"Der Fall Jakob von Metzler": Rechtsstaat tut weh

von Jochen Thielmann

26.09.2012

Auch zehn Jahre nach dessen Tod klagt der Entführer und Mörder von Jakob von Metzler sich noch durch die Instanzen, weil er sich als Opfer der Justiz fühlt. Die Gewalt, die Ex-Polizeivizepräsident Daschner ihm androhte, um das Kind zu retten, hat nicht nur die Gerichte beschäftigt. Den ZDF-"Fernsehfilm der Woche" über das Dilemma eines verzweifelten Polizisten hat sich Jochen Thielmann angesehen.

Die Entführung und Ermordung des elfjährigen Jakob von Metzler ist einer der berühmt-berüchtigtsten Kriminalfälle der bundesdeutschen Justizgeschichte. Den tragischen Verlauf der Geschehnisse, die mit dem Tod des Bankierssohns am 26. September 2002 noch nicht endeten, muss man kaum mehr erzählen, 

Die herausragende Stellung des Falles nicht nur unter Juristen hat nicht etwa mit der schrecklichen Tat an sich zu tun, die seinerzeit in der Öffentlichkeit zu einem Aufschrei des Entsetzens führte. Vergleichbare Tragödien gab es schon früher, nach der gerichtlichen Aufarbeitung aber gerieten sie langsam in Vergessenheit.

Nicht die Entführung und die Skrupellosigkeit des Täters, sondern vielmehr die Folgen der Tat waren es, die zu Diskussionen führten, die bis heute kein Ende genommen haben. Nach der Ergreifung des Verdächtigen und während seiner Vernehmung gab es diese Situation, in der sich Daschner dazu entschloss, dem Beschuldigten Magnus Gäfgen mit der Zufügung von Schmerzen zu drohen - in der verzweifelten Hoffnung, das entführte Kind noch retten zu können, wenn man den Beschuldigten nur zur Preisgabe seines Verstecks bringen könnte,. Zwar führte diese Drohung zum erhofften Zwischenerfolg – der Verdächtige gab sein Leugnen auf und redete –, aber gleichzeitig zu der Erkenntnis, dass Jakob von Metzler bereits tot war.

"Ein Versuch, die Abläufe minutiös nachvollziehbar zu machen"

Selten ist über einen Fall in Deutschland so  viel diskutiert worden, sei es in juristischen Fachzeitschriften, sei es in der breiten Öffentlichkeit. Bereits im Jahre 2004 erschien das erste Buch über den Fall. Inzwischen haben sowohl der Entführer Gäfgen als auch der ermittelnde Polizeikommissar ein Buch über ihre Sicht der Dinge veröffentlicht.

Es war nur eine Frage der Zeit, bis sich auch ein Film des Themas annehmen würde. In Deutschland werden berühmte Kriminalfälle kaum als Vorlage für große Kinofilme verwendet, sondern stattdessen regelmäßig zu Fernsehfilmen verarbeitet.

Drehbuchautor Jochen Bitzer bekam bei seinen Recherchen die Möglichkeit, sowohl mit der Familie von Metzler als auch mit Wolfgang Daschner lange Gespräche zu führen, um das Geschehen möglichst authentisch wiedergeben zu können.

In einem Radiointerview  zur Premiere des Films erklärte Regisseur und Grimme-Preisträger Stephan Wagner: "Wir sind sehr akribisch in der Umsetzung vorgegangen, indem wir gesagt haben, wir können nur Dinge im Film zeigen, die tatsächlich von zwei unabhängigen Quellen benannt werden können und damit unstrittig sind. Wir haben uns klar rausgehalten aus Situationen, in denen Aussage gegen Aussage steht, und insofern ist das ein Versuch, die Abläufe minutiös nachvollziehbar zu machen." Die Dreharbeiten fanden an Originalschauplätzen, u.a. auf dem Grundstück der Familie von Metzler statt.

"Ich werde alles in meiner Macht Stehende tun, um Jakob zu retten"

Abweichend von seinem Titel erzählt der Film den "Fall Wolfgang Daschner". Dem ehemaligen Vizepolizeipräsidenten Frankfurts - höchst eindringlich  verkörpert von Robert Atzorn – gehören die erste und die letzte Szene, er steht im Mittelpunkt der Geschichte. Während der Prozess wegen des Mordes an Jakob von Metzler nur kurz angesprochen wird, endet der Film mit dem Verfahren gegen Daschner und den Polizisten Ennigkeit. Beide wurden zu einer Strafe verurteilt, die in Deutschland kaum geringer auszusprechen ist, einer Verwarnung mit Strafvorbehalt. Die deutsche Justiz stellte das Unrecht des Verhaltens fest, berücksichtigte aber die besonderen Umstände so strafmildernd wie möglich.

"Ich werde alles in meiner Macht Stehende tun, um Jakob zu retten", sagt dieser Wolfgang Daschner in einem Gespräch kurz nach Bekanntwerden der Entführung zu Jakobs Vater. Vielleicht fühlte er sich an dieses Versprechen gebunden, als er später anordnete, unmittelbaren Zwang gegen den dringend Tatverdächtigen anzudrohen und – wenn nötig – auch anzuwenden. Ohne Zweifel stand dieses Verhalten in seiner Macht, doch nicht selten gibt es einen Unterschied zwischen der Macht und dem Recht, etwas zu tun.

Der Film zeigt den Polizisten in dieser Ausnahmesituation als einen Überzeugungstäter, der im Sinne des entführten Kindes und seiner Familie bereit ist, das Gesetz auf eine Art und Weise auszulegen, die keine direkten Vorbilder kennt. Es ist eine weitere Tragik dieses Falles, dass Daschners verzweifelter Versuch zu helfen dazu geführt hat, dass dieser Kriminalfall bis heute immer wieder für neue Schlagzeilen sorgt, weil sich der eigentlich Täter als Opfer der Justiz sieht.

"Der Fall Jakob von Metzler" ist ein beklemmender Film über beklemmende Ereignisse. Der Film wird dabei seinem Thema und seinen Figuren gerecht. Die Filmemacher übersetzen die juristisch komplexen Probleme auch für den juristischen Laien, ohne dabei oberflächlich zu werden. So wird das Werk auch die Zuschauer im In- oder Ausland fesseln, die noch nie etwas über diese Strafverfahren gehört oder gelesen haben. Es ist zu erwarten, dass der Name dieses Doku-Dramas bei den Verleihungen der Fernsehpreise mehr als einmal zu hören sein wird.

Der staatliche Einsatz von Folter

Die Diskussion um den Einsatz von Folter durch staatliche Stellen war in der Folge der Terroranschläge vom 11. September 2001 und des anschließenden "Krieges gegen den Terror" aufgeflammt. Es wurden Szenarien entwickelt – der so genannte "ticking bomb case" –, bei denen viele den Einsatz von Folter von vielen als gerechtfertigt ansahen,  um eine Katastrophe zu verhindern.

Der bekannte amerikanische Bürgerrechtler Alan Dershowitz forderte gar die Einführung eines "Folterbeschlusses" mit der Argumentation, dass in bestimmten Fällen der Einsatz von Folter ohnehin an der Tagesordnung sei und man nur so eine rechtlich gesicherte Grundlage mit präzisen Tatbestandsmerkmalen schaffen könne. Der Fall des ehemaligen Polizeivizepräsidenten zeigt, dass es keine terroristische Bedrohung von hunderten oder tausenden Menschenleben braucht, um in besonderen Situationen über die Zulassung von Folter nachzudenken.

Ob Polizeibeamte in vergleichbaren Fällen in der Vergangenheit Beschuldigten die Zufügung von Schmerzen angedroht haben, um sie zum Reden zu bringen, ist nicht bekannt. Zumindest ist ein solches Vorgehen niemals aktenkundig gemacht worden und es blieb allenfalls bei unbewiesenen Vorwürfen von Beschuldigten.

Ein Aktenvermerk über den Bruch mit dem Rechtsstaat

Der entscheidende Unterschied im Fall von Metzlers war der Umstand, dass Daschner den Mut hatte, sein Vorgehen schriftlich zur Akte zu geben. Der Film geht nicht darauf ein, warum der Beamte sich so verhalten hat, denn ihm muss klar gewesen sein, dass sein Verhalten für große Aufregung sorgen würde.

Eine erfolgreiche Rettung des Kindes hätte vieles vielleicht erleichtert, aber einen Vermerk über seine Vorgehensweise zu verfassen, war ein wahrhaft außergewöhnlicher Schritt. Ohne diesen Vermerk hätte man den Angaben des Beschuldigten sicherlich keinen Glauben geschenkt, wenn die Polizeibeamten die Gewaltandrohung abgestritten hätten.

Ein Bild bleibt dem Zuschauer am Ende von "Der Fall Jakob von Metzler" besonders im Gedächtnis – Robert Atzorn, der als Wolfgang Daschner durch den Flur des Polizeipräsidiums nach Hause geht. Seine Gestalt löst sich langsam auf und nur der leere Gang ist zu sehen. Spätestens hier erkennt man, dass der "Geist Daschners" nicht  einfach aus diesem Gebäude verschwindet. Sein Dilemma ist das jedes Polizeibeamten in allen deutschen Polizeidienststellen – einen Weg zu sehen, ein Kind retten oder einen Fall lösen zu können, aber von Recht und Gesetz daran gehindert zu werden, diesen Weg zu gehen. Was bleibt, ist die althergebrachte Erkenntnis, dass Polizeiarbeit nur im Polizeistaat leicht ist. Und dass der Rechtsstaat sehr wehtun kann.

Der Autor Jochen Thielmann ist Fachanwalt für Strafrecht im "Strafverteidigerbüro Wuppertal". Daneben hat er neben regelmäßigen Fachartikeln für Publikationen wie Strafverteidiger, Strafverteidiger Forum oder Zeitschrift für Rechtspolitik auch bereits Beiträge über Kinofilme verfasst.

Zitiervorschlag

Jochen Thielmann, "Der Fall Jakob von Metzler": Rechtsstaat tut weh . In: Legal Tribune Online, 26.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7181/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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