5/9: Warum hat das Justizministerium die Ermittlungen nicht von vornherein verhindert?
Das Ministerium war wohl schon während des Karlsruher Prüfvorgangs beiläufig informiert worden und äußerte dabei spontan Bedenken. Für das Justizministerium handelte vor allem die beamtete Staatssekretärin Stefanie Hubig, wobei Minister Maas aber frühzeitig informiert war.
Erst nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens wurde das Ministerium wohl umfassend informiert. Nun war es aus dessen Sicht aber für eine nachdrückliche Intervention zu spät. Der Affront wäre nun zu groß gewesen. Stattdessen beteiligte man sich kooperativ an der Auswahl des externen Gutachters.
Vermutlich ging das Ministerium davon aus, dass der ganze Vorgang kaum bekannt werden wird. Man erwartete wohl, dass der externe Gutachter am Ende ein Staatsgeheimnis verneinen und die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen dann ohne großen Wirbel sofort einstellen werde.
Erst als sich abzeichnete, dass der externe Gutachter möglicherweise bis Oktober brauchen würde, bemerkte man das Problem einer drohenden Verjährung. Range beschloss dann, die Verjährung durch die mildestmögliche Maßnahme zu unterbrechen, nämlich die Benachrichtigung der betroffenen Journalisten. Auf diesem Weg erfuhr nun aber auch die breite Öffentlichkeit von dem Ermittlungsverfahren und der Sturm brach über Range und Maas herein.
Christian Rath, Rekonstruktion der Netzpolitik-Affäre: . In: Legal Tribune Online, 22.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16968 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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