
Die maßgeblich wegen Nord Stream 2 in der Kritik stehende "Klima-Stiftung Mecklenburg-Vorpommern" zahlt offenbar lieber ein Zwangsgeld, als einen gerichtlich bereits zweifach festgestellten Auskuntsanspruch zu erfüllen.
Artikel lesenDie maßgeblich wegen Nord Stream 2 in der Kritik stehende "Klima-Stiftung Mecklenburg-Vorpommern" zahlt offenbar lieber ein Zwangsgeld, als einen gerichtlich bereits zweifach festgestellten Auskuntsanspruch zu erfüllen.
Artikel lesenDie Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern muss Auskünfte zur Unterstützung der Gaspipeline Nord Stream 2 geben. Sie sei als Behörde zu behandeln, weil sie mit öffentlichen Geldern öffentliche Aufgaben wahrnehme, so das OLG Rostock.
Artikel lesenDrei touristische Betriebe verlangten wegen der coronabedingten Schließung im Frühjahr 2020 Geld von ihren Versicherungen. Damals tauchte Covid19 aber noch nicht im IfSG auf – und deshalb liegt laut OLG kein Versicherungsfall vor.
Artikel lesenDie Direktvergabe der Luca-App durch das Land Mecklenburg-Vorpommern erfolgte vergaberechtswidrig, entschied das OLG Rostock. Das Land darf den Vertrag mit dem Hersteller nicht fortführen.
Artikel lesenDas Bundesland hatte während der Pandemie die Luca-App ohne Ausschreibung zwecks Kontaktnachverfolgung bestellt - und durfte das auch, so das OLG Rostock. Das dagegen klagende Unternehmen sei schon nicht konkurrenzfähig gewesen.
Artikel lesenAltenheimbewohner gelten in Zeiten der Corona-Pandemie als besonders schutzbedürftig. Mit Tests ohne Vorliegen von Krankheitszeichen wollte das Gesundheitsministerium auf Nummer sicher gehen - und machte einen Formfehler.
Artikel lesenHat ein Ladenbetreiber seine Vermieterin arglistig getäuscht, weil er in seinem Geschäft die bei Rechtsextremen beliebte Modemarke "Thor Steinar" verkaufte? Das LG bejahte dies, nun geht der Streit ans OLG.
Artikel lesen10 Zivilsenate,
2 Familiensenate,
1 Kartellsenat,
1 Senat für Baulandsachen,
1 Senat für Landwirtschaftssachen,
1 Senat für Steuerberatungs- und Steuerbevollmächtigtensachen,
1 Notarsenat,
1 Vergabesenat,
3 Strafsenate,
1 Senat für Bußgeldsachen,
1 Rehabilitierungssenat
Landgerichte Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund
Das Oberlandesgericht (OLG) gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und wird vom jeweiligen Bundesland auf der Grundlage des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) eingerichtet. Danach erfolgt auch die Einteilung in Zivil- und Strafsenate. Grundsätzlich sind die Senate nach § 116 GVG mit jeweils drei Richtern besetzt, von denen einer den Vorsitz innehat. Handelt es sich allerdings um die Eröffnung eines Hauptverfahrens, findet der Strafprozess in erster Instanz mit fünf Richtern einschließlich des Vorsitzenden Richters statt. Diese Anzahl kann je nach Umfang und Schwierigkeitsgrad auf drei Richter reduziert werden.
Je nach Verfahrensart steht das Oberlandesgericht im Gerichtsaufbau an unterschiedlichen Positionen. Handelt es sich um Straf- oder Zivilrecht, ist es das Gericht zweiter Instanz zwischen dem Landgericht und dem Bundesgerichtshof. Anders verhält es sich bei Verfahren im Familienrecht und bei Kindschaftssachen. Hier befindet sich das Oberlandesgericht als zweite Instanz zwischen dem Amtsgericht und dem Bundesgerichtshof. Handelt es sich indes um Strafverfahren, die in der Gerichtsbarkeit des Bundes liegen, wird das Oberlandesgericht als unteres Bundesgericht tätig.
In zweiter Instanz entscheidet das Oberlandesgericht im Zivilrecht über Berufungen gegen Urteile und Beschwerden landgerichtlicher Entscheidungen. Ferner ist es in Familiensachen als zweite Instanz zuständig, wenn gegen Urteile der Amtsgerichte Berufung oder gegen Entscheidungen Beschwerde eingelegt wird.
Im Strafrecht ist das Oberlandesgericht in erster Instanz für in § 120 GVG geregelte Staatsschutzsachen zuständig, beispielsweise wenn die Gründung einer terroristischen Vereinigung verhandelt wird. In zweiter Instanz handelt das Oberlandesgericht zum einen als Revisionsinstanz, wenn Revision gegen Urteile eines Strafrichters oder eines Schöffengerichts eingelegt wird oder wenn es um Berufungsurteile des Landgerichts geht. Zum anderen handelt das Oberlandesgericht in zweiter Instanz als Beschwerdegericht, wenn gegen Entscheidungen der Strafkammern oder Strafvollstreckungskammern der Landgerichte Beschwerde erhoben wird. Es wird außerdem zu einer gerichtlichen Entscheidung herangezogen, wenn im Rahmen eines Klageerzwingungsverfahrens gegen einen ablehnenden Bescheid der Staatsanwaltschaft vorgegangen wird.