Fristen­rechner nach BGB-Vorschriften

Der Fristenrechner ermittelt das Ende einer Frist auf Basis der §§ 186 ff. BGB.

Warum unterscheidet der Fristenrechner zwischen Beginn- und Ereignisfrist?

Eine Beginnfrist (auch Terminfrist genannt) beginnt an einem festen Datum, und zwar um null Uhr an diesem Termin. Eine Ereignisfrist hängt vom Eintritt eines Ereignisses ab, dessen Datum nicht im Voraus feststeht (zum Beispiel eine Kündigung). Nach § 187 Abs. 1 BGB beginnt die Ereignisfrist erst am auf das Ereignis folgenden Tag um null Uhr.

Was ist eine Frist?

Eine Frist ist ein Zeitraum, innerhalb dessen ein Bürger bestimmte subjektive Rechte wahrnimmt bzw. geltend machen kann, indem er zum Beispiel eine Handlung vornimmt oder ein Ereignis eintreten lässt. Typische Beispiele sind die Frist zur Einlegung eines Widerspruchs, eine Kündigungsfristen im Miet- und Arbeitsrecht, Verjährungsfristen, Meldefristen etc.

Was ist bei der Berechnung einer Frist zu beachten?

Eine Frist kann nach den BGB-Vorschriften nicht an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag enden. Sie verlängert sich nach § 193 BGB automatisch auf den nächsten Werktag. Ein Fristende kann deshalb bundeslandabhängig sein, wenn es rechnerisch auf einen nicht bundeseinheitlichen Feiertag fällt. Dies berücksichtigt der Fristenrechner automatisch.

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