Amtsgericht Marburg

Adresse und Kontaktdaten:

Amtsgericht Marburg
Universitätsstr. 48
35037 Marburg

Tel.: (0 64 21) 2 90-0
Fax: (0 64 21) 29 03 93
Verwaltung@AG-Marburg.justiz-hessen.de
http://www.ag-marburg.justiz.hessen.de

Amtsgericht Marburg - Aktuelle Nachrichten, Urteile und Beschlüsse

LG-Bezirk: Landgericht Marburg

Amtsgerichtsbezirk:

Gemeinden Cölbe, Ebsdorfergrund, Fronhausen, Lahntal, Lohra, Marburg, Münchhausen, Weimar, Wetter

Besondere Zuständigkeiten:

in Personenstandssachen das Amtsgericht Marburg für den Landgerichtsbezirk Marburg,

in Insolvenzsachen und Handelsregistersachen A und B das Amtsgericht Marburg für den Landgerichtsbezirk Marburg,

in Strafsachen, die zur Zuständigkeit des Schöffengerichts gehören, das Amtsgericht Marburg für die Amtsgerichtsbezirke Biedenkopf, Frankenberg (Eder), Kirchhain und Marburg,

in Strafsachen, die zur Zuständigkeit des Einzelrichters gehören, wenn sich ein Angeschuldigter in Untersuchungshaft befindet, sowie in Strafrichterhaftsachen das Amtsgericht Marburg für die Amtsgerichtsbezirke Biedenkopf, Frankenberg (Eder), Kirchhain und Marburg,

in Strafsachen, die zur Zuständigkeit des Jugendschöffengerichts gehören, das Amtsgericht Marburg für die Amtsgerichtsbezirke Marburg, Biedenkopf, Frankenburg (Eder) und Kirchhain.

Amtsgerichte in Deutschland - Zuständigkeit, Stellung, Besonderheiten

Zuständigkeiten der Amtsgerichte

Die deutschen Amtsgerichte zählen zu der sog. ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das heißt, dass sie gleichermaßen für Fälle des Straf- und des Privatrechts zuständig sind. So wenden sich beispielsweise Gläubiger, die offene Forderungen an Schuldner haben, an das Amtsgericht, um das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Auch bei Mietstreitigkeiten, in Nachlassfällen, Vollstreckungsangelegenheiten sowie in Fällen des Familienrechts wird das Amtsgericht tätig. Voraussetzung ist jedoch, dass sich der Streitwert unter der Grenze von 5.000 Euro bewegt.

In Strafsachen besteht ebenfalls eine Grenze, bis zu derer das Amtsgericht zuständig ist: nur bis zu einem möglichen Freiheitsentzug von weniger als 4 Jahren ist zuständig, darüber hinaus nicht. Wird eine drohende Sicherheitsverwahrung oder aber die Einweisung in eine psychiatrische Klinik als Option erkennbar, verliert das Amtsgericht ebenfalls seine Zuständigkeit.

Stellung der Amtsgerichte

Ein Amtsgericht ist grundsätzlich als Gericht erster Instanz zu betrachten. Ihm übergeordnet folgen das Landesgericht, das Oberlandesgericht sowie letztlich der Bundesgerichtshof. Diese Instanzen werden durchlaufen, sobald eine Partei nach einem durch das Amtsgericht gesprochenen Urteil in Revision geht. Das bedeutet, dass das nächsthöhere Gericht zur erneuten Überprüfung des Urteils erster Instanz auffordert. Welches der übergeordneten Gerichte dann zuständig ist, hängt maßgeblich auch vom Gegenstand des Rechtsstreits ab.

Besonderheiten der Amtsgerichte

Das Amtsgericht ist neben Rechtsstreitigkeiten auch das jeweils für die entsprechende Gegend zuständige Registergericht. Das heißt, dass hier sowohl das Handelsregister geführt wird, als auch, dass das Genossenschaftsregister sowie das Vereins- und Güterregister hier geführt werden. Zudem zählt auch das Grundbuchamt zu dem jeweiligen Amtsgericht vor Ort, einzige Ausnahme ist hier das Bundesland Baden-Württemberg. Auskünfte aus dem Insolvenzregister sind für alle Bürgerinnen und Bürger online einsehbar.

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