Der NSA-Untersuchungsausschuss erhält keine Einsicht in die Selektorenliste, so das BVerfG am Dienstag zugunsten der Bundesregierung. Christoph Smets zu dem Urteil, das mehr als eine unangenehme Alles-oder-nichts-Entscheidung darstellt.
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Der Entzug eines Doktorgrades ist nur bei Straftaten mit Wissenschaftsbezug möglich, so das BVerwG. Christoph Smets begrüßt das Urteil, denn bei der Promotion sollte es um wissenschaftlichen Verdienst und nicht um bürgerliche Ehrbarkeit gehen.
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Die Regierung lehnt ab, wozu sie verpflichtet ist: Dem NSA-Untersuchungsausschuss Einblick in die Liste geheimer Spähziele zu gewähren. Die Einführung einer "Vertrauensperson" hierzu ist halbseiden und überflüssig, kommentiert Christoph Smets.
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Das AG Dresden hat beantragt, die Immunität des neuen Ministerpräsidenten Thüringens, Bodo Ramelow, aufheben zu lassen. Er habe 2010 eine Nazi-Versammlung blockiert, so der Vorwurf. Linke Politiker und Medien sprechen vom "Verfolgungsdrang" einer...
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