
Erst nach dem Kauf erfuhr die Käuferin einer Immobilie, dass dort vor 20 Jahren eine Frau und ihr kleines Kind ermordet wurden. Sie wollte den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, blieb vor dem LG Coburg aber erfolglos.
Artikel lesenErst nach dem Kauf erfuhr die Käuferin einer Immobilie, dass dort vor 20 Jahren eine Frau und ihr kleines Kind ermordet wurden. Sie wollte den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, blieb vor dem LG Coburg aber erfolglos.
Artikel lesenDas LG Coburg hat entschieden, dass ein Supermarkt einer Kundin wegen eines Sturzes auf dem frisch gesäuberten Boden Schmerzensgeld zahlen muss. Der Supermarkt habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, so das Gericht.
Artikel lesenAuf Wanderwegen lauern allerlei Gefahren, nicht alle können von der Stadt gebannt werden. Wer bei Glätte einen Sturz vermeiden will, sollte sich daher auf seinen vier Buchstaben fortbewegen, entschied das LG Coburg.
Artikel lesenWeil sich an ihrem neu erworbenen Eigenheim Risse in den Wänden und ein undichtes Dach zeigten, wollten die Käufer Schadensersatz. Für das LG Coburg sind diese Schäden nach 45 Jahren aber üblich - oder von einem Haftungsausschluss umfasst.
Artikel lesenOLG-Bezirk: Oberlandesgericht Bamberg
Das Landgericht gehört der ordentlichen Gerichtsbarkeit an und ist das dem Amtsgericht übergeordnete Gericht zweiter Instanz. Zu einem Landgericht gehört immer ein Bezirk, der mehrere Amtsgerichte umfasst.
Spruchkörper jedes Landgerichts sind seine Kammern, die in straf- und zivilrechtliche Kammern unterteilt werden, wobei zum zivilrechtlichen Zweig auch die Kammern für Handelssachen gehören. Die Strafkammern werden nochmals in kleine und große Strafkammern gegliedert sowie in Strafvollstreckungskammern.
Die Besetzung der verschiedenen Kammern im Landgericht ist im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) festgeschrieben. In einer Zivilkammer verhandeln grundsätzlich drei Richter, von denen einer den Vorsitz innehat. Die große Strafkammer ist zusätzlich zu den drei Richtern mit zwei Schöffen besetzt. Ist die große Strafkammer nicht als Schwurgericht zuständig, kann sie vor der Hauptverhandlung den Verzicht auf einen Richter beschließen. Der kleinen Strafkammer sitzt ein Richter vor, an dessen Seite zwei Schöffen sind. Die Handelskammern im Landgericht sind grundsätzlich mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt, an deren Ernennung besondere Anforderungen gestellt werden.
Auch hier wird zwischen den Straf- und Zivilkammern und zwischen Verfahren vor dem Landgericht in erster oder zweiter Instanz unterschieden.
Im Strafverfahren ist es erstinstanzlich zuständig, wenn es sich um ein Verbrechen oder Vergehen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren handelt oder wenn in schwerwiegenden Fällen an der Strafverfolgung ein besonderes öffentliches Interesse besteht.
Es ist außerdem erstinstanzlich tätig, wenn Sicherungsverwahrung angeordnet werden soll oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Handelt es sich um Verfahren, bei denen Mord, Totschlag oder andere Straftaten mit Todesfolge verhandelt werden, wird es in seiner Funktion als Schwurgericht tätig. In erster Instanz im Zivilprozess ist das Landgericht für alle Verfahren zuständig, deren Streitwert über 5.000 Euro liegt, sowie bei Staatshaftungsansprüchen. In zweiter Instanz werden im Strafprozess und auch im Zivilprozess vor dem Landgericht Berufungen gegen Urteile oder Beschwerden des Amtsgerichts verhandelt.