Juristendeutsch: Subjekt, Prädikat, Objekt? Da ist mehr drin

© grafikplusfoto - Fotolia.com
Warum einfach, wenn's auch kompliziert geht? Wie man einen Satz von Deutsch auf Legalesisch übersetzt und seinen Umfang verdoppelt, ohne einen Funken Inhalt hinzuzufügen, erklärt Roland Schimmel in einer Schritt-für-Schritt-Anleitung.
1/7: Was drin steht
Angenommen, es gelte für einen Lernbeitrag in einer juristischen Ausbildungszeitschrift einen kurzen Einführungstext zu schreiben. Er sollte das Thema und die Herangehensweise des Artikels darstellen. Der Satz könnte also etwa lauten:
Der Beitrag gibt mit einem kommentierten Prüfungsschema einen Überblick über die Vollstreckungsabwehrklage des § 767 ZPO.
Das ist ein Hauptsatz mit16 Wörtern, genauer: 121 Anschlägen einschließlich Leerzeichen und Satzzeichen. Aus die Maus. Die Doppelung von "Überblick über" ist vielleicht nicht so recht elegant – aber wir sind ja nicht bei einem Schönheitswettbewerb. Selbst die Substantivquote ist mit vier von 16 Wörtern noch passabel, auch wenn sich mit "Prüfungsschema" und "Vollstreckungsabwehrklage" gleich zwei Komposita hinein mogeln.
Sehr geehrter Herr Professor Schimmel,
Dozentich empfehle häufig ihr Buch. Es hat auch mir im Studium sehr geholfen. Es freut mich, dass auch Sie sich hier deutlich gegen eine sogenannte gendergerechte Sprache aussprechen. Ich halte es für richtig, dass jeder für sich selbst entscheidet, ob er sie anwenden möchte. Bei mir stößt diese Schreibweise innerlich allerdings stets auf Ablehnung. Womit ich ein sehr großes Problem habe, ist wenn mir jemand aufzwingen möchte, mich gendergerecht auszudrücken. Der Zwang herrscht selbst in Bereichen, in denen es keinerlei erkennbare Benachteiligung gibt. Aus diesem Grund danke ich Ihnen, dass Sie hier noch einmal deutlich die Nachteile dieser Ausdrucksweise herausstellen. Leider glaube ich allerdings angesichts vielfach herrschender Political Correctness, dass dies ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Manche haben einfach viel zu viel Angst, dass ihnen unterstellt wird, sie würden irgendjemand diskriminieren. Dann nehmen Sie lieber in Kauf, dass ihre Ausdrucksweise auf Ablehnung stößt oder niemand sie versteht.
Ihre Probleme hätte ich gerne :D Der Prof macht auf viel größeres Thema aufmerksam. Das mit dem Gendern ist wirklich ein Luxusproblem... Außerdem geht es da nicht um Political Correctness, sondern strukturelle Diskriminierung. Aber das ist ein anderes Thema, und keines worüber sich Juristen gemeinhin auskennen und daher schweigen sollten.
Nur wer in Deutsch nicht besonders gut war, erkennt hier eine strukturelle Diskriminierung.
Lesen Sie den hervorragenden Beitrag von Lothar Kopp in den Kommentaren zu http://www.lto.de/recht/job-karriere/j/sprache-ansprache-elegant-gendern-kanzleien-employer-branding/
Dann wissen Sie Bescheid.
Der hier vorgestellte Satz wäre mit dem Wort "Studenten" anstelle des Wortes "Studierenden" exakt genauso blöd.
Thema verfehlt.
@ Der Geist der stets verneint:
Das stimmt so nicht; der Text wäre mit der von Ihnen dargestellten Abweichung immer noch blöd, wohl nahezu genauso blöd, aber keinesfalls "exakt genauso blöd", wie Sie es annehmen.
Zunächst einmal herzlichen Glückwunsch zur perfekten Handhabung der Rechtschreibungsregeln; "Herr Dozent". Sie haben sich den Zwängen der regelgerechten schriftlichen Kommunikation erfolgreich, vollständig und willig unterworfen. Bedauerlich ist es aber, wenn Sie sich der Weiterentwicklung dieses Regelwerkes nicht vorbehaltlos öffnen mögen. Obwohl "Studierende" statt "Studenten" zu schreiben, kein sacrificium intelluctus ist, eher im Gegenteil. Es ist zutreffender und nicht einmal unpraktisch. Aber ein bisschen Hass muss wohl sein. Möchten wir nicht alle ein bisschen Bösmensch bleiben können?
großartiger Beitrag!
Jemand_NRWSprachstil ist ein von Juristen nur allzugern sträflich vernachlässigter Aspekt, mit oft grausamen Folgen für den Leser!
Ich stimme dem Verfasser diese Beitrages in allen Punkten zu. Mein persönliches Highlight grammatikalisch-stilistischer Faux-pas ist die (angeblich gendergerechte) Verwendung des Partizip Perfekt. Zum Beispiel: Der lesende Studierende. Klingt dumm, oder?
GodotJa, zumal es gar kein Partizip Perfekt ist.
Prof. Schimmels Artikel und Bücher sind wegen ihrer feinen Brise Humor zwischen den Zeilen zwar meist lesenswert.
Allerdings gehören Partizipien, Schachtelsätze und Komposita zum Stil der deutschen Sprache dazu. Subjekt, Prädikat und Objekt, ganz ohne gelegentliche Füllworte, das ist pidgin. Besser wäre es, gleich auf Englisch als Amts- und Verkehrssprache auszuweichen, als die Komposita abzuschaffen. Meines Erachtens gibt es einen Kompromiss zwischen beiden Extremen, also zwischen german/english pidgin und extrem unübersichtlichen und komplexen Satzstrukturen.
Man darf auch nie vergessen, dass Lesen, Schreiben und Denken zusammengehören. Wer nur einfach liest und schreibt, denkt auch einfach.
Die Komplexität des Ausdrucks ist kein Selbstzweck... einfache Gedanken in einfachen Sätzen auszudrücken, ist kein pidgin, sondern angemessener Stil.
"Wer nur einfach liest und schreibt, denkt auch einfach."
Das halte ich für falsch. Schreiben ist nur das Mittel um Gedachtes zu kommunizieren. Man kann einfach und verständlich kommunizieren oder unnötig verkompliziert. Der Beispiel dieses Artikels zeigt es: die Gedanken bleiben die gleichen. Unabhängig davon, ob man 16, 36 oder 720 Wörter benutzt. Und der vorangegangene Denkprozess verläuft ja sowieso eher auf einer anderen Ebene.
Natürlich kann man Grundrechtsdogmatik oder tiefes Sachenrecht nicht mit "Grundschülersprache" fundiert vermitteln, aber man kann durchaus viel normaler schreiben als es die meisten Juristen tun. Abstraktes Wissen, komplexe Themen erfordern ein gewisses Sprachniveau. Ein Kompromiss ist insofern notwendig, ja. Aber er wird viel eher in der Vereinfachung liegen: die Komplexität juristischer Texte ist nämlich meistens unnötige Schnörkelei, nicht wirklich inhaltlich geboten.
"Studierende" ist ein substantiviertes Partizip I. Das benutzen wir durchaus öfter: am häufigsten beim "Vorsitzenden" (finden Sie den lesenden/schlafenden/verstorbenen Parteivorsitzenden auch irgendwie "dumm"?), aber auch beim Auszubildenden, Alleinerziehenden usw. Kann man sich doch dran gewöhnen, oder?
Abgesehen davon, dass man bei diesen Einleitungsabsätzen nie genau weiß, ob sie nicht vielleicht von der Verlags-Hilfskraft verbrochen worden sind, beweist der Artikel eher, dass die Generation der heute 20- bis 30jährigen (zu der die inkriminierten Autoren gehören) kein anständiges Deutsch mehr gelernt hat - mit "Legalesisch" hat das nichts zu tun.
weiseraltermannGut möglich, dass der Satz nicht von den Verfassern des Aufsatzes stammt, der übrigens im Aprilheft der Juristischen Arbeitsblätter zu finden ist. Die sprachlichen Perlen im Aufsatztext sind mehr von folgendem Typ: "Zuvörderst sei klargestellt, dass im Rahmen des § 768 ZPO die materiellen Voraussetzungen der der Rechtsnachfolge überprüft werden und nicht die formellen." Aber vielleicht ist die Frage der Urheberschaft auch gar nicht so wichtig.
Wohlkaum. Wer sich hinter komplizierter und aufgeblasener Sprache versteckt hat das Thema nicht durchdrungen. Andernfalls könnte er klar darüber schreiben.
Ihm seinerKönnen heißt nicht müssen. Was schöne (Fach-) Sprache ist, darüber gehen die Meinungen auseinander.
Butter bei die Fische, Feuerwehrperson: Würden Sie sagen, das sei gute (Fach-)Sprache, was da oben im Artikel als Beispiel verhandelt wird?
@ Jetzt aber mal: Nein.
Ist es dann nicht völlig egal, wie ahnungs- und namenlos der Professor ist, der darauf aufmerksam macht?
ein FH(!)-Juraprofessor, der sich an der von ihm propagierten sprachlichen Klarheit ergötzt, weil er fachlich keinen Namen hat
ThelondonfirebrigadeEin Blitzmerker.
Wichtige Regel: Verwende nur die Wörter, deren Bedeutung Du kennst.