Puppen im Recht: "Mecki", Käthe Kruse und die Maus vor Gericht

von Martin Rath

02.08.2020

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Verbot von Sexrobotern?

Der in Fragen der Maschinenethik recht umtriebige Wirtschaftsinformatiker Oliver Bendel (1968–) definiert "Sexroboter" als "Roboter, mit denen Menschen bestimmte Formen von Sex haben können. In der Regel sind Hardwareroboter gemeint, physisch vorhandene Maschinen. Bei einem weiten Begriff können auch Softwareroboter hinzugezählt werden. Es gibt eine Palette von Produkten für den Hausgebrauch. Manche von ihnen werden für den Gesundheitsbereich in Betracht gezogen."

Mit Blick auf Sexroboter im engeren Sinn (i.e.S.) – es liegt nahe, sie sich als anatomisch besonders lebensnahe Puppen vorzustellen – wurde in den vergangenen Jahren wiederholt ein Verbot von Herstellung oder Vertrieb vorgeschlagen.

Die Vorstellungen hierzu gehen auseinander. Während beispielsweise Kathleen Richardson, Professorin für Ethik und Kultur von Robotern und Künstlicher Intelligenz, befürchtet, dass Sexroboter i.e.S. die Gefahr "einer Entmenschlichung von Frauen" erhöhten – ausgehend vom Axiom: "Was Sex ist, bestimmt der Mann" – erfand der Schriftsteller und PR-Berater Thor Kunkel (1963–) in seinem SF-Roman "Schaumschwester" (2010) eine Welt, in der frauenförmige Sexroboter die Entmachtung des Mannes bewirkten, weil sie sich an die verführerischen Maschinen verlören. Eine vermittelnde Position nimmt im Bereich der Science Fiction der amerikanische Autor Mykle Hansen ein, der die Hauptfigur seines Romans "I, Slutbot" (2014) sich vom ausgebeuteten, KI-beseelten Sexroboter zur befreiten, aufdringliche Männer und andere Zombies meuchelnden Todesmaschine emanzpieren lässt.

Amtlich ist auf Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion immerhin geworden, was sich die von CDU/CSU und SPD getragene Bundesregierung zum therapeutischen Einsatz von – deutlich harmloseren – maschinellen Puppen vorstellen kann: "Es ist nicht ersichtlich, wie sogenannte Sexroboter zur Erfüllung dieser Aufgabenstellung" – der Krankenkassen, die Gesundheit wiederherzustellen oder den Gesundheitszustand zu verbessern – "beitragen könnten."

Hansens fantastische Roboterin erwehrt sich zudringlicher Zeitgenossen gelegentlich, indem sie beispielsweise Napalm aus dem Bauchnabel wehen lässt. Womöglich lag also in der parlamentarischen Antwort der Bundesregierung sogar mehr technologiepolitische Weisheit, als ihr selbst bewusst war.

Zitiervorschlag

Puppen im Recht: "Mecki", Käthe Kruse und die Maus vor Gericht . In: Legal Tribune Online, 02.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42375/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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