Ethikrat zum Embryonenschutz: Kein Lebens­recht für Mensch-Tier-Wesen

Dr. Jürgen Robienski

12.10.2011

Sie erinnern an Frankenstein und jagen vielen einen Schauer über den Rücken: Im Labor zu Forschungszwecken erzeugte Kreuzungen aus Mensch und Tier. Die Kirchen laufen gegen diese Praxis seit Jahren Sturm. Nun hat sich der Deutsche Ethikrat mit der Frage befasst, ob das deutsche Recht der Wissenschaft ausreichend Grenzen setzt. Von Jürgen Robienski.

In seiner Stellungnahme vom 27. September 2011 fordert der Deutsche Ethikrat, dass für die so genannte Chimärenforschung eindeutigere Regelungen im Embryonenschutzgesetz (ESchG) gelten müssen. Derartige Stellungnahmen zu den Fragen der Lebenswissenschaften gehören zum gesetzlichen Auftrag des Ethikrates. Die konkreten Themen wählt das Gremium zumeist selbst.

Schon seit Jahren werden in der gentechnischen Forschung transgene Tiere und eben solche Chimären hergestellt. Es handelt es sich um solche Tiere, in deren Erbgang genetisches Material anderer Arten eingeschleust wird, und um Mischwesen aus verschiedenen Lebewesen. Dabei verwenden die Wissenschaftler auch menschliches Genmaterial, um zum Beispiel menschliche Krankheiten zu erforschen und Proteine und Arzneimittel herzustellen.

ESchG lässt viele Fragen offen

Diese Forschung ist in Deutschland nur teilweise geregelt. Das ESchG verbietet die Herstellung von Chimären unter Verwendung eines menschlichen Embryos, und die Befruchtung einer menschlichen Eizelle mit tierischem Samen oder umgekehrt eine tierische Eizelle mit menschlichen Samen.

Die Herstellung so genannter Zybriden, bei der tierisches Genmaterial in die "entkernte" Hülle einer menschlichen Eizelle eingebracht wird, ist allerdings nicht ausdrücklich verboten. Dies gilt auch für die Möglichkeit, eine Zybride in die Gebärmutter einer Frau oder eines Tieres zu übertragen, wo sie sich weiter entwickeln könnte.

Ebenfalls keine Aussage trifft das ESchG zur Frage, ob transgene Tiere hergestellt werden dürfen, in deren Erbgang menschliches Gen-Material übertragen wurde, oder auch so genannte Mensch-Tier-Hirnchimären, bei denen menschliche Zellen in das Gehirn von Tieren übertragen werden, und die so entstandenen Wesen dann möglicherweise menschliche Züge aufweisen.

Primaten sind für die Forschung grundsätzlich unantastbar

Nicht zu allen genannten Regelungslücken konnten die Mitglieder des Deutschen Ethikrates Einigkeit erzielen. Konsens besteht allerdings bei der Forderung nach einem klaren Verbot der Entwicklung von Mensch-Tier-Wesen zu lebensfähigen Wesen, einem weitgehenden Verbot der gentechnischen Forschung an Primaten und mehr Transparenz auf dem Gebiet der Chimärenforschung.

Kein Mensch-Tier-Mischwesen soll auf eine Gebärmutter, egal ob tierisch oder menschlich, übertragen werden und sich zu einem lebenden Wesen entwickeln können. Nur der Mensch hat ein uneingeschränktes Lebensrecht. Die Herstellung von transgenen Tiere unter Verwendung menschlichen Genmaterials und von Mensch-Tier-Hirnchimären soll nur ausnahmsweise unter strengen Bedingungen erlaubt sein. Primaten, also zum Beispiel Menschenaffen wie Schimpansen und Gorillas sollen für diese Forschung aber nicht verwendet werden dürfen.

Diese Forderung geht über die Regelungen in der jüngsten Tierschutzrichtlinie der EU aus dem Jahr 2010 hinaus, die ein grundsätzliches Verbot enthält, Primaten überhaupt zu Forschungszwecken zu verwenden, aber gleichwohl verschiedene Ausnahmen zulässt. Leitgedanke ist, dass das Verbot nicht dazu dient, den Primaten als Tier und hilfsbedürftiges Mitgeschöpf um seiner selbst willen zu schützen und vor Leid zu bewahren. Vielmehr soll vorrangig das Menschliche oder zumindest Menschnahe geschützt werden, denn Primaten sind dem Menschen genetisch nahe und auch sonst sehr ähnlich. Überdies sollen Risiken ausgeschlossen werden, die sich aus der genetischen Nähe ergeben, etwa die Übertragung artfremder Krankheiten auf den Menschen.

Politik muss Ängste ernst nehmen und Lösungen anbieten

Vergleichbare Regelungslücken gibt es im ESchG, aber auch im Gentechnikgesetz in großer Zahl. Schon bei Erlass dieser Gesetze waren diese bekannt, wurden wegen ihrer Kontroversität aber bewusst in Kauf genommen – mit dem Ergebnis, dass die Rechtsprechung die Politik zum Schließen der Lücken zwingt, wie im letzten Jahr der Bundesgerichtshof beim Streit um die Präimplantationsdiagnostik. Ähnliches droht auch auf anderen Konfliktfeldern, wie eben der Chimärenforschung.

Mag auch das Bundesforschungsministerium das 21. Jahrhundert zum Jahrhundert der Biowissenschaften ausrufen und verkünden, dass die neuen Erkenntnisse und die Fortschritte auf diesem Gebiet, "vielfältige Anwendungsmöglichkeiten und Lösungen zentraler gesellschaftlicher Fragen auf den Gebieten Gesundheit, Umwelt und Ernährung sowie neue, zukunftssichere Arbeitsplätze" verheißen: Was die einen als Fortschritt feiern, weckt bei anderen Ängste, Wut und Protest.

Dem muss sich die Politik ohne Zweifel stellen, sie muss die Ängste ernst nehmen und Lösungen anbieten. Die Stellungnahme des Deutschen Ethikrats gibt den Verantwortlichen hier erste wichtige Leitlinien an die Hand. 

Dr. Jürgen Robienski ist Rechtsanwalt und zugleich wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Medizinischen Hochschule Hannover, wo er sich im Rahmen eines Forschungsprojektes mit den Rechtsfragen der Synthetischen Biologie beschäftigt. 

 

Mehr auf LTO.de:

Präimplantationsdiagnostik: Die missverstandene Menschenwürde

Präimplantationsdiagnostik: Zwischen "Mensch" und "Sache" gibt es keinen Kompromiss

BGH: Präimplantationsdiagnostik zur Entdeckung schwerer genetischer Schäden nicht strafbar

Zitiervorschlag

Dr. Jürgen Robienski, Ethikrat zum Embryonenschutz: Kein Lebensrecht für Mensch-Tier-Wesen . In: Legal Tribune Online, 12.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4528/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen