Schwertransporte: Rechtliche Leitplanken für die Titanen der Straße

Wenn Schwertransporte über die Straßen rollen, ziehen sie die Blicke auf sich. Gewichte von oft mehreren hundert Tonnen, Längen bis zu 50 m und Breiten bis 7 m. Solche Transporte werden oft Monate vorher bis ins Detail geplant und sind ein Meisterwerk verkehrstechnischer Logistik. Und sie laufen innerhalb eines gesetzlich genau fixierten Schemas ab.

Die genaue Anzahl der Schwertransporte, die auf Deutschlands Straßen abgewickelt werden, ist nicht bekannt. Schätzungen gehen von ca. 500.000 aus. Dabei sind aber nicht nur die spektakulären Transporte mit Gewichten von 400 t oder Längen von 60 m erfasst; auch der "Kleintransport" des Baggers einer Baufirma mit insgesamt rund 60 Tonnen fällt darunter.

Genau wie seine kleinen Brüder – Sattelzüge oder Lkw mit Anhänger mit 18,75 m, einem Gesamtgewicht von 40 t -, fährt kein Schwertransporter nur zum Spaß. Alle Großraum- und Schwertransporte (GST) haben Auftraggeber aus der Wirtschaft: Kraftwerke brauchen Generatoren, Automobilwerke brauchen Pressen. Schwertransporter liefern Brückenträger, Großraumtransporter Windkraftanlagen oder Langholz, und auch der große Kettenbagger fährt bequem auf seinem Tieflader zur nächsten Baustelle. Gäbe es die GST nicht, würde Deutschlands Wirtschaft lahmen.

Was ist überhaupt ein GST?

Das muss man von hinten rum beantworten: Straßen werden nach bestimmten, knappen Regelstandards gebaut - schon der Kosten wegen. Fahrbahnen außerorts sind in etwa 6,50 m bis 7,50 m breit, Autobahnen incl. Standstreifen je Fahrtrichtung etwa 10 m (zweistreifig) bzw. 13,75 m (dreistreifig). Unterbau und Asphalt-Tragschichten sind auf sog. "10-Tonnen-Achsübergänge" ausgelegt. Brücken sind – auch mit Sicherheitszuschlag – selten höher als 4,20 m.

Dementsprechend sind auch die Abmessungen und Gewichte aller Fahrzeuge normiert. In Deutschland regelt dies die StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) in den §§ 32 und 34. Die Festlegungen sind aber grundsätzlich europa- und weltweit einheitlich.

Nach der StVZO darf beispielsweise ein Lkw 2,55 m breit und maximal 4 m hoch sein. Ein Einzelfahrzeug darf 12 m lang sein, ein Sattelzug 16,50 m und ein Lkw-Zug, beispielsweise ein Kipper mit Anhänger, 18,75 m.

Wie schwer ein Fahrzeug oder ein Zug sein darf, hängt von der Zahl der Achsen ab. Der typische Lkw mit Anhänger hat ein höchstzulässiges Gesamtgewicht inklusive Ladung von 36 oder 40 Tonnen.

Auch was die Achsen auf die Straße bringen dürfen, ist genau normiert: Zulässig sind Einzelachslasten von 10 t bzw. 11,50 t auf der Antriebsachse, Doppelachslasten von 19 t oder Dreifachsachslasten von 24 t.

Alles, was über diese Gewichte und - möglicherweise - Abmessungen hinausgeht, ist ein Schwertransport, was (nur) zu lang, zu breit oder zu hoch ist, bezeichnet man als einen Großraumtransport. Ist das Fahrzeug an sich normal, steht aber die Ladung über und werden dadurch die Grenzen des Ladungs-Paragrafen § 22 StVO (2,55 m Breite, 4 m Höhe, Gesamtlänge von Fahrzeug mit Ladung 20,75 m) überschritten, handelt es sich ebenfalls um einen Großraumtransport.

Was transportiert so ein GST?

Technisch sind die Fahrzeuge meist auf höhere Gesamtgewichte ausgelegt, als es die StVZO vorsieht - es muss ja auch eine Sicherheitsreserve bestehen. Für den Unternehmer wirtschaftlich wäre es, die Fahrzeuge in jedem Falle auszulasten. Dem schieben aber Gesetz und Verwaltung einen Riegel vor: Jeder GST bedeutet auch eine zusätzliche Belastung für die Straßen und den übrigen Verkehr. Darum darf der Transport nur mit einer behördlichen Ausnahmegenehmigung rollen. Und für eine Ausnahmegenehmigung braucht man einen Ausnahmegrund.

Bei GST ist dies die Ladung: Sie muss so groß oder so schwer sein, dass sie mit einem normalen bzw. mit mehreren normalen Lkw nicht gefahren werden kann. Und das bedeutet auch: Es ist notwendig, dass der Transport in einem Stück erfolgt. Ist eine Ladung ohne Schwierigkeiten teilbar, darf sie nicht auf einem GST befördert werden. Als unteilbar gilt hier eine Ladung, deren Zerlegung aus technischen Gründen unmöglich ist oder deren Zerlegung und der Zusammenbau unzumutbare Kosten verursachen würden. Müssen einzelne Ladungsteile aus statischen Gründen (zum Beispiel zwei Träger, die unverbunden brechen würden) zusammen transportiert werden, gelten sie ebenfalls als unteilbar.

Welche Genehmigung braucht man?

Abweichungen von den Maßen und Gewichten der StVZO werden durch eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO ("70er") sanktioniert. Antragsbasis ist hier ein technisches Gutachten. Die 70er ist sozusagen die fahrzeugbezogene technische Zulassung des Fahrzeugs - es wird die technische Eignung überprüft.

Theoretisch gibt es hier keine Obergrenzen - die setzt nur die jeweilige Straße. Denn auch der schönste sieben Meter breite Brummi kommt nicht durch eine Engstelle von vier Metern. Darum gibt es auch die straßenbezogene Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO ("29er"). Hier wird die Strecke festgelegt, die der GST zwischen Abgangsort und Zielort zu befahren hat. Ist der GST unspektakulär, ist auch die Erlaubnis eher pauschal und auf längere Dauer. Je monströser der Transport, desto intensiver verläuft auch die Streckenprüfung.

Hier kommt’s schon auch mal vor, dass in einem behördlichen Anhörverfahren Alternativen hin und her erwogen werden und Baustellen für die Zeit des Transports geräumt werden müssen. Die 29er erfordert oft Millimeterarbeit und starke Nerven- auf Seiten der Behörden und des Unternehmers. Erfordern nur die Abmessungen der überstehenden Ladung einen Großraumtransport, ist eine Genehmigung nach § 46 StVO ("46er") erforderlich. Kommen auch Gewichte mit ins Spiel, braucht man auch noch die 70er und die 29er.

Polizei und "WVZ-Fahrzeug"

Große GST fahren meistens nicht allein. Sie werden von der Polizei begleitet, die andere Verkehrsteilnehmer mit ihrem blauen Blinklicht warnt. Oft werden auch polizeiliche Maßnahmen notwendig: etwa wenn eine Straße so schmal ist, dass sie für den Gegenverkehr gesperrt werden muss. Das kann nur die Polizei. Manche GST werden auch von WVZ-Fahrzeugen begleitet. WVZ steht hier für "Wechselverkehrszeichen". Beim WVZ-Fahrzeug handelt es sich meist um einen Kleintransporter, der auf dem Dach einen Aufsatz für die Anzeige eines Verkehrszeichens hat. Je nach Bedarf und Situation werden die Zeichen "Gefahrstelle" (Z 101 StVO) oder "Überholverbot" (Z 276 oder 277 StVO) angezeigt. Das Signalprogramm - wann wird welches Zeichen angezeigt - legt die 29er- Erlaubnisbehörde fest. Dem Bediener im WVZ- Fahrzeug steht keine eigene Entscheidungskompetent zu: er ist nur Verwaltungshelfer.

Und wenn’s mal irgendwo hakt?

Unternehmen, die Schwertransporte durchführen, sind absolute Profis, die nichts dem Zufall überlassen. Mögliche Hindernisse werden schon vor Beginn des Transports beseitigt. Spektakuläre Szenen wie in TV-Berichten dargestellt, sind eher selten. Hakt es aber dennoch irgendwo einmal, etwa weil eine Ampel im Wege steht, muss eben der übrige Verkehr angehalten und die Ampel abgebaut werden. Denn große zeitliche Verzögerungen sind meist nicht drin. Die manchmal millionenschwere Fracht ist oft termingebunden. Und die Kosten für die Durchführung eines großen Schwertransports mit bis zu 50.000 Euro auch nicht so ganz billig.

Für Interessierte: Wie ermittle ich das Gewicht eines Schwertransporters?

Wer überschlägig wissen möchte, wie schwer denn dieses Ding ist, das da vor ihm fährt, gibt es eine kleine Faustformel. Das Gewicht lässt sich anhand der Achsen zumindest überschlägig errechnen. Denn: transportierbar ist fast alles - es hängt nur von der Zahl der Achsen ab. Wird eine Ladung zu schwer, hängt man an den Anhänger ein paar Achsen an.

Für die Berechnung des Gewichts der Zugmaschine multipliziert man die Achszahl mit 9 t. Bei einem 4-Achser kommt man dann auf 36 Tonnen (tatsächlich sind’s meist 35 t). Beim Anhänger: Achszahl multipliziert mit 10. Bei den richtigen schweren Brummern beträgt die Achslast meist sogar 12 t. Das sind die sogenannten geteilten Achsen bzw. Pendelachsen, zwei recht kleine Räder im Doppelpack jeweils auf der linken und der rechten Seite des Anhängers. Beide Ergebnisse werden zusammengezählt.

Auf dem Beispielsfoto ergibt sich danach:

Zugmaschine 4 x 9 t = 36t.
Anhänger 2 x 10 Achsen x 12 t/ Achse= 240t.
Summe: 276t.

Der Autor Adolf Rebler ist Regierungsamtsrat in Regensburg und Autor zahlreicher Publikationen zum Straßenverkehrsrecht

Zitiervorschlag

Adolf Rebler, Schwertransporte: Rechtliche Leitplanken für die Titanen der Straße . In: Legal Tribune Online, 23.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1548/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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