9/9: Hat das Ministerium am 3. August den Generalbundesanwalt angewiesen, das externe Gutachten zurückzuziehen?
Auch hier steht Aussage gegen Aussage. Range sagte am 4. September
(Dienstag) in seiner Erklärung: "Mir wurde Weisung erteilt, das Gutachten sofort zu stoppen und den Gutachtenauftrag zurückzuziehen."
Minister Maas erklärte am gleichen Abend, die Äußerungen Ranges seien "nicht nachvollziehbar und vermitteln der Öffentlichkeit einen falschen Eindruck". Deshalb sei Maas' Vertrauen nun nachhaltig gestört, weshalb er Range entließ.
Eine förmliche Weisung lag wohl nicht vor, weil das Justizministerium bisher immer vermieden hat, solche förmliche Weisungen zu erteilen. Range hat auch nicht, was im Beamtenrecht üblich ist, auf einer schriftlichen Weisung bestanden.
Es könnte aus seiner Sicht aber eine "gefühlte Weisung" gegeben haben. Und dieses Gefühl könnte sich in dem Maß verdichtet haben, wie Range mit der Empörung seines Staatsschutz-Referates über die von ihm zugesagte Rücknahme des Gutachtens konfrontiert war. Aus dieser Ecke dürfte wohl auch die Idee gekommen sein, am nächsten Morgen mit einer öffentlichen Erklärung gegen die mutmaßliche "Weisung" zu protestieren.
Unter dem Strich hat ihn die Zuspitzung des Konflikts zwar den Job gekostet, aber ein halbes Jahr später hätte Range altershalber ohnehin ausscheiden müssen. Und der so erlebte märtyrerhafte Abgang brachte ihm eine bis dahin kaum vorhandene Achtung in seiner Behörde ein. Die SZ berichtete sogar von "Beifallsstürmen" bei seinem Abschied.
Christian Rath, Rekonstruktion der Netzpolitik-Affäre: . In: Legal Tribune Online, 22.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16968 (abgerufen am: 05.12.2024 )
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