Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Hinter den Fas­saden von F-67075 Stras­bourg

Uwe Wesel

27.06.2010

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: Hier klagen Bürger gegen ihre Staaten, wachen 50 Richter über die fundamentalsten Normen. Uwe Wesel reiste für "Mekkas der Moderne", dem Reiseführer für die Wissensgesellschaft, nach "F-67075 Strasbourg" und blickte hinter die gläsernen Fassaden. Lesen Sie dieses Kapitel ungekürzt auf LTO.de.

Drei gläserne Türme scheinen sich ineinander zu schieben, sie überlagern und durchkreuzen sich. Wie eine Kunsthalle oder ein Theater beschwören sie Flexibilität und Offenheit, aber auch Erhabenheit und Erbauung. Wenn das universelle Menschenrecht einen Sitz hätte, dann vielleicht noch am ehesten hier, direkt am Wasser im Europaviertel.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, kurz: EGMR, in Straßburg ist kein Justizpalast der alten Schule, wie etwa der IGH, der Internationale Gerichtshof im "Friedenspalast" in Den Haag. Keine trutzige Burg des Rechts, das mit steinerner Einschüchterungsarchitektur seine Souveränität unterstreicht. Der EGMR in Straßburg will offensichtlich anders sein, weltoffen, modern und seine Richtersprüche eher Vorbild und Lockung, weniger Strafe und Drohung. Tagsüber spiegelt die Glasfassade den hohen Himmel wieder, bei Sonnenuntergang zeigt sie bisweilen romantische Rottöne. Dies soll ein Ort der Klärung sein, der Hoffnung, der Aufklärung. Hier wird eine höhere Gerechtigkeit verkündet als die der Staaten: Naturrecht, Menschenrechte.

Weil der EGMR anders sein will, schmückt er sich nicht mit der üblichen Heraldik: Keine Justitia, keine Waage, kein Buch. Als Logo dient ihm stattdessen eine Abbildung des Gebäudes selbst. Stolz trägt es seine architektonische Modernität vor sich her – sozusagen das jüngste Gericht.

Der Verhandlungssaal, im mittleren der drei runden Glas-Silos, ist noch erstaunlicher als die Fassade: Hier sitzen die Vertreter von Anklage und Verteidigung, und dazu das riesige Gremium von Richtern: Fünfzig Sitze an einem endlos langen gerundeten Tisch, jeweils einer für jedes Land, das die Menschenrechtskonvention des Europarates unterzeichnet hat. Das jüngste Gericht sieht innen weniger wie ein Gericht aus, sondern eher wie der Tagungssaal des Europarates, der auf der anderen Seite des Kanals liegt. Der EMGR ist der juristische und moralische Arm des Europarates: Gerichtsstand, Schaufenster und Bühne für das Drama der Menschenrechte.

Vom EGMR aus gesehen wirkt Straßburg wie eine Inselwelt, ein Archipel der Machtarchitektur wider Willen. "Straßburg, das jahrhundertelang ein Zankapfel zwischen Deutschland und Frankreich war, ist nunmehr Stadt aller Europäer", schwärmte 2004 der damalige französische Staatspräsident Jacques Chirac: "Es ist in Europa die Hauptstadt der Menschenrechte". Eine Vorladung in die Stadt der Menschenrechte ist oft eine politische Blamage vor der Weltöffentlichkeit. Im riesigen runden Gerichtssaal des EGMR werden ausschließlich Staaten angeklagt, und zwar von ihren eigenen Bürgern, die ihre Menschenrechte verletzt sehen. Hier werden die fundamentalsten moralischen Normen eingeklagt, der Schutz der Bürger vor Eingriffen in Familienleben, Religionsfreiheit, Meinungsäußerung, der Schutz vor Folter, Sklaverei, Gerichtswillkür, Benachteiligung.

In Straßburg lässt sich die Verrechtlichung moralischer und politischer Kontroversen beobachten, die Ausdehnung der Justiz tief hinein in ein Terrain, das früher zu Ethik, Moral, Philosophie oder Politik gerechnet wurde. Deutschland zum Beispiel wurde gerügt, nachdem eine niedersächsische Lehrerin gegen die Berufsverbote geklagt hatte. Auch der Kindermörder Magnus Gäfgen hatte Klage eingereicht, weil ihm im Polizeiverhör 2002 "massive Schmerzen" angedroht worden waren. Die Klage wurde jedoch abgewiesen: Die durch die Folterdrohung erwirkten Geständnisse seien im deutschen Strafprozess schließlich nicht verwertet worden. Was ist Recht? Was ist Gerechtigkeit?

Vor allem aber stehen hier immer wieder osteuropäische Staaten vor Gericht. Fast vierzig Prozent der Beschwerden kommen allein aus Russland. Das liegt auch daran, dass viele Russen der landeseigenen Justiz misstrauen und den EGMR als eine Art Berufungsinstanz missverstehen. Oft klagen Russen in Straßburg wegen Rentenzahlungen, Sozialleistungen oder Wohnraum. Die meisten Klagen werden als unzulässig abgewiesen.

Die politische Wirkung des EGMR geht weit über seinen formalen Zuständigkeitsbereich hinaus. Er kann keine nationalen Urteile aufheben, sondern nur eine Verletzung der Menschenrechte feststellen und einen Staat zu Schadensersatz verpflichten. Dennoch genießt er höchstes Ansehen. Oder gerade darum.

Das Völkerrecht ist eigentlich gar kein Recht, sagen manche Kritiker, sondern Bekenntnislyrik, die nicht durchsetzbar ist. Hier lässt sich vor allem in Europa ein fundamentaler Wandel beobachten. Früher hingen viele Staatsrechtler der "Zwangstheorie" an, also der Vorstellung, dass Recht immer auch mit einem großen Knüppel erzwingbar sein muss. Besonders extrem war in dieser Hinsicht der umstrittene Staatsrechtler Carl Schmitt. In seiner "Politischen Theologie" schreibt er: "Die Autorität beweist, dass sie, um Recht zu schaffen, nicht Recht zu haben braucht." Diese Zwangstheorie gilt heute als erledigt, vor allem im Europarat hält man sich eher an die sogenannte Anerkennungstheorie: Staaten erkennen das Völkerrecht ohne Zwang an, weil sie selbst anerkannt werden wollen.

Doch dem jüngsten Gericht in Straßburg droht derzeit der Kollaps durch Überlastung. Es könnte Opfer seines eigenen Erfolgs werden. Denn seit der Gründung im Jahr 1959 steigert sich die Flut der Beschwerden, jährlich sind es rund 40.000. Der EGMR hat sogar gemeinsam mit dem Europarat eine eigene Postleitzahl: F-67075 Strasbourg.

So leicht es für Staaten ist, nach F-67075 vorgeladen zu werden, so schwierig ist es für Privatbürger. "Die Besuche sind reserviert für ein Fachpublikum (vor allem Juristen, Anwälte, Jurastudenten)", heißt es streng auf der Website, "Schülergruppen ab 16 Jahren werden nach einer Auswahl akzeptiert, wenn sie eine Arbeit über den Gerichtshof nachweisen können." Besucherrummel ist nicht erwünscht. Verständlich angesichts der Überlastung.

Ganz anders geht zum Beispiel der Internationale Gerichtshof IGH in Den Haag mit Besucheranfragen um. Er wird als touristisches Mekka der Menschenrechte inszeniert. Regelmäßig schieben sich Besuchergruppen durch den "Palast der Menschenrechte" mit seinem theatralischen Turm und dem manikürten Garten. Die Bibliothek des IGH hat sogar ein eigenes Profil auf Facebook.

Nach dem Ersten Weltkrieg sollte der IGH weitere Kriege verhindern, aber es fehlte die Durchsetzungskraft, die Beschlüsse waren nicht bindend. Der IGH, schon immer ein zahnloser Tiger, aber üppig ausstaffiert mit all den Insignien der Überheblichkeit, mit einem Palast und einem Wappen, auf dem eine blinde Justitia über einer Weltkugel schwebt.

Spätestens der Zweite Weltkrieg führte die Hoffnungen auf eine einzelne Zentralinstanz für den Weltfrieden ad absurdum. Heute ist der Internationale Gerichtshof zwar das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen,
hat aber kaum noch eine Bedeutung. Außer als Touristenattraktion.

Der Vergleich zwischen Straßburg und Den Haag verdeutlicht ein Grundparadox bei der Suche nach einem Mekka der Menschenrechte: Bisweilen steht die tatsächliche Wirksamkeit in umgekehrt proportionalem Verhältnis zur Sichtbarkeit. Die Vorstellung einer hierarchischen Zentralinstanz ist heute nicht mehr zeitgemäß. Vielmehr mutiert das Europarecht immer stärker zu einem multizentrischen Gebilde, ausdifferenziert und räumlich verteilt, eine Konföderation der Werte und Instanzen, verteilt auf viele Standorte wie Den Haag, Straßburg, Luxemburg.

Luxemburg zum Beispiel beherbergt den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Richtersprüche des EuGH besitzen Gesetzesrang. Das aber nur für die 26 Mitglieder der Europäischen Union. Im Gegensatz zum Internationalen Gerichtshof in Den Haag ist der EuGH in Luxemburg durchaus ein Tiger mit Zähnen – aber er sitzt in einem viel engeren Käfig.

Eine fast schon globale Zuständigkeit dagegen maßt sich der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) an, ebenfalls mit Sitz in Den Haag, formal zuständig für Delikte des Völkerstrafrechts, vor allem Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Im Gegensatz zum Internationalen Gerichtshof ist er kein Organ der Vereinten Nationen, sondern eine unabhängige Organisation, die mit der Uno lediglich durch ein Kooperationsabkommen verbunden ist. Seine Rechtsgrundlage ist das sogenannte Rom-Statut. Anders als in Straßburg werden hier nicht Staaten angeklagt, sondern ausschließlich Individuen.

Schon das Gebäude des Internationalen Strafgerichtshofs spricht eine deutliche Sprache: ein riesiger Monolith, eine Mischung aus Bürohochhaus und Triumphbogen. Doch genau dieser globale Anspruch bedingt auch gleichzeitig seine relative Hilflosigkeit. In der Praxis konnte die Forderung nach universeller Zuständigkeit nicht durchgesetzt werden. Zur Rechenschaft gezogen werden kann ein Täter grundsätzlich nur dann, wenn er einem der über hundert Staaten angehört, die das Statut seit 1998 ratifiziert haben. Oder wenn die Verbrechen auf dem Territorium eines solchen Vertragsstaates begangen wurden. Auf der Weltkarte hinterlässt diese Rechtsgrundlage riesige weiße Flecken, unter anderem die größten Länder der Welt: Russland, China, Indien, die USA, sowie ein Großteil der arabischen Welt.

Das Patchwork der transnationalen Gerichtsbarkeiten in Europa ist unübersichtlich. Um die Verwirrung komplett zu machen, kommen seit ein paar Jahren noch die Internationalen Strafgerichte (ICT) hinzu, umgangssprachlich auch als "UN-Kriegsverbrechertribunale" bezeichnet. Ihr Auftrag ist eingängig und knapp: "Bringing war criminals to justice. Bringing justice to victims". Kriegsverbrecher vor Gericht und Gerechtigkeit für die Opfer.

Diese Tribunale sind jeweils in eigenen Gebäuden untergebracht. Das Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) tagt ebenfalls in den Haag, das Tribunal für Ruanda in Arusha in Tansania. Die Tribunale stützen sich lediglich auf einzelne UN-Resolutionen, erheben aber keinen weiter reichenden Anspruch. Sie sind Unterorgane des UN-Sicherheitsrats. Die großen Militärmächte wie Russland, China oder USA brauchen also nicht zu befürchten, in einem dieser Tribunale zur Verantwortung gezogen zu werden – denn sie können im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einfach eine Resolution blockieren. Keine Resolution, kein Tribunal. Internationales Recht ist immer auch Interessenpolitik, Machtpolitik, und die Tribunale tragen dem Rechnung. Sie sind flexibler, überschaubarer, bescheidener als die Gerichtshöfe.

Das Tribunal für das ehemalige Jugoslawien zum Beispiel, Bühne im Prozess gegen den mittlerweile verstorbenen ehemaligen serbischen Präsidenten Slobodan Milosevic und den Serbenführer Radovan Karadzic könnte bescheidener kaum sein. Es ist nur für eine bestimmte Zeit in einem ehemaligen Versicherungsgebäude untergebracht, grau und nichtssagend, kaum einen Kilometer entfernt vom prunkvollen, aber fast funktionslosen "Menschenrechtspalast" des IGH. Small is beautiful: Je kleiner der Ort, desto größer der Einfluss, so scheint es. Je temporärer der Auftrag, desto langfristiger die Wirkung. Derlei Tribunale mit begrenztem Mandat könnten sie sich zu den wahren Mekkas der Menschenrechte entwickeln. Natürlich im Plural. Wegen ihres Plurals.

Es gab auch Beschwerden gegen die Zuständigkeit des ICTY. Das Tribunal sei nicht zuständig für Serbien, es diskriminiere, es übe Siegerjustiz, bemängelten Kritiker. Als eine solche Klage jedoch vor dem EGMR in Straßburg landete, wurde sie abgewiesen. Das Tribunal sei rechtens. Das Universalitätsprinzip ist eben kein Beliebigkeitsprinzip. Die diversen transnationalen Instanzen stützen und bestätigen sich gegenseitig. Nicht trotz ihrer formalen Unabhängigkeit voneinander. Sondern wegen ihr.

Wie kann es sein, dass das Durch-, Neben- und Übereinander von EGMR, EuGH, IGH, IStGH und ICTY nicht zu permanenten Kompetenzstreitereien führt? Wie kann es sein, dass die Verhandlungen, die an fünf und mehr Gerichten in zwanzig und mehr Sprachen geführt werden, nicht zu einer babylonischen Sprachverwirrung im Elfenbeinturm führen? In transnationalen Gerichten Europas lässt sich ein interessantes Paradox beobachten. Die Sprachenvielfalt führt nicht zum gegenseitigen Unverständnis, sondern im Gegenteil zu einer Stärkung der gemeinsamen Grundwerte. Die Erklärung ist einfach. Frühere Rechtstraditionen setzten teils auf Rhetorik und Gewohnheitsrecht. Doch verbale Finten und historische Spitzfindigkeiten funktionieren nicht, wenn sie mehrfach übersetzt werden müssen. Nicht nur zum Beispiel vom Englischen ins Russische. Sondern zum Beispiel auch vom angelsächsischen Common Law in die kontinentale Rechts-Systematik. So muss man in Straßburg über Grundwerte streiten, nicht über die Feinheiten. Es ginge gar nicht anders. Ein babylonisches Sprachenwirrwarr muss nicht zu Entfremdung führen, sondern kann auch die Basis stärken für einen universellen Katalog der Grundwerte.

In gewisser Weise kommt die moderne Rechtsauffassung damit zu ihren antiken Wurzeln zurück. Straßburg liegt nah bei Athen. Das antike Recht beruhte auf topischem Denken. Das Wort kommt aus dem Griechischen. Topos heißt Ort oder Platz. Man könnte auch sagen: der Gemeinplatz. Oder das "Problemdenken". Im Gegensatz zum neuen "Systemdenken" der Begriffsjurisprudenz. Um es in einem Bild zu verdeutlichen: Es werden keine geraden Straßen mehr durch den Sumpf der Probleme gezogen, sondern einzelne feste Inseln gebaut, verbunden durch schmale Brücken. An die Stelle der Norm tritt so der Grundsatz.

Die Gesamtheit dieser Grundsätze, das ist der zweite wichtige Gedanke, ergibt ein überstaatliches Naturrecht. Das ist der Gedanke der Allgemeingültigkeit, das Universalitätsprinzip.

Inseln statt Straßen. Diese Idee wurde passenderweise besonders im Seerecht verfolgt, insbesondere in den Niederlanden. 1609 veröffentlichte Hugo Grotius sein Werk "Mare Liberum – Von der Freiheit der Meere", ein Büchlein von nur 36 Seiten Umfang, aber riesigem Einfluss. Grotius wollte das Monopol der Spanier und Portugiesen auf den Kolonialhandel zurückweisen, und das Recht des jungen niederländischen Staates auf freien Handel verteidigen. Das Meer gehöre niemandem, jeder könne es befahren und nutzen. Der Papst stellte es sofort auf den Index. 1625 weitete Grotius seine Ideen vom Meer aufs Land aus, auf Krieg und Frieden: "De Jure Belli ac Pacis", das Recht des Krieges und Friedens, wurde die Grundlage der Völkerrechtsordnung – und ist es in gewisser Weise bis heute geblieben. Seine Begründung basiert auf dem Universalitätsprinzip. Alles und nichts wird als Rechtsgrundlage herangezogen, alte Historien, literarische Texte, Philosophie, Antikes. Zusammengehalten durch Zweifel und Hoffnung. In der Moderne gehört auch das vielleicht zusammen. "Zum Beweis dieses Rechts habe ich auch Zeugnisse von Philosophen, Historikern, Dichtern und sogar von Rednern benutzt", schreibt Grotius. "Man kann ihnen zwar nicht unbedingt trauen. Denn sie schreiben im Dienst ihrer Theorie, ihres Themas, eines bestimmten Falles. Aber wenn viele dasselbe sagen, zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten, dann kann man schon annehmen, dies sei ein universales Prinzip."

Grotius schrieb das vor fast 400 Jahren. Es brauchte erst zwei Weltkriege, um dem Universalitätsprinzip zum Durchbruch zu verhelfen. Mit den Nürnberger Prozessen setzte ein größerer Umbau des Rechtssystems ein. Die Uno wurde gegründet und kurz darauf der Europarat mit seinem Gerichtsorgan: dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Vielleicht bedingt sich das auch gegenseitig: Die rechtsstaatliche Katastrophe und die Katharsis. Und durch das babylonische Gerichtsmischmasch an runden Richtertischen kristallisiert sich so etwas heraus wie ein Esperanto der Werte und Normen. So kommt es, dass Europa, der größte Kriegsexporteur des 20. Jahrhunderts, heute ein anderes Exportprodukt herstellt: Menschenrechte en gros und en détail.

An welchem Ort genau befindet sich die europäische Manufaktur für Topik und Menschenrechte? Beim EuGH? Beim IStGH? Beim IGH? Beim ICTY? Die Frage ist falsch gestellt. Es gibt keine zentrale Hierarchie mehr. Inseln statt Straßen. Das europäische Rechtssystem wird nicht mehr begrifflich verstanden. Es wird beweglich, eine Art Baukastensystem. Es wird offen, ist nicht mehr fest geschlossen, nicht mehr logisch zwingend, sondern wandelbar, ein Gedankengebäude, von allgemeinen Rechtsprinzipien, nicht mehr wie ein Justizpalast, sondern eher wie eine moderne Theaterbühne. Man kann sie je nach Bedarf umbauen.

Genau diese Haltung vermittelt das eigenartige Gebäude in Straßburg, das vielleicht jüngste Gericht der Welt, in dem doch immer wieder die uralten Dramen verhandelt werden. Drei gläserne Silos, die sich ineinander zu schieben scheinen, transparent und doch unnahbar: F-67075 Strasbourg.

Abdruck aus "Mekkas der Moderne", Kapitel 36. "Mekkas der Moderne - Pilgerstätten der Wissensgesellschaft", Hilmar Schmundt, Milos Vec, Hildegard Westphal (Hg.), ist erschienen im Böhlau-Verlag.

Zitiervorschlag

Uwe Wesel, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Hinter den Fassaden von F-67075 Strasbourg . In: Legal Tribune Online, 27.06.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/806/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

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