.2014

80 Fluglotsen, die einen Flughafen lahmlegen und Schäden in Millionenhöhe verursachen, sind keine Seltenheit mehr, seit das BAG die Tarifeinheit gekippt hat. Andrea Nahles bastelt an einem neuen Gesetz, auch die Abteilung Arbeitsrecht des 70. Deutschen Juristentags wird Einschränkungen der Tarifautonomie diskutieren. Gregor Thüsing wird wohl dafür stimmen.

LTO: Beim 70. Deutschen Juristentag, in dessen Abteilung Arbeitsrecht Sie stellvertretender Vorsitzender sind, wird es um die Stärkung der Tarifautonomie gehen – angesichts der Streiks bei der Deutschen Bahn und den Lufthansa-Piloten ein ziemlich aktuelles Thema. Nehmen Sie das Flugzeug oder die Bahn, wenn Sie am 15. September nach Hannover fahren?

Thüsing (lacht): Ich werde mit der Bahn fahren. Natürlich weiß ich, dass das mit einem gewissen Risiko behaftet ist.

LTO: Sehen auch Sie als einer der Millionen betroffenen Bürgern den Streik der Lokführer und Piloten als schlechthin unverhältnismäßig an, weil er nur wenigen Arbeitnehmern nützt, aber den gesamten Verkehr zu Lasten der Allgemeinheit lahmlegt?

Thüsing: Weder Streiks noch eine Gewerkschaft, die nur eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern repräsentiert, sind per se unverhältnismäßig. Zunächst gilt, dass das Grundgesetz nicht vorschreibt, dass eine Gewerkschaft das ganze Unternehmen repräsentieren muss. Auch kleinere Gewerkschaften sind in Deutschland historisch gewachsen, gerade die Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) hat eine über 100-jährige Geschichte.

"Das eigentliche Problem liegt im Arbeitskampf"

LTO: Aber muss man eine Spartengewerkschaft, die nur einen Bruchteil der Belegschaft eines Unternehmens repräsentiert, nicht anders behandeln als große Gewerkschaften?

Thüsing: Entscheidend ist, dass sich bei Spartengewerkschaften andere rechtliche Fragen stellen, als wenn eine Gewerkschaft die gesamte Belegschaft repräsentieren kann. Wo sie nicht die Belegschaft insgesamt repräsentieren, treten die Arbeitnehmervertreter in Konkurrenz zu den anderen Gewerkschaften desselben Betriebs.

Diese Situation konkurrierender Gewerkschaften kann zu einer Sackgassen-Situation führen. Dies zeigt gerade das aktuelle Beispiel bei der Deutschen Bahn: Die GDL und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG, welche die anderen bei der Bahn Beschäftigten vertritt, wollen unabhängig voneinander Teile der Belegschaft repräsentieren. Beide haben die Bahn aufgefordert, zu verhandeln und einen Tarifvertrag abzuschließen. Dies führt zu einer Tarifpluralität und –konkurrenz, deren Konsequenzen in der Praxis manchmal nur schwer umzusetzen wären.

LTO: Was genau daran wäre schwer umzusetzen?

Thüsing: Bei Tarifpluralität sind Lohn, Urlaubszeit und sonstiges in unterschiedlichen Tarifverträgen geregelt. Das führt einerseits zur Gefahr der Entsolidarisierung der Belegschaft und andererseits unter Umständen zu einem erheblichen Mehraufwand in der Personalführung.

LTO: Aber worin liegt das Problem, wenn in einem Krankenhaus die Ärzte einer anderen Regelung unterliegen als Krankenpfleger und –schwestern oder die Hausmeister?

Thüsing: Vieles kann man lösen, aber das eigentliche Problem liegt im Arbeitskampf. Wenn verschiedene Gewerkschaften unabhängig voneinander verhandeln wollen, dann wollen sie auch gegebenenfalls voneinander unabhängige Arbeitskämpfe führen. Das führt natürlich zu einer Mehrzahl von Streiks. Die Belastungen für die Allgemeinheit sind höher – gerade auch in dem von Ihnen gewählten Beispiel der Daseinsvorsorge.

"Man sollte den Arbeitskampf und die Daseinsvorsorge regeln"

LTO: Nun hat den Grundsatz der Tarifeinheit aber das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Jahr 2010 gekippt. Vier Jahre später beschäftigt sich nicht nur der 70. Deutsche Juristentag, sondern auch die große Koalition mit seiner Wiedereinführung. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles möchte das "betriebsbezogene Mehrheitsprinzip" wieder einführen, also nur noch den Tarifvertrag der Gewerkschaft gelten lassen, die in einem Betrieb die meisten Mitglieder hat. Wo würden Sie ansetzen?

Thüsing: Eine gesetzliche Regelung ist nicht nur sinnvoll, sondern sogar notwendig. Wir brauchen aber vielleicht nicht so sehr, oder jedenfalls nicht ausschließlich ein allgemeines Gesetz zur Tarifeinheit. Für drängender halte ich ein Gesetz mit spezifischen Regelungen zum Arbeitskampf und in der Daseinsvorsorge.

Insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge hat Gesellschaft ein besonderes Interesse an der Gewährleistung beispielsweise des öffentlichen Transportsystems – die Menschen verlassen sich darauf, dass die Bahn fährt und das Flugzeug fliegt oder dass das Krankenhaus den Kranken vollumfänglich zur Verfügung steht.

Eine Neuregelung sollte einerseits die Gewerkschaften nicht in ihrer Durchsetzungsfähigkeit schwächen, zum anderen aber den Streik möglichst lange hinauszögern. Entsprechende Vorschriften, welche auch kein strukturelles Ungleichgewicht zulasten der großen Gewerkschaften erkennen lassen dürften, würden auch keinen verfassungswidrigen Eingriff in die Vereinigungsfreiheit des Art. 9 Grundgesetz darstellen.

LTO: Wie könnte das aussehen?

Thüsing: Man kann sich hier verschiedene Modelle vorstellen. In Frankreich beispielsweise wurde von der Regierung Sarkozy ein spezifisches Gesetz zur Luftfahrt verabschiedet, nach dem eine Plicht zur rechtzeitigen Ankündigung von Streiks dafür sorgen soll, dass Passagiere sich hierauf einstellen können.

Man könnte auch darüber nachdenken, dass beide Seiten in Tarifverhandlungen auf einen unverbindlichen Schlichtungsspruch hinwirken müssen. Solche Verfahrensregelungen würden nicht zu einer Unangemessenheit des Ergebnisses führen, aber das spezifische Instrument des Arbeitskampfes würde möglichst weit hinausgedrängt.

"Eine Mindestgröße nur für Streiks"

LTO: Also ist für Sie der zentrale Punkt die Verhältnismäßigkeit zwischen den Rechten der Mini-Gewerkschaften und den Konsequenzen für die Allgemeinheit und das Unternehmen? Sollte man Ihres Erachtens eine solche, vom BAG bislang nicht angewandte Prüfung in ein neues Gesetz aufnehmen? Etwa in der Art, dass in Bereichen, welche die Öffentlichkeit besonders tangieren - wie der Verkehr oder die ärztliche Versorgung -, strengere Regeln zugunsten der Allgemeinheit zulässig wären?

Thüsing: Verfassungsrechtlich ist das alles natürlich dünnes Eis. Man darf den Spartengewerkschaften durch neue Gesetzgebung sicherlich nicht die Luft zum Atmen nehmen, denn auch sie genießen den Schutz der Koalitionsfreiheit.

Aber die Tarifeinheit dient auch dem Schutz dieser Tarifautonomie, denn sie stärkt die Funktionsfähigkeit des Tarifvertragssystems, sie stärkt die soziale Akzeptanz des Arbeitskampfsystems und sie sucht den angemessenen Ausgleich mit den Interessen der Öffentlichkeit.

LTO: Können Sie das etwas konkretisieren? Würden Sie zum Beispiel eine generelle Mindestgröße von Gewerkschaften in Bezug auf ihren prozentualen Anteil an der Gesamtbelegschaft für nötig halten – eine bestimmte "Prozenthürde"?

Thüsing: Über eine solche Mindestgröße muss man zumindest nachdenken. Als vor einiger Zeit die Vorfeldlotsen am Frankfurter Flughafen streikten, haben keine 100 Personen den ganzen Flughafen lahmgelegt. Da muss man fragen, ob das tatsächlich noch verhältnismäßig ist. Ich halte das für nicht mehr richtig. Der volkswirtschaftliche Schaden geht in die Millionen.

Andererseits müsste die Regelung Missbrauch ausschließen Sonst könnte ein Betrieb sich zum Beispiel gezielt vergrößern, um eine gerade eben über der 15-Prozent-Marke liegende Gewerkschaft "abzuschießen". Außerdem sollte die Mindestgröße nur für Streiks relevant sein, also nicht schon ausschließen, dass die Spartengewerkschaft Tarifverhandlungen führt. Aber nochmal: Richtig konzepiert und angewandt kann das eine sinnvolle Regelung sein.

"Nur noch, aber immer noch mit den Großen streiken dürfen"

LTO: Wie könnte das genau aussehen?

Thüsing: Man könnte fordern, eine repräsentative Mindestgröße der Belegschaft festzulegen, die allein zum Streik auffordern darf. Aber: Unbenommen bliebe ihnen das Recht, einen Tarifvertrag ohne Streik abzuschließen sowie das Recht, zusammen mit anderen Gewerkschaften zu streiken.

Ein solcher Vorschlag wäre eine geringere Belastung als die derzeitigen Vorschläge BDA/DGB. Die würden oftmals dazu fühgen den kleinen Gewerkschaften insgesamt das Recht nehmen, überhaupt Tarifverträge abzuschließen.

LTO: Aber Streik ist doch das zentrale Druckmittel, um seine Interessen in einem Tarifvertrag durchzusetzen. Würde man den Spartengewerkschaften, wenn man ihnen dieses Druckmittel nähme, nicht faktisch doch die Macht nehmen?

Thüsing: Man würde von ihnen fordern, sich mit den großen Gewerkschaften abzustimmen – das Druckmittel wäre an das Erfordernis einer Allianz gebunden.

Streik ist eine scharfe Waffe. Da hat der Gesetzgeber schon die Aufgabe, ihn erst zu erlauben, wenn das tatsächlich erforderlich ist. Um den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu waren, sollte man eine spezifische Verfahrensregelung finden, die die Gewerkschaften nicht unangemessen in ihrer Durchsetzungsfähigkeit schwächt, aber den Streik hinauszögert.

LTO: Herr Professor Thüsing, vielen Dank für das Interview.

Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. (Harvard) ist Leiter des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit an der Universität Bonn. Zudem ist er stellvertretender Vorsitzender der Abteilung Arbeitsrecht beim 70. Deutschen Juristentag in Hannover.

Zitiervorschlag

Anne-Christine Herr, Sparten-Gewerkschaften: "Nur noch mit den Großen streiken dürfen" . In: Legal Tribune Online, 02.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13062/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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