Urheberrecht an Tänzen im Videospiel "Fortnite": Pro­mi­nente Künstler ver­klagen Ent­wick­ler­studio

Gastbeitrag von Johannes Großekettler und Nico Kuhlmann

02.02.2019

Weil ein Softwareunternehmen in seinem Videospiel Charaktere tanzen lässt, verklagen es die ersten Künstler in den USA. Was passiert ist und ob Tänze urheberrechtlich schutzfähig sind, erklären Johannes Großekettler und Nico Kuhlmann.

Was haben der Rapper 2 Milly, ein Schauspielkollege von Will Smith, Social-Media-Star Russel Horning und ein Minderjähriger, der im Internet nur als "Orange Shirt Kid" bekannt ist, gemeinsam? Alle vier verklagen Epic Games, den in den USA ansässigen Entwickler des populären Computerspiel-Titels "Fortnite", weil das Unternehmen das Urheberrecht an den Tänzen verletzt haben soll, welche die Prominenten jeweils berühmt gemacht haben. Aber der Reihe nach.

Seit seiner Veröffentlichung im Jahr 2017 hat sich Fortnite, ein Shooter-Survival-Game, mit einem Umsatz von weit über einer Milliarde US-Dollar zu einem der beliebtesten und erfolgreichsten Videospiele aller Zeiten entwickelt. Epic Games verdiente circa 318 Millionen US-Dollar allein im Mai 2018, dem damit umsatzstärksten Monat aller Zeiten für ein Videospiel. Im sogenannten Battle-Royale-Modus treten bis zu 100 Spieler gegeneinander an und der letzte Überlebende beziehungsweise das letzte verbleibende Team gewinnen. Im August 2018 spielten fast 80 Millionen Menschen das Computerspiel. Im Ergebnis versechsfachte sich der Unternehmenswert von Epic Games auf über fünf Milliarden US-Dollar – und das alles, obwohl der Titel kostenlos gespielt werden kann.

Wie das? Die Einnahmen stammen ausschließlich aus sogenannten In-Game-Transaktionen. Die Spieler können bei Interesse echtes Geld in eine virtuelle Währung investieren und für letztere dann Anpassungen für ihre Spielfigur kaufen. Die Grundversion des Spiels ist also gratis zu haben, wer seinen Avatar allerdings individualisieren möchte, kauft zusätzlich Equipment und andere kostenpflichtige Spielinhalte. Zu diesen Erweiterungen gehören unter anderem weitere Charaktere, optisch ansprechendere Kleidung und eben Tänze sowie rhythmische Bewegungen, die als Emotes bezeichnet werden und zum Ausdruck der Gefühlslage verwendet werden können.

Was diese Tänze und Bewegungen angeht, hat sich Epic Games aber offenbar bei beliebten Internet-Videos und Fernsehsendungen bedient. Bekannte und beliebte Tänze wurden kopiert und ohne Zustimmung der jeweiligen Tänzer ins Spiel integriert. Dagegen setzen sich jetzt die ersten Prominenten in den USA gerichtlich zur Wehr. Insgesamt vier Klagen wurden bereits beim Federal District Court in Los Angeles eingereicht.

"Fresh", "Swipe It", "Floss" und "Orange Justice" – alle nur kopiert?

Von den streitgegenständlichen Tänzen ist in Deutschland vermutlich der absichtlich leicht lächerlich wirkende, tänzelnde Bewegungsablauf des Schauspielers Alfonso Ribeiro am bekanntesten. Ribeiro spielt in der Serie "The Fresh Prince of Bel-Air" den Cousin von Will Smith namens Carlton. Die entsprechende Bewegung, die umgangssprachlich als "der Calton" bezeichnet wird, heißt bei Fortnite schlicht "Fresh", wohl als Hommage an den Originaltitel der Serie gedacht.

Hierzulande wahrscheinlich nur in Fachkreisen bekannt sind der "Milly Rock" von Rapper 2 Milly, der in Fortnite als "Swipe It" bezeichnet wird, und der "Orange Justice", ein recht eigenwilliger Tanz mit dem das eingangs erwähnte Orange Shirt Kid ursprünglich sogar selbst in das Spiel aufgenommen werden wollte.

Besonders beim jüngeren Publikum auch in Deutschland sehr beliebt ist der "Floss". Berühmt gemacht hat den Tanz Russel Horning, besser bekannt als Backpack Kid. Im Jahr 2017 trat der damals 15-Jährige als Hintergrundtänzer für US-Sängerin Katy Perry in einer Folge von Saturday Night Live auf. Mit einem Rucksack bestückt begann er seine Arme vor seinem Körper zu schwingen. Das "flossing", in Anlehnung an die Verwendung von Zahnseide, war geboren.

Die Übernahme all dieser Tanzbewegungen erfolgte jeweils ohne die entsprechenden Personen um Erlaubnis zu fragen, ohne diese zu kompensieren und auch ohne die jeweiligen Namen der ursprünglichen Tänzer im Spiel zu nennen. Im Internet sind verschiedene Videos abrufbar, die die ursprünglichen Tanzbewegungen und die Umsetzungen in Fortnite gegenüberstellen:

 

Viele dieser Tänze sind also keine Neuschöpfungen. Vielmehr hat sich Epic Games ausgiebig bei anderen bedient. Einige halten das nun für eine popkulturelle Referenz, wie man sie auch aus Filmen kennt. Für andere ist dieses Verhalten einfach nur dreist. Wirklich rechtswidrig ist es aber nur dann, wenn die Kläger auch ein Urheberrecht an den Tänzen haben.

Der Tanz als Werk im deutschen Urheberrecht

Urheberrechtlichen Schutz für Tanzbewegungen zu erwerben, ist weder in den USA, wo der Sachverhalt spielt und die Klagen eingereicht wurden, noch in Deutschland einfach.

Das deutsche Urheberrecht legt fest, dass nur persönliche geistige Schöpfungen als urheberrechtliche Werke geschützt werden. Zu den potenziell geschützten Werken zählen nach § 2 I Nr.3 Urheberrechtsgesetz (UrhG) aber ausdrücklich auch Werke der Tanzkunst. Schutzvoraussetzungen sind im Allgemeinen nicht nur eine menschlich-gestalterische Schöpfungstätigkeit, sondern auch, dass sich im geschaffenen Werk die Individualität des Schöpfers hinreichend manifestiert.

Aus dem Erfordernis der geistigen Schöpfung folgt, dass nicht jede körperliche Bewegung als Werk der Tanzkunst urheberrechtlich schutzfähig ist. Obwohl grundsätzlich auch die "Kleine Münze" und nicht nur Jahrhundertwerke geschützt werden, kommt einzelnen Tanzschritten, bestimmten Posen oder kurzen Tanzfiguren in der Regel kein urheberrechtlicher Schutz zu.

Demgegenüber können die Schutzvoraussetzungen des Urheberrechts erfüllt sein, wenn einzelne Schritte und Figuren in einer Art und Weise kombiniert werden, dass eine eigenschöpferische Gesamtkonzeption mit individuellen Zügen entsteht. Hierfür ist nicht erforderlich, dass die Stilelemente zu einem in sich geschlossenen Handlungsablauf zusammengefügt werden. Es genügt, dass ein geistiger Sinngehalt mittels tänzerischer Bewegung zum Ausdruck gebracht wird.

Ob die für Fortnite übernommenen Tänze diese nach US-amerikanischem Recht grundsätzlich ähnlichen Schutzvoraussetzungen erfüllen, ist eine Frage, die der zuständige Tatrichter entscheiden muss. Es ist aber eher unwahrscheinlich, dass die kurzen Tanzsequenzen, die als Vorlage gedient haben, als urheberrechtliches Werk angesehen werden. Trotzdem wurde bekannt, dass David L. Hecht, der Anwalt der bisherigen vier Kläger, schon mit mehreren anderen Betroffenen gesprochen haben soll, um weitere Klagen vorzubereiten.

Inspiration, Zitat oder Ausnutzung fremder Leistungen?

Selbst wenn man vom Vorliegen einer persönlichen geistigen Schöpfung bei den Tänzen ausgeht, würde sich eine Vielzahl an Folgefragen stellen.

Zuerst wäre zu prüfen, wer tatsächlich der Inhaber des Urheberrechts ist. Für den Fall, dass es neben dem Tänzer auch einen Choreograph gegeben hat, wäre dieser der Urheber des Werkes. Die schöpferische Leistung führt nämlich zur Entstehung urheberrechtlichen Werkschutzes. Die interpretatorische Leistung des Tänzers begründet als bloße Umsetzung des Werkes im Wesentlichen nur ein Leistungsschutzrecht ausübender Künstler, welches in Deutschland in den §§ 73ff. UrhG geregelt ist.

Zusätzlich existiert im US-amerikanischen Urheberrecht die dem deutschen Urheberrecht fremde Work-for-Hire-Doctrine, nach der unter bestimmten Umständen ein Werk, welches ein Angestellter erschaffen hat, nicht diesem, sondern originär dem Arbeitgeber zugeordnet wird.

Zudem müsste geprüft werden, ob die Urheber ihre Werke tatsächlich in freier Schöpfungstätigkeit selbst erschaffen haben oder ob diese sich ihrerseits von vorhandenen Tanzwerken haben inspirieren lassen. Dies könnte insbesondere ein Problem für Ribeiro und "seinen" Carlton-Tanz sein. Ribeiro soll in der Vergangenheit mehrfach geäußert haben, dass er sich für seine Bewegungen von Bruce Springsteen und Eddie Murphy inspirieren ließ.

Epic Games könnte sich außerdem in seiner Verteidigungsstrategie auf das urheberrechtliche Zitatrecht berufen. Diese in Deutschland in § 51 UrhG normierte Privilegierung im Urheberrecht dient dem Allgemeininteresse an freier geistiger Auseinandersetzung, an Dialog, Kritik und kultureller Entwicklung. Epic Games könnte also vortragen, dass die Übernahme als popkulturelle Referenz und somit als Zitat zu werten sei. Ob dies aber den geforderten Zitatzweck erfüllt, ist eher fraglich. Ein Zitat muss weiterhin unterscheidbar in das zitierende Werk integriert werden, insbesondere muss die Übernahme und der ursprüngliche Urheber erkennbar bleiben. Schließlich könnte es der Zitierfreiheit auch entgegenstehen, dass der Spieleentwickler mit der Vervielfältigung der Tänze unmittelbar Geld verdienen will und dies durch den Verkauf der Tänze im Spiel auch – wie oben gezeigt – mehr als sehr erfolgreich tut.

Tänze im Rampenlicht des Urheberrechts

Der Tanz als Kunstform der Gegenwart und zugleich schutzfähiges Recht des Geistigen Eigentums führte im Urheberrecht bisher eher ein Schattendasein. Tänze haben in der deutschen juristischen Literatur – von wenigen Ausnahmen abgesehen - keine Beachtung gefunden. Auch hatten die Gerichte nur selten Gelegenheit, sich zu dem urheberrechtlichen Schutz von Tanzwerken zu äußern.

Die Digitalisierung könnte somit nun auch dazu führen, dass bisher wenig beachtete Werkformen wegen der nun erhöhten ökonomischen und popkulturellen Bedeutung auf einmal in das Rampenlicht des Urheberrechts treten. In den USA werden bereits die ersten umfangreichen Aufsätze veröffentlicht, die unter anderem eine gesetzgeberische Intervention fordern.

Übrigens: Die Tänze in Fortnite werden niemals mit der gleichen Musik aufgeführt, zu denen die Prominenten ursprünglich getanzt haben. Bei den Liedern besteht nämlich kein Zweifel am urheberrechtlichen Schutz und daran, für die Verwendung eine entsprechende Lizenz notwendig wäre

Die Autoren Johannes Großekettler (@grossekettler) und Nico Kuhlmann (@NicoKuhlmann) sind beide Associates bei Hogan Lovells International LLP in der Praxisgruppe Intellectual Property, Media & Technology in Hamburg und beraten umfassend zu Fragen des Rechts des Geistigen Eigentums.

Zitiervorschlag

Urheberrecht an Tänzen im Videospiel "Fortnite": Prominente Künstler verklagen Entwicklerstudio . In: Legal Tribune Online, 02.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33619/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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