Thomas Fischer: Der Richter als Kolumnist: "Der BGH liebt mich, er weiß es nur noch nicht"

Als streitbarer und umstrittener Richter war Thomas Fischer häufig in den Schlagzeilen, seit einem Jahr schreibt er sie selbst. Die Vermischung von dritter und vierter Gewalt fesselt zahlreiche Leser – und stößt ebenso viele vor den Kopf.

Mit Thomas Fischer verbreitet sich seit einem Jahr ein Richter, zumal ein Vorsitzender am Bundesgerichtshof (BGH), öffentlich über die Belange seiner Zunft.  Seine Kolumne bricht mit der sonst üblichen Zurückhaltung der Justiz gegenüber den Medien – und dies in einem Ton, der selbst nach den liberalen Maßstäben letzterer oft deutlich bis drastisch anmutet.

Dabei heraus kommen opulente Artikel jenseits der 20.000 Zeichen, die trotz oder wegen ihres eher freizügigen Umgangs mit journalistischen Gepflogenheiten beträchtliche Erfolge feiern: Seine Kommentierung zur Kölner Silvesternacht lasen  innerhalb von zwei Tagen fast eine Million Menschen, seine populärsten Stücke werden im März als Sammelband verlegt.

Den Erfolg seiner Kolumne, die rhetorisch hoch fliegt und dogmatisch tief schürft, erklärte er bei einer Podiumsdiskussion in Berlin mit der ihm eigenen Mischung aus Augenzwinkern, Selbstgewissheit und Eignung zum Zitat: "Weil sie einfach richtig gut ist." Und weil uns das nicht reichte, haben wir ihn in seinem Haus in bester Baden-Badener Hanglage besucht und nachgehakt.

"Erstaunt und enttäuscht von oberflächlicher Gerichtsberichterstattung"

LTO: Herr Professor Fischer, schön ist es hier, und friedlich. Dabei las ich auf dem Hinweg Ihre Kolumne über die Berichterstattung zum NSU-Prozess, die Sie als "Schlachtfest des gesunden Menschenverstandes" bezeichnen. Warum sind Sie oft so zornig?

Fischer: Das bin ich nicht, wohl aber erstaunt und enttäuscht von der oberflächlichen Art, mit der gerichtliche Arbeit dargestellt wird. Journalisten, die im Leben noch keinen juristischen Kommentar aufgeschlagen haben, meinen Fehlurteile sicher zu erkennen, weil sie dem Ergebnis, das sie zuvor herbei geschrieben haben, nicht entsprechen. Gerichtsreporter glauben, einen Prozess zu durchschauen, wenn sie mal in einer Verhandlung saßen, und die Leser, die von der Sache genauso wenig verstehen, glauben es nach der Lektüre auch – so bedingt und bestärkt die Unkenntnis sich wechselseitig.

Angeklagte werden als Dümmlinge abgestempelt, zu Monstern stilisiert oder als Unschuldsengel verteidigt, obwohl die Realität fast immer viel komplexer ist, und die Justiz nur über einen ganz kleinen, punktuellen Ausschnitt zu entscheiden hat.

Statt das Geschehen zu erklären, wird es mit belanglosen Details emotional aufgeladen, passend gewählt zur gewünschten Stoßrichtung. Ob Frau Zschäpe hämisch oder schuldbewusst dreinschaut, wird genauestens eruiert, aber um welche Straftatbestände es in dem Verfahren eigentlich geht oder wie viele Mitangeklagte es gibt, können viele nicht beantworten. Das geschieht nicht nur im Boulevard, sondern – etwas klammheimlicher und verschämter – auch in den sogenannten Qualitätsmedien.

"Die gebotene Deutlichkeit macht es nicht unsachlich"

LTO: Also mussten Sie her, um es besser zu machen?

Fischer: Ich bin nicht mit diesem Anspruch angetreten. Aber ich denke schon, dass ich ein wenig mehr zum Verständnis beitrage, wenn ich anlässlich Frau Zschäpes Prozessverhalten das Wesen des Zeugnisverweigerungsrechts und der Pflichtverteidigung erkläre, statt mich in gefühlsduseligen Deutungen ihres Innenlebens zu ergehen. Allgemein versuche ich, mich nicht in den Details zu verlieren, sondern Zusammenhänge zu zeigen, die die meisten Leser gar nicht kennen, und sie in neue Blickwinkel zu setzen.

LTO: Das hört sich sehr sachlich an, liest sich in Ihrer Kolumne aber oft ganz anders.

Fischer: Den Ton bestimmt das Thema. In vielen Texten erkläre ich einfach nur rechtliche Grundlagen; die sind dann auch entsprechend formuliert. Aber wenn z.B. ein Historiker wie August Winkler anlässlich der Flüchtlingskrise in einer Talkshow vorschlägt, Asyl per Verfassungsänderung nur noch "nach Maßgabe der Möglichkeiten" zu gewähren, als ob das nicht seit jeher und für jedes Grundrecht gälte, oder wenn zahllose Journalisten sich bei den Ermittlungen gegen die Betreiber von netzpolitik.org geheimdienstliche Gefahrenprognosen anmaßen, zu denen sie nicht entfernt imstande sind, dann kritisiere ich das mit der gebotenen Deutlichkeit – was es ja noch nicht unsachlich macht.

"Zuspitzungen zur Verdeutlichung systemischer Missstände"

LTO: Journalisten, "deren intellektuelle Fähigkeiten und Fachkenntnisse gerade eben zum Zubinden der Schuhe und zum Auftragen von Mascara ausreichen". Und ein Historiker, von dem Sie fragen, ob er "wahnsinnig geworden" sei…

Fischer: Das sind Zuspitzungen zur Verdeutlichung im Einzelfall. Sie werden nicht bestreiten, dass es auch solche Journalisten gibt. Journalist darf sich bei uns jeder nennen, der einen Kugelschreiber bedienen kann. Namentlich nenne ich übrigens nur Personen, die auch einen gewissen Namen haben. Herr Winkler ist einer von Deutschlands prominentesten Historikern, deshalb wird er ja in solche Runden eingeladen. Und deshalb muss er es ertragen, dass bemerkt wird, wenn er dort auch einmal populistischen Unsinn erzählt.

Viel mehr empörte Zuschriften erhalte ich, wenn ich über ganze Berufsgruppen schreibe, zum Beispiel über Journalisten, oder auch über Ärzte in der Kolumne zu Korruption im Gesundheitswesen. Dann fühlen sich viele angegriffen, obwohl ich sie überhaupt nicht persönlich angesprochen habe. Der Halbsatz, dass es natürlich in jedem Berufsstand viele kluge und ethisch arbeitende Menschen gibt, würde da vielleicht die Spannung rausnehmen, allerdings im doppelten Wortsinn. Ich spare ihn mir meist, weil ich das für eine Selbstverständlichkeit halte, und weil es mir ja gerade darum geht, systemische Missstände aufzuzeigen, die zwar nicht alle betreffen, aber doch auffällig viele. In dem Punkt bin ich mit der Justiz übrigens nicht nachsichtiger als mit allen anderen auch.

Zitiervorschlag

Constantin Baron van Lijnden, Thomas Fischer: Der Richter als Kolumnist: "Der BGH liebt mich, er weiß es nur noch nicht" . In: Legal Tribune Online, 18.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18172/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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