Filmverbote zum Karfreitag: Gotteslästerung auf Celluloid

Wenn man am Karfreitag schon nicht tanzen gehen darf, wie wäre es dann mit einem Besuch im Kino? Auch das kann schwierig werden, denn einige Bundesländer verbieten die öffentliche Aufführung von Filmen, die mit dem Geist des Feiertags nicht vereinbar sind. Damit diese gotteslästerlichen Werke auch zu Hause sicher im Giftschrank verstaut werden können, hier eine kleine Liste zur Warnung.

Zugegeben: Das Aufführungsverbot für Filme ist eine weitgehend akademische Übung. Die Feiertagsgesetze von Nordrhein-Westfalen und Hamburg erwähnen Filmaufführungen ausdrücklich, andere Landesgesetze verbieten allgemein solche Veranstaltungen, durch die die Feiertagsruhe gestört werde. Auch die FSK, die für die Beurteilung zuständig ist, behandelt das Thema ein wenig stiefmütterlich: In ihrer Infobroschüre erfährt man zwar alles mögliche über die Freigabepraxis, aber zum Thema der (stillen) Feiertage ist dort nichts zu lesen.

Völlig bedeutungslos ist das Thema aber auch nicht. Vergangenes Jahr beispielsweise machte die Initiative "Religionsfrei im Revier" von sich reden, als sie ankündigte, den Film "Das Leben des Brian" am Karfreitag aufführen zu wollen, was prompt mit einem Bußgeldbescheid über 1.000 Euro quittiert wurde. Und auch 2014 sollte man sich hüten, Werke öffentlich zu zeigen, die das Siegel "nicht feiertagsfrei" von der FSK erhalten haben. Damit das bloß nicht vorkommt, und die entsprechenden Filme auch nicht versehentlich im heimischen DVD-Player landen, haben wir zur Warnung und besonderen Vorsicht hier zehn Exemplare zusammengestellt, die zumindest in ungeschnittener Fassung nicht feiertagsfrei sind.

Zitiervorschlag

Constantin Baron van Lijnden, Filmverbote zum Karfreitag: Gotteslästerung auf Celluloid . In: Legal Tribune Online, 18.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11742/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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