3/9: Warum ermittelte Range bereits wegen Landesverrats, bevor das Gutachten vorlag?
Die Bundesanwaltschaft meinte, sie müsse erst formal ein Ermittlungsverfahren eröffnen, bevor sie einen Sachverständigen beauftragt. Routinemäßig wurde dann auch das Bundeskriminalamt mit den Ermittlungen betraut.
Range ordnete aber sofort an, dass das BKA vor Abschluss des Gutachtens keine Ermittlungshandlungen, etwa Durchsuchungen, vornehmen sollte. Das BKA holte nur routinemäßig Auskünfte bei verschiedenen Behörden ein, etwa bei der Bankenaufsicht Bafin über die Kontoverbindungen der netzpolitik-Journalisten Markus Beckedahl und Andre Meister. Zu weitergehenden Überwachungshandlungen durch das BKA kam es wohl nicht.
Ob der Verfassungsschutz daneben die Redaktion überwachte, ist unbekannt. Diese hätte dann aber nichts mit dem Ermittlungsverfahren zu tun. Wenn der Dienst die Redaktions-Telefone oder den Email-Verkehr hätte überwachen wollen, hätte er allerdings eine Genehmigung der G-10-Kommission des Bundestags benötigt. Grundsätzlich sind die Betroffenen nach Abschluss einer Überwachungsmaßnahme auch davon zu unterrichten.
Christian Rath, Rekonstruktion der Netzpolitik-Affäre: . In: Legal Tribune Online, 22.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16968 (abgerufen am: 07.12.2024 )
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