Das "Entenhausener Gesetzbuch": Anspruch und Rechtswir­k­lich­keit in Enten­hausen

von Tobias Lutzi

30.09.2017

5/6: Unklare Rechtsquellen

Schließlich wirft das EGB auch mit Blick auf die in Entenhausen maßgeblichen Rechtsquellen Zweifel an seiner Belastbarkeit auf. So ist dort – wohl in Anlehnung an die abgedruckte Geschichte Kanzlei der Knastbrüder – von einer erfolgreichen Berufung auf einen Erlass Königs Otto des Kahlen aus dem Jahre 1693 und einem angeblich fortgeltenden Entenhausener Stadtrecht von 1822 die Rede (beides Behauptungen – ausgerechnet – der Panzerknacker).

Don Rosa zeigt in His Majesty, McDuck dagegen, wie Emil Erpel das von den Engländern aufgegebene Fort Drachenfels erst im Jahre 1818 von King George III. zum Geschenk bekam und auf dessen Grund (dem sogenannten Glatzenkogel, auf dem heute der Geldspeicher steht) frühestens im Jahr 1819 Entenhausen gründete, das zunächst nicht einmal eine Siedlung und selbst bei Dagoberts Ankunft im Jahre 1902 (The Invader Of Fort Duckburg) nur ein verschlafenes Dorf aus wenigen Hütten war.

Europäisches Recht dürfte jedenfalls weder im nunmehr zum fiktiven US-Bundesstaat Calisota gehörigen Teil Entenhausens noch auf dem von Dagobert in His Majesty, McDuck zum Zwecke der Steuervermeidung vorübergehend für unabhängig erklärten Glatzenkogel fortgelten.

Zitiervorschlag

Tobias Lutzi, Das "Entenhausener Gesetzbuch": Anspruch und Rechtswirklichkeit in Entenhausen . In: Legal Tribune Online, 30.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24793/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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