
Ein Arbeitnehmer hielt sich im Pausenbereich auf – und wurde von einem Gabelstapler angefahren. Dass das entgegen der Auffassung der Berufsgenossenschaft ein Arbeitsunfall war, stellt das LSG Baden-Württemberg nun klar.
Artikel lesenEin Arbeitnehmer hielt sich im Pausenbereich auf – und wurde von einem Gabelstapler angefahren. Dass das entgegen der Auffassung der Berufsgenossenschaft ein Arbeitsunfall war, stellt das LSG Baden-Württemberg nun klar.
Artikel lesenAuch leistungsberechtigte Personen, die in stationären Heimen leben, können vom Sozialhilfeträger eine mit der COVID19-Pandemie zusammenhänende Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro beanspruchen, entschied das LSG Baden-Württemberg.
Artikel lesenWer aus Ärger über Nachbarschaftslärm gegen die Decke schlägt, muss die Kosten selber tragen. Sozialhilfeträger müssen nicht für die Schäden aufkommen, entschied das LSG BaWü.
Artikel lesenEin türkischer Ex-Soldat argumentierte, die Militärdienste in Deutschland und der Türkei als NATO-Staaten seien gleichzusetzen. Das LSG Baden-Württemberg stellte jetzt klar: Das Soldatenversorgungsgesetz gilt nur für Bundeswehrangehörige.
Artikel lesenAnders als transsexuelle Personen bekommt eine Person, die sich weder als Mann noch als Frau fühlt, die Kosten für die Entfernung ihrer Brüste nicht erstattet. Laut LSG gibt es kein typisches Erscheinungsbild, dem sie sich anpassen könnte.
Artikel lesenEine übliche Nebenwirkung einer Impfung ist kein Impfschaden. Außerdem müssen Impfreaktionen ärztlich dokumentiert und zu einer Funktionsstörung führen, so das LSG. Sonst gibt es auch keine Beschädigtengrundrente.
Artikel lesenFür einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen wegen posttraumatischer Belastungsstörungen genügt es nicht, wenn man die traumaauslösende Kriegssituation nicht selbst erlebt hat, so das LSG. Ein bedeutendes Urteil für "Afghanistanveteranen".
Artikel lesenKrankenkassen müssen eine Therapie mit Cannabis nur als absolute Ausnahme finanzieren. An der angeblichen "Tablettenphobie" eines Patienten, wonach die medizinische Droge der letzte Ausweg sei, hatte das LSG so seine Zweifel.
Artikel lesenEin behinderter Mensch hat keinen Anspruch darauf, dass er einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis erhält. Das gilt auch dann, wenn der Grad der Behinderung unbefristet festgestellt wurde. So das LSG in einer Grundsatzentscheidung.
Artikel lesenLaut LSG ist es nachvollziehbar, dass ein Auszubildender bei einem Seminar den Abend verlängern wollte. Seine Wahl, über das Dach zu klettern, sei zwar unvernünftig – aber nicht fernliegend. Der Sturz sei daher ein Arbeitsunfall gewesen.
Artikel lesenBei "JobRad-Modellen" least der Arbeitgeber ein Fahrrad für den Arbeitnehmer. Für die Wartung des Fahrrads ist oft der Arbeitnehmer zuständig. Das LSG Stuttgart hat entschieden, was passiert, wenn auf dem Weg zur Wartung etwas schief geht.
Artikel lesenDas LSG hat das Urteil des SG bestätigt: Der Chefdirigent des Philharmonieorchesters Konstanz steht in keinem Beschäftigungsverhältnis zur Stadt - und unterliegt somit nicht der Sozialversicherungspflicht.
Artikel lesenBehinderte Menschen, die nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können, steht eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu. Dabei geht es allerdings nicht um Befindlichkeiten der Öffentlichkeit, wie das LSG Stuttgart nun klarstellte.
Artikel lesen(bestehen im Geschäftsbereich des Justizministeriums Baden-Württemberg)
Grundsätzlich zählt das Sozialrecht zum öffentlichen Recht. Das Sozialgericht schreitet daher immer dann ein, wenn es zu Streitigkeiten zwischen Bürgern und einem Träger der öffentlichen Gewalt, beispielsweise einer Behörde, kommt.
Die genauen Zuständigkeiten des Sozialgerichts beziffert § 51 des Sozialgerichtgesetzes. Demnach zählen unter anderem Fälle in Bezug auf die Grundsicherung von Arbeitslosen und Arbeitssuchenden, des Asylbewerberrechts oder auch Sozialversicherungs-Angelegenheiten zu den Arbeitsbereichen des Sozialgerichts. Örtlich zuständig ist dann immer das Gericht, in dessen Bezirk der der Kläger seinen Wohnsitz hat.
In der Regel fällt das Sozialgericht sogenannte Stuhlurteile. Das bedeutet, dass die Entscheidungsverkündung unmittelbar nach einer mündlichen Verhandlung erfolgt. Zudem fällt das Sozialgericht - sofern dies das Streitobjekt ist - Leistungsurteile. Sie entscheiden also nicht über die genaue Summe, die dem Kläger zusteht, sondern verpflichten den zuständigen Leistungsträger, die dem Kläger zustehenden Leistungen zu errechnen und zukommen zu lassen.
Die Kammern der Sozialgerichte müssen laut § 12 immer mit einem Berufsrichter sowie zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt sein. Der vorsitzende Berufsrichter ist dazu berechtigt, bei einfachen Fällen einen schriftlichen Gerichtsbescheid zu erlassen, der dem Urteil nach einer mündlichen Verhandlung gleichzusetzen ist. Zudem müssen gesonderte Kammern für die einzelnen Zuständigkeiten gebildet werden, beispielsweise für Fälle der Sozialversicherung.
Auch bei Urteilen, die ein Sozialgericht gefällt hat, besteht die Möglichkeit der Berufung. Wird Berufung erhoben, ist in nächster Instanz das Landessozialgericht des entsprechenden Bundeslandes zuständig. Bei einem Streitwert von weniger als 750 Euro ist eine Berufung nur möglich, wenn das Sozialgericht sie ausdrücklich zulässt. Zudem gibt es Sonderfälle, in denen die direkte Sprungrevision möglich ist. In derartigen Fällen ist dann nicht noch das Landessozialgericht zwischengeschaltet, sondern der Streitfall zieht sofort vor das Bundessozialgericht, die höchste Instanz in der Sozialgerichtsbarkeit.