Austritte beim IStGH: Nicht mehr als ein bedeu­tender Rück­schritt

Interview von Marion Sendker

02.01.2017

2/2: "Eine Anklage gegen amerikanische Bürger wird es nicht geben"

LTO: Wie wahrscheinlich ist es, dass die Ermittlungen in Afghanistan zu einem Verfahren führen werden?

Kemp: Im Fall der USA? Sehr unwahrscheinlich. Die Vereinten Staaten von Amerika lehnen seit jeher konsequent auch nur die Möglichkeit einer Gerichtsbarkeit des IStGH für amerikanische Staatsbürger ab. Grundsätzlich ist der Gerichtshof zwar auch für Bürger von Nichtmitgliedstaaten zuständig, wenn sie auf dem Territorium eines Mitgliedstaates Verbrechen begangen haben, also z.B. für Verbrechen amerikanischer Staatsbürger auf afghanischem Gebiet. Der IStGH kann allerdings mit keinerlei Unterstützung von Seiten der USA rechnen, was zum Beispiel die Ermittlungen angeht, von künftigen Prozessen ganz zu schweigen. Ich halte es für offensichtlich, dass eine Trump-Regierung einer Zuständigkeit für US-Bürger niemals zustimmen wird.

LTO: Und der IStGH ermittelt trotzdem weiter, wohlwissend, dass so ein Fall wohl niemals vor Gericht gehen wird?

Kemp: Man kann den Sinn der Entscheidung des Chefanklägers, über die Situation in Afghanistan zu ermitteln, aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten. Es gibt einen rechtlichen Blickwinkel, demzufolge das "Büro des Anklägers" (Office of the Prosecutor – OTP) gemäß den Vorschriften aus dem Römischen Statut der Beweislage folgen muss, ohne mögliche politische Kollateralschäden in die Entscheidung einzubeziehen. Dafür wurde das OTP zuletzt im Fall der Komoren/Israel kritisiert.

Man kann die Sache aber auch so sehen, dass die Ermittlungen in Afghanistan nicht primär aus rechtlichen Gründen geschehen, sondern eine Art PR-Maßnahme sind, um die Unbefangenheit des OTP zu verdeutlichen, auch wenn das OTP genau weiß, dass die Ermittlungen dort nirgendwohin führen werden, und dass es vor dem Gerichtshof niemals eine Anklage gegen US-Soldaten geben wird.

Ich denke, es ist im Endeffekt ein bisschen von beidem. Letztendlich sollte man es aber nicht als zynische Zeitverschwendung ansehen, sondern besser als Ausdruck der Rolle des OTP im Kampf gegen Straflosigkeit. Sogar eine Ermittlung, die noch nicht einmal zu einem Verfahren führt, ist besser als das einfache Hinnehmen von Straflosigkeit. In dem Zusammenhang darf man auch nicht vergessen, dass die Verfasser des Römischen Statuts ein Tätigwerden des OTP auch in der Ermittlungen gegen Nichtmitgliedsstaaten vorgesehen haben. So gesehen folgt das OTP nur dem Gesetz. Abgesehen davon kann man natürlich nicht leugnen, dass die Aufnahme der Ermittlungen in Afghanistan zeigen soll, dass sich für den IStGH nicht alles nur um Afrika dreht.

"Laufende Ermittlungen dauern auch nach einem Austritt an"

LTO: Im Fall von Burundi haben wir eine ähnliche Situation: Seit dem 25. April 2015 werden Vorermittlungen wegen Verdachts auf politische Gewalt und Menschenrechtsverletzungen geführt. Bis das Land in weniger als einem Jahr wirksam ausgetreten sein wird, trifft die Regierung noch eine Pflicht zur Kooperation mit dem Gerichtshof. Was wird danach, Ende 2017, passieren?

Kemp: Der Rücktritt vom Statut entbindet Burundi nicht von rechtlichen Verpflichtungen, die während der Mitgliedschaft entstanden sind. Das bedeutet, dass die Konsequenzen der Ermittlungen (falls es welche geben sollte) bestehen bleiben und das Ende der Mitgliedschaft des Landes überdauern werden. Grundsätzlich kann der IStGH also auf Grundlage der Ermittlungen aus diesem und dem nächsten Jahr auch in ein oder zwei Jahren noch einen Fall gegen Staatsangehörige Burundis eröffnen, und zwar ungeachtet der Tatsache, dass Burundi ab Ende 2017 gar kein Mitglied im IStGH mehr sein wird.

Prof. Gerhard Kemp lehrt Internationales Strafrecht an der Universität Stellenbosch in Südafrika.

Das Interview führte Marion Sendker.

Zitiervorschlag

Austritte beim IStGH: Nicht mehr als ein bedeutender Rückschritt . In: Legal Tribune Online, 02.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21623/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen