Am Mittwoch sollen Innenminister de Maizière und Verfassungsschutz-Chef Maaßen im Rechtsausschuss aussagen. Thema: die noch immer nicht aufgeklärte Netzpolik-Affäre. Dazu neun Hypothesen von Christian Rath.
"Gespräch mit dem Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, und dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Hans-Georg Maaßen, zu den Ermittlungen gegen Journalisten von netzpolitik.org". Das ist TOP 1 der Rechtsausschuss-Sitzung am Mittwoch im Bundestag. Bei einem ersten Versuch Mitte August hatten die beiden Herren keine Zeit. Nach derzeitigem Stand der Dinge wird Maaßen dieses Mal vor dem Ausschuss erscheinen, de Maizière lässt sich durch seinen Parlamentarischen Staatssekretär Günter Krings vertreten.
Der Ausschuss hat die Hoffnung nicht aufgegeben, die Affäre noch aufklären zu können. Vermutlich ist das aber illusorisch. Vieles spielte sich im Arkanbereich von Behörden und Justiz ab. Teilweise steht Aussage gegen Aussage.
Hier deshalb der Versuch, auf einige offene Fragen zumindest mit Hypothesen zu antworten, mit Vermutungen also, die nach längeren Recherchen plausibel erscheinen.
Warum musste sich der GBA mit den Veröffentlichungen von Netzpolitik beschäftigen?
Für die Verletzung von Dienstgeheimnissen (§ 353b StGB) ist die Bundesanwaltschaft gar nicht zuständig, sondern eine Landes-Staatsanwaltschaft, etwa in Berlin. Die Bundesanwaltschaft ist als Ermittlungsbehörde aber zuständig, wenn es um die Veröffentlichung von Staatsgeheimnisse geht. Denn Landesverrat und ähnliche Straftaten (§§ 93 ff StGB) sind Staatsschutzdelikte.
Aus Sicht des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) könnte die Befassung des Generalbundesanwalts (GBA) attraktiv gewesen sein, weil sich bei einer bloßen Verletzung von Dienstgeheimnissen seit einer Gesetzesänderung 2012 die Journalisten, die die Inhalte veröffentlichen, nicht mehr wegen Beihilfe strafbar machen. Um Medienvertretern zu zeigen, dass sie nicht tun können, was sie wollen, hätte also wegen Landesverrats und ähnlicher Delikte ermittelt werden müssen, denn hier gibt es bisher keine Klausel zum Schutz der Pressefreiheit.
Die beiden Strafanzeigen, die BfV-Präsident Maaßen im Februar und April 2015 nach Veröffentlichungen von Netzpolitik beim Landeskriminalamt (LKA) Berlin stellte, waren aber eher harmlos. Weder war von Landesverrat noch von Staatsgeheimnissen die Rede. Es wäre also nach der üblichen Zuständigkeit zu erwarten gewesen, dass das LKA die Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaft Berlin weitergibt.
Trotzdem hat das LKA beim BfV angefragt, ob es hier vielleicht um Staatsgeheimnisse gehen könnte. Und das BfV hat dies in einem kurzen Gutachten bejaht. Das war die Weichenstellung, weshalb der Fall bei Generalbundesanwalt Range in Karlsruhe landete.
Die Annahme, dass das LKA von sich aus auf die Idee kam, das BfV nach dem Vorliegen von Staatsgeheimnissen zu fragen, ist ziemlich unrealistisch. Viel wahrscheinlicher ist es, dass es eine Anregung des BfV hierzu gab. So konnte sich das BfV hinter seiner harmlosen Strafanzeige verstecken und am Ende landete das Verfahren doch in Karlsruhe.
Möglicherweise wurde auf diesem Weg sogar das Innenministerium ausgetrickst. Innen-Staatssekretärin Emily Haber wusste zwar vorab von der Strafanzeige – von dem weichenstellenden BfV-Gutachten erfuhr das Innenministerium aber erst im Nachhinein.
2/9: Warum hat Generalbundesanwalt Range einen externen Gutachter eingeschaltet?
Zunächst landete der Fall bei ihm nur als Anfrage des LKA Berlin. Dort wollte man wissen, ob er den Fall übernehmen will. Die Bundesanwaltschaft (BAW) legte daraufhin einen Prüfvorgang an. Als dann aber das BfV-Gutachten zum Schluss kam, dass es bei den Veröffentlichungen von Netzpolitik um Staatsgeheimnisse ging, sahen Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft einen Anfangsverdacht gemäß §§ 93 ff StGB.
Vermutlich tendierte das Staatsschutz-Referat der BAW eher zu Ermittlungen, während FDP-Mitglied Range eher zögerlich war. Da die Staatsanwaltschaft eine hierarchische Behörde ist, hätte er das Referat zwar durchaus anweisen können, den Vorgang nach Berlin zurückzugeben. So hätte man verneinen können, dass überhaupt ein Staatsgeheimnis vorlag oder annehmen, dass die Veröffentlichung jedenfalls durch die Pressefreiheit gerechtfertigt war. Doch dann hätte Range sich nicht nur in Konflikt zu seinen Spezialisten, sondern auch zum Bundesamt für Verfassungsschutz begeben.
In dieser Konstellation mag die Einschaltung eines externen Gutachters attraktiv gewesen sein, damit alle Beteiligten vermeintlich das Gesicht wahren können. Aus sachlichen Gründen war dies zwar völlig unnötig, schließlich hat die Bundesanwaltschaft selbst genug Sachkunde für solche Fragen. Aber für den konfliktscheuen Range könnte es wie ein elegante Lösung ausgesehen haben.
Möglicherweise fand er es sogar schon mutig, nicht einfach die Wertung des Verfassungsschutzes zu übernehmen. Schließlich folgte, als sie 1982 in der Langemann-Affäre gegen die Zeitschrift Konkret ermittelte, die Bundesanwaltschaft noch ganz selbstverständlich den Gutachten von BND und BfV, die eine Verletzung von Staatsgeheimnissen sahen.
Als Gutachter wurde der junge Rechtsprofessor Jan-Hendrik Dietrich von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung beauftragt. Er lehrt zwar am Fachbereich Nachrichtendienste, ist aber wissenschaftlich unabhängig.
3/9: Warum ermittelte Range bereits wegen Landesverrats, bevor das Gutachten vorlag?
Die Bundesanwaltschaft meinte, sie müsse erst formal ein Ermittlungsverfahren eröffnen, bevor sie einen Sachverständigen beauftragt. Routinemäßig wurde dann auch das Bundeskriminalamt mit den Ermittlungen betraut.
Range ordnete aber sofort an, dass das BKA vor Abschluss des Gutachtens keine Ermittlungshandlungen, etwa Durchsuchungen, vornehmen sollte. Das BKA holte nur routinemäßig Auskünfte bei verschiedenen Behörden ein, etwa bei der Bankenaufsicht Bafin über die Kontoverbindungen der netzpolitik-Journalisten Markus Beckedahl und Andre Meister. Zu weitergehenden Überwachungshandlungen durch das BKA kam es wohl nicht.
Ob der Verfassungsschutz daneben die Redaktion überwachte, ist unbekannt. Diese hätte dann aber nichts mit dem Ermittlungsverfahren zu tun. Wenn der Dienst die Redaktions-Telefone oder den Email-Verkehr hätte überwachen wollen, hätte er allerdings eine Genehmigung der G-10-Kommission des Bundestags benötigt. Grundsätzlich sind die Betroffenen nach Abschluss einer Überwachungsmaßnahme auch davon zu unterrichten.
4/9: Warum hat Generalbundesanwalt Range ausgerechnet ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrat eröffnet?
Das war - selbst wenn man von einem Staatsgeheimnis ausgeht - nicht naheliegend und wohl ein handwerklicher Fehler. Denn von den Staatsschutzdelikten der §§ 93 ff StGB kam der Landesverrat (§ 94) am wenigsten in Betracht. Schließlich wurde hier auf der subjektiven Tatseite der Wille verlangt, "die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen". Von dieser Intention kann bei Journalisten, die über vermeintliche Misstände berichten, in der Regel nicht ausgegangen werden.
Eher in Betracht kamen die verwandten Delikte "Offenbaren von Staatsgeheimnissen" (§ 95 StGB) und "Preisgabe von Staatsgeheimnissen (§ 97 StGB), die keine Schädigungsabsicht verlangen, sondern das vorsätzliche oder fahrlässige Veröffentlichen von Staatsgeheimnissen genügen lassen. Das "Offenbaren von Staatsgeheimnissen" gilt in der Kommentarliteratur sogar ausdrücklich als vorrang zu prüfender Tatbestand, wenn es um mutmaßliche Taten von Journalisten geht. Diese Delikte hatte Range zwar auch im Blick, in offiziellen Dokumenten stand jedoch der Landesverrat vorneweg.
Damit hatte sich Range auch politisch unnötig in Not gebracht. Denn der Begriff "Landesverrat" ist untrennbar mit dem Verfahren der Bundesanwaltschaft gegen den Spiegel im Jahr 1962 verbunden. Die öffentliche Empörung wäre lange nicht so groß gewesen, wenn er diesmal wegen "Offenbarens von Staatsgeheimnissen" ermittelt hätte. Der Öffentlichkeit wäre der Unterschied zur weit verbreiteten "Verletzung von Dienstgeheimnissen" wohl kaum aufgefallen.
5/9: Warum hat das Justizministerium die Ermittlungen nicht von vornherein verhindert?
Das Ministerium war wohl schon während des Karlsruher Prüfvorgangs beiläufig informiert worden und äußerte dabei spontan Bedenken. Für das Justizministerium handelte vor allem die beamtete Staatssekretärin Stefanie Hubig, wobei Minister Maas aber frühzeitig informiert war.
Erst nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens wurde das Ministerium wohl umfassend informiert. Nun war es aus dessen Sicht aber für eine nachdrückliche Intervention zu spät. Der Affront wäre nun zu groß gewesen. Stattdessen beteiligte man sich kooperativ an der Auswahl des externen Gutachters.
Vermutlich ging das Ministerium davon aus, dass der ganze Vorgang kaum bekannt werden wird. Man erwartete wohl, dass der externe Gutachter am Ende ein Staatsgeheimnis verneinen und die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen dann ohne großen Wirbel sofort einstellen werde.
Erst als sich abzeichnete, dass der externe Gutachter möglicherweise bis Oktober brauchen würde, bemerkte man das Problem einer drohenden Verjährung. Range beschloss dann, die Verjährung durch die mildestmögliche Maßnahme zu unterbrechen, nämlich die Benachrichtigung der betroffenen Journalisten. Auf diesem Weg erfuhr nun aber auch die breite Öffentlichkeit von dem Ermittlungsverfahren und der Sturm brach über Range und Maas herein.
6/9: Hat das Justizministerium versucht, Beweise zu unterdrücken?
Am 30. Juli machte Netzpolitik das Ermittlungsverfahren öffentlich. Am 31. Juli trat Justizminister Maas vor die Presse und kündigte eine eigene fachliche Einschätzung seines Ministeriums an.
Zuvor hatte Staatssekretärin Hubig mit Range über diese fachliche Einschätzung gesprochen. Ziel des Ministeriums war nach dessen Darstellung eine Beschleunigung des Verfahrens. Da das externe Gutachten noch längere Zeit dauern sollte, wollte das Ministerium es durch eine eigene fachliche Einschätzung ersetzen. Auf dieser Grundlage sollte Range dann seine Entscheidung treffen.
Am Freitag, den 31. Juli, wusste man noch nicht, zu welchen Schlüssen der externe Gutachter kommen würde. Soweit es Vermutungen gab, ging man eher davon aus, dass er ein Staatsgeheimnis verneinen werde. Es ist deshalb plausibel, dass das besprochene Vorgehen zu diesem Zeitpunkt tatsächlich nur der Beschleunigung des Verfahrens dienen sollte.
Am Montag, den 3. August, erfuhr Range dann, dass der externe Gutachter eine vorläufige Bewertung abgegeben habe: Teilweise könnten die von Netzpolitik veröffentlichten Informationen Staatsgeheimnisse sein. Dies teilte Range telefonisch der Staatssekretärin mit, die aber die Umsetzung des ursprünglichen Plans weiterhin für richtig hielt. Daraufhin entzog Range dem externen Gutachter den Auftrag.
Es mag sein, dass es dem Ministerium immer noch um die Beschleunigung der Sache ging. Nun aber agierte es in Kenntnis voraussichtlicher Untersuchungsergebnisse, die zudem nicht der Einschätzung des Ministeriums entsprachen. In dieser Situation wäre es angebracht gewesen, das externe Gutachten nun doch abzuwarten und in der Ministeriums-Stellungnahme zu berücksichtigen. Schon der Anschein, man habe in dem Interesse agiert, ein unliebsames Gutachten zu verhindern, ist äußerst unschön und hätte vermieden werden müssen. Tatsächlich gingen bei der Berliner Staatsanwaltschaft mehrere Strafanzeigen wegen Strafvereitelung im Amt ein, die dort noch geprüft werden.
7/9: Hat Staatssekretärin Hubig dem Generalbundesanwalt mit Entlassung gedroht?
In einem dienstlichen Vermerk, über den die SZ berichtete, soll Range das am 31. Juli (Freitag) erfolgte Telefonat mit Hubig so zusammengefasst haben: "Das BMJV drohte mir: Entweder das externe Gutachten wird zurückgezogen, oder ich bin meinen Job los." Diese Wahrnehmung wiederholte er Mitte August auch im Rechtsausschuss. Das Ministerium weist diese Darstellung zurück.
Dass Range eine vermeintliche Drohung schon auf Freitag terminiert, wirft einige Fragen auf:
- Warum hat Range nicht schon am Wochenende gegen den vermeintlichen "Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz" protestiert, sondern erst am Dienstag (nach dem erneuten Telefonat mit der Staatssekretärin)?
- Warum hat Range am Dienstag nur eine vermeintliche "Weisung" erwähnt, nicht aber die "Drohung" mit der Entlassung?
- Warum hat Range angesichts der angeblichen Drohung das Gutachten gar nicht gestoppt, sondern erst nach der angeblichen Weisung?
- Warum hat die Bundesanwaltschaft am Sonntagabend noch eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der es abschließend eher affirmativ heißt: "Der weitere Gang des Verfahrens wird der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am vergangenen Freitag angekündigten Einschätzung zu den offenen Rechtsfragen vorbehalten bleiben."?
Unabhängig von den Anschuldigungen Ranges könnte man folgendes Szenario für möglich halten: Hubig und Range könnten sich am Freitag mehr oder weniger einvernehmlich darauf verständigt haben, dass das externe Gutachten mit Blick auf die angekündigte fachliche Einschätzung des BMJV "obsolet" ist. Darunter hätten dann aber beide Seiten jeweils etwas anderes verstanden. Das BMJV ging einerseits wohl davon aus, dass das externe Gutachten sofort gestoppt wird, während die Bundesanwaltschaft anderseits eventuell annahm, dass das externe Gutachten erst dann überflüssig wird, wenn eine fundierte fachliche Einschätzung des Ministeriums vorliegt.
Dazu passt jedenfalls, dass die Bundesanwaltschaft das externe Gutachten am Freitag nicht stoppte und es Indizien gibt, wonach der Gutachter vielmehr zur Beschleunigung seiner Arbeit aufgefordert wurde.
Das Missverständnis wäre in diesem Szenario erst am Montag deutlich geworden, als Range bei Hubig anrief, um ihr die vorläufige Bewertung des Gutachters mitzuteilen.
8/9: Warum telefonierte die Bundesanwaltschaft am Montag, den 3. August, mit dem externen Gutachter?
In Berliner Kreisen wurden Gerüchte gestreut, wonach der Gutachter im Urlaub gewesen sei und "vom Strand aus" angerufen habe. Damit sollte wohl nahegelegt werden, dass auf einen so kuriosen und dubiosen Anruf keine Rücksicht zu nehmen war, dass es sich eher um eine Schmierenkomödie handele, die das Vertrauen zum Generalbundesanwalt weiter beeinträchtige.
Allerdings war Gutachter Dietrich wohl gar nicht im Urlaub, sondern arbeitete an dem Gutachten, so auch am Wochenende des 1. und 2.September. Am Montag hat er dann, so die Indizienlage, bei der Bundesanwaltschaft angerufen, um Sachfragen zu klären, die am Wochenende entstanden waren. Bei diesem Gespräch habe er dann auch seine vorläufige Bewertung geäußert, dass es sich bei den von Netzpolitik veröffentlichten Informationen teilweise um Staatsgeheimnisse handeln könne.
Falls es so war, hätte also die Bundesanwaltschaft den Gutachter nicht gezielt gegen das Ministerium in Stellung gebracht, sondern es wäre eher Zufall gewesen, dass sich dieser in Karlsruhe meldete.
9/9: Hat das Ministerium am 3. August den Generalbundesanwalt angewiesen, das externe Gutachten zurückzuziehen?
Auch hier steht Aussage gegen Aussage. Range sagte am 4. September
(Dienstag) in seiner Erklärung: "Mir wurde Weisung erteilt, das Gutachten sofort zu stoppen und den Gutachtenauftrag zurückzuziehen."
Minister Maas erklärte am gleichen Abend, die Äußerungen Ranges seien "nicht nachvollziehbar und vermitteln der Öffentlichkeit einen falschen Eindruck". Deshalb sei Maas' Vertrauen nun nachhaltig gestört, weshalb er Range entließ.
Eine förmliche Weisung lag wohl nicht vor, weil das Justizministerium bisher immer vermieden hat, solche förmliche Weisungen zu erteilen. Range hat auch nicht, was im Beamtenrecht üblich ist, auf einer schriftlichen Weisung bestanden.
Es könnte aus seiner Sicht aber eine "gefühlte Weisung" gegeben haben. Und dieses Gefühl könnte sich in dem Maß verdichtet haben, wie Range mit der Empörung seines Staatsschutz-Referates über die von ihm zugesagte Rücknahme des Gutachtens konfrontiert war. Aus dieser Ecke dürfte wohl auch die Idee gekommen sein, am nächsten Morgen mit einer öffentlichen Erklärung gegen die mutmaßliche "Weisung" zu protestieren.
Unter dem Strich hat ihn die Zuspitzung des Konflikts zwar den Job gekostet, aber ein halbes Jahr später hätte Range altershalber ohnehin ausscheiden müssen. Und der so erlebte märtyrerhafte Abgang brachte ihm eine bis dahin kaum vorhandene Achtung in seiner Behörde ein. Die SZ berichtete sogar von "Beifallsstürmen" bei seinem Abschied.
Christian Rath, Rekonstruktion der Netzpolitik-Affäre: Intrigen, Konflikte und Gefühle . In: Legal Tribune Online, 22.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16968/ (abgerufen am: 04.06.2023 )
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