Checkpoints und Siedlungsbau: Ver­stößt Israels Besat­zung gegen Völ­ker­recht?

von Dr. Franziska Kring

16.02.2024

Der IGH soll in einem Gutachten klären, ob Israels Besatzungspolitik rechtmäßig ist. Im Raum stehen Verstöße gegen das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser – und das Apartheidsverbot. Ab Montag finden die Anhörungen statt.

Während ein Ende des Krieges im Gazastreifen nicht in Sicht ist, geht es vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) ab Montag um eine grundsätzliche Frage des Nahost-Konflikts: die Rechtmäßigkeit der israelischen Besatzung palästinensischer Gebiete. Dazu zählen Ost-Jerusalem, das Westjordanland und Gaza.  

Angestoßen hat das Verfahren die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) in einer Resolution, die im Dezember 2022 verabschiedet wurde – also deutlich vor dem Hamas-Angriff am 7. Oktober 2023. Der IGH soll laut Resolution in einem Rechtsgutachten klären, welche rechtlichen Konsequenzen sich "aus der andauernden Verletzung des Rechts des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung durch Israel, aus seiner anhaltenden Besetzung, Besiedlung und Annexion der seit 1967 besetzten palästinensischen Gebiete" ergeben. Außerdem geht es um die Frage, ob Israel dadurch das Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes verletzt. Weiterhin soll der IGH den rechtlichen Status der Besatzung untersuchen – und die daraus resultierenden Folgen für andere Staaten und die Vereinten Nationen. In den besetzten Gebieten hat Israel spezielle, möglicherweise diskriminierende Rechtsvorschriften erlassen. Auch hierzu soll der IGH Stellung beziehen. Was ist der Hintergrund des Verfahrens – und was kann der IGH entscheiden? 

Gescheiterter Friedensprozess 

Das Gebiet um die Stadt Gaza war immer wieder Schauplatz von Konflikten. Im sogenannten Sechstagekrieg mit Ägypten, Jordanien und Syrien im Jahre 1967 hat Israel das Westjordanland, den Gazastreifen, Ost-Jerusalem, die Golanhöhen und die Sinai-Halbinsel erobert. Im Jahr 1980 annektierte Israel Ost-Jerusalem. 

Durch die Osloer Abkommen von 1993 und 1995 sollten die Palästinenser in den besetzten Gebieten teilweise die autonome Selbstverwaltung erhalten. Im sogenannten Oslo I-Abkommen legten beide Seiten grundsätzliche Prinzipien fest: Israel und die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) erkannten sich gegenseitig an und einigten sich auf eine friedliche Koexistenz. 

Das Oslo II-Abkommen konkretisierte die Vereinbarungen der Prinzipienerklärung. Das Westjordanland ist seither in drei Verwaltungszonen aufgeteilt: Zone A (ca. 18 Prozent des Gebiets) steht unter palästinensischer Kontrolle, in Zone B (ca. 22 Prozent) teilen sich Israelis und Palästinenser die Verwaltung, Zone C (60 Prozent) – die für das IGH-Verfahren bedeutsamste Zone – verblieb vollständig unter israelischer Kontrolle. Für die Umsetzung der Vereinbarungen wurde eine Übergangszeit von fünf Jahren festgelegt. In dieser Zeit sollten auch besonders umstrittene Fragen wie der Status Jerusalems und die israelischen Siedlungen in den besetzten Gebieten geklärt werden. So sollte eine "Zwei-Staaten-Lösung" mit einem souveränen palästinensischen Staat schrittweise vorbereitet werden. 

Gut sechs Wochen nach der Unterzeichnung von Oslo II wurde jedoch der israelische Ministerpräsident Yitzhak Rabin von einem rechtsradikalen jüdischen Studierenden erschossen. Sein Nachfolger setzte die Friedensverhandlungen noch fort. Bei den folgenden Parlamentswahlen 1996 gewann jedoch die konservative Likud-Partei die Mehrheit und Benjamin Netanyahu wurde erstmals zum Ministerpräsidenten gewählt. Er ordnete die Grundsteinlegung für eine israelische Siedlung im Ost-Jerusalemer Stadtteil "Har Choma" an.  

Der Friedensprozess geriet daraufhin ins Stocken. Israel zog sich 2005 dennoch aus dem Gazastreifen zurück und räumte die dortigen Siedlungen. Am 12. September ging die Verwaltung des Gazastreifens an die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) über. Die Präsidentschaftswahlen im Jahr 2005 gewann PLO-Chef Mahmud Abbas, bei den bisher letzten Parlamentswahlen 2006 siegte allerdings die Terrororganisation Hamas. Im Jahr 2007 übernahm die Hamas die Macht in Gaza. Israel wird seitdem als "feindliches Gebiet" eingestuft und fast völlig abgeriegelt. Israel kontrolliert die Grenzübergänge sowie das angrenzende See- und Luftgebiet. 

IGH 2004: Bau der Sperranlage in palästinensischen Gebieten völkerrechtswidrig 

Mit dem Konflikt zwischen Israel und Palästina hat sich der IGH bereits in einem Gutachten aus dem Jahr 2004 beschäftigt. Auf israelischem Gebiet kam es in den frühen 2000er Jahren immer wieder zu Selbstmordanschlägen palästinensischer Gruppierungen (sog. Zweite Intifada, die erste war durch die Osloer Abkommen beendet worden). Als Reaktion darauf begann Israel im Jahr 2002 mit dem Bau einer etwa 760 Kilometer langen Sperranlage, die Israel vom Westjordanland abschotten soll. Allerdings verläuft ein beträchtlicher Teil der Mauer auf palästinensischem Gebiet.   

In seinem Gutachten stellte der IGH fest, dass der Bau der Mauer in den besetzten palästinensischen Gebieten völkerrechtswidrig ist, Israel den weiteren Bau einstellen und die bereits errichtete Mauer abreißen und den daraus entstandenen Schaden ersetzen muss.  

Das begründete der Gerichtshof damit, dass der Mauerbau das Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes verletze. Zudem nehme der Verlauf der Mauer die künftige Grenze zwischen Israel und Palästina vorweg und schaffe damit "vollendete Tatsachen" vor Ort, die dauerhaft werden können. Das käme einer De-facto-Annexion gleich, so der IGH. Zudem weichen etwa 80 Prozent der Sperranlage von der Grünen Linie ab, also der Waffenstillstandslinie, die Israel und das Westjordanland trennt. Das verstoße gegen Völkerrecht. Israel hat das Gutachten des IGH ignoriert. 

Hat Israel das Westjordanland de facto annektiert? 

Könnte auch Israels Besatzung einer de-facto-Annexion gleichkommen? Das wird der IGH zu prüfen haben. Zumindest in dem Teil des palästinensischen Gebiets, der unter ausschließlicher israelischer Verwaltung steht (Gebiet C), könnte das der Fall sein. 

Im besetzten Westjordanland genehmigt Israel den Bau von immer mehr Siedlungen ausschließlich für seine jüdische Bevölkerung. Auch die entsprechende Infrastruktur für Wasser, Strom, Mobilität, Gesundheit und Bildung hat Israel geschaffen. Israel baute auch ein eigenes Straßennetz zwischen den jüdischen Siedlungen auf, das für die Palästinenser größtenteils gesperrt ist.  

Inzwischen leben dort knapp 600.000 israelische Siedlerinnen und Siedler in mehr als 200 Siedlungen. Die rechtsreligiöse Regierung von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu will den Siedlungsbau noch weiter vorantreiben. Der UN-Sicherheitsrat und die UN-Generalversammlung haben Israel in den vergangenen Jahren in zahlreichen Resolutionen aufgefordert, sich aus den besetzten Gebieten zurückzuziehen – passiert ist das nicht.   

Der Apartheid-Vorwurf 

Der IGH wird sich jetzt damit beschäftigen, ob diese Praktiken rechtmäßig sind. Dabei wird es auch um den Vorwurf der Apartheid gehen, den verschiedene Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch gegenüber Israel erhoben haben. In ihrer Resolution spricht die UN-Generalversammlung von "diskriminierenden Gesetzen, Politiken und Maßnahmen in den besetzten Gebieten, die die Menschenrechte des palästinensischen Volkes verletzen". Damit erwähnt sie den Apartheid-Vorwurf zwar nicht ausdrücklich, weist aber zumindest auf eine Diskriminierung hin. 

Die Anti-Apartheidkonvention von 1974 und das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofes von 1998 stufen Apartheid als Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein. Demnach fallen unter Apartheid unmenschliche Handlungen, die dazu dienen, eine rassische Gruppe systematisch zu unterdrücken. Diese Handlungen müssen in der Absicht begangen werden, ein "institutionalisiertes Regime der systematischen Unterdrückung und Beherrschung einer rassischen Gruppe" zu etablieren bzw. aufrechtzuerhalten. Israel hat beide Verträge nicht ratifiziert, das Apartheidsverbot könnte aber völkergewohnheitsrechtlich gelten. In diesem Zusammenhang ist vieles noch ungeklärt, etwa die konkrete Ausgestaltung eines völkergewohnheitsrechtlichen Verbots. Auf diese Fragen geht Lisa Wiese in ihrem Gastbeitrag für LTO ein. 

Im Westjordanland gibt es faktisch zwei Rechtssysteme: eines für die israelischen Siedler und eines für die palästinensischen Bewohner. Für die Palästinenser gilt nur das Militärrecht. Auch das umstrittene Nationalstaatsgesetz könnte eine Rolle spielen, das Israel im Jahr 2018 verabschiedet hatte. Das Gesetz macht u.a. Hebräisch zur alleinigen Landessprache – bis dahin zählte auch Arabisch dazu – und erlaubt dem Staat, die Errichtung von rein jüdischen Kommunen zu fördern. Auch das könnte der IGH in seinem Gutachten berücksichtigen. 

Wie geht es weiter? 

Bei Gutachtenverfahren vor dem IGH kann jeder "zum Gerichtshof zugelassene Staat und jede internationale Organisation, die nach Ansicht des Gerichtshofes über die Frage Auskunft geben können", nach Art. 66 Abs. 2 IGH-Statut schriftliche Ausführungen machen und an den Anhörungen teilnehmen. 57 Staaten haben von diesem Recht Gebrauch gemacht.  

Vom 19. bis zum 26. Februar finden die Anhörungen vor dem IGH statt. 52 Staaten und drei internationale Organisationen, nämlich die Arabische Liga, die Organisation der Islamischen Konferenz und die Afrikanische Union, werden dort ihre Argumente vortragen. Am ersten Tag erhält nur Palästina das Wort, das kein Mitglied der UN, aber ein sogenannter Beobachterstaat ist. So kann es beispielsweise in Ausschüssen mitarbeiten und hat ein Rederecht. An den weiteren Tagen folgen die anderen Teilnehmenden. Deutschland wird an den Anhörungen nicht teilnehmen. Es hatte auch – wie Israel, die USA und 23 weitere Staaten – gegen die Resolution der Generalversammlung gestimmt. Dafür waren 87 Staaten, 53 enthielten sich und 27 stimmten gar nicht erst ab.  

Rechtsgutachten des IGH sind zwar nicht rechtsverbindlich, haben aber dennoch ein beträchtliches politisches Gewicht. Das bestätigt auch Christian J. Tams, Professor für Völkerrecht an der University of Glasgow sowie an der Leuphana Universität Lüneburg: "In dem Gutachten geht es teilweise um Grundsatzfragen wie das Recht des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung und Israels Status als Besatzungsmacht, aber auch um die Auswirkungen der israelischen Siedlungspolitik im Westjordanland", so Tams. Die Hamas-Massaker vom 7. Oktober und der massive Einsatz militärischer Gewalt Israels hätten diese Grundsatzfragen in den vergangenen Monaten überlagert. "Aber für jede grundlegende Lösung des Konflikts – etwa im Sinne einer Zwei-Staaten-Lösung, so fern diese derzeit auch zu liegen scheint – kann das Gutachten Klarstellungen bringen", ergänzt Tams.  

Wann der IGH sein Gutachten vorlegen wird, steht noch nicht fest. 

Zitiervorschlag

Checkpoints und Siedlungsbau: Verstößt Israels Besatzung gegen Völkerrecht? . In: Legal Tribune Online, 16.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53897/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen