Stichtag 1. Februar: SEPA-Umstellung kommt nicht ins Rollen

Nichtredaktionelles Advertorial ( Was ist das? )

21.11.2013

Während Staaten wie Dänemark, Großbritannien oder Finnland die Umstellung auf das SEPA-Zahlungsverfahren komplett abgeschlossen haben, hinkt Deutschland hinterher. Laut Angaben der Bundesbank hat drei Monate vor dem Stichtag erst ein Viertel der deutschen Unternehmen die Kontenführung angepasst. Wir erklären, was Verantwortliche jetzt beachten müssen.

Die Abkürzung steht für Single Euro Payments Area und bedeutet übersetzt in etwa "einheitlicher Euro-Zahlungsraum". Damit ist ein Zahlungsverfahren für Überweisungen und Lastschriften innerhalb Europas gemeint, dem insgesamt 32 Staaten angeschlossen sind. Auch wenn es anfangs etwas kompliziert erscheinen mag, langfristig erleichtert und beschleunigt das SEPA-Verfahren vor allem den internationalen Zahlungsverkehr zwischen den beteiligten Ländern.

Was ändert sich?

Die bisherige Angabe von Kontonummer und Bankleitzahl entfällt. Stattdessen müssen auf Formularen und beim Online-Banking die IBAN (International Bank Account Number) sowie der BIC (Bank Identifier Code) eingetragen werden. Der BIC-Code ist eine internationale Bankleitzahl und dient zur eindeutigen Identifizierung des entsprechenden Geldinstituts. Er muss noch bis Februar 2016 angegeben werden, danach reicht die IBAN. Diese kann in den Teilnehmerländern unterschiedlich lang sein. Für deutsche Bankkunden hat sie 22 Stellen: Zuerst kommt die Länderkennung "DE", dann folgen zwei Prüfziffern, die alte Bankleitzahl mit acht Stellen sowie die Kontonummer mit zehn Stellen. In der IBAN werden also im Grunde Kontonummer und BLZ zusammengefasst.

Wer ist betroffen?

Die SEPA Umstellung betrifft jeden Inhaber eines Bankkontos, also Privatpersonen, Unternehmen, Vereine etc. Für Privatpersonen gibt es eine zweijährige Übergangsfrist, d.h. sie können Überweisungen bis Februar 2016 in der gewohnten Weise tätigen. Zudem stellen die meisten Geldinstitute das System beim Online-Banking automatisch um, so dass private Kunden sich hier überhaupt nicht darum kümmern müssen.

Unternehmen und Vereine haben es schwerer

Diese Zielgruppen müssen ohne Ausnahme ihren Zahlungsverkehr bis zum 1. Februar 2014 an die neuen Anforderungen angepasst haben. Experten gehen davon aus, dass die SEPA-Umstellung in der Startphase Mehrkosten von etwa zehn Milliarden Euro verursachen wird. Geschäftspapiere, Rechnungsformulare, Briefbögen und andere Dokumente müssen neu gedruckt, vorhandene Software muss überall dort korrigiert werden, wo die Kontoangaben eine Rolle spielen. Langfristig gesehen bringt das neue System allerdings erhebliche Vorteile, weil der internationale Zahlungsverkehr beschleunigt, vereinfacht und verbilligt wird. Das dürfte so manche Hürden bei Auslandsgeschäften beseitigen und für viele Unternehmen neue Märkte öffnen.

Lastschriften und Einzugsermächtigungen - hier wird's kompliziert

Für Unternehmen und Vereine, die viel oder hauptsächlich mit Lastschriften und Einzugsermächtigungen arbeiten, ist der Umstellungsprozess komplizierter und aufwändiger. Gerade in diesen Bereichen verläuft die Umstellung zurzeit noch sehr schleppend. Ohne eine Ermächtigung des Kunden zum Einzug der Rechnungsbeträge - dem sogenannten SEPA-Mandat - geht nichts. Dieses Mandat muss die Gläubiger-ID sowie eine eindeutige Referenznummer enthalten. Die Gläubiger-ID wiederum erteilt nur die Deutsche Bundesbank. Darüber hinaus müssen die Kunden spätestens 14 Tage vor dem Einzug vorab informiert werden (Pre-Notification). Diese Info muss wiederum Gläubiger-ID, Referenznummer des Mandats, den Termin der Abbuchung und den Betrag enthalten. Die Zeit wird also knapp bis zum 1. Februar.

Die Verantwortlichen in den betroffenen Unternehmen, Vereinen und anderen Organisationen sollten das Thema SEPA-Umstellung also schnellstens zur "Chefsache" machen, falls bisher noch nichts passiert ist, sonst könnten schnell Engpässe in der Liquidität entstehen, die durchaus vermeidbar sind. Unternehmer finden auf der von Lexware eingerichteten SEPA-Seite weitere nützliche Informationen zur ordnungsgemäßen Umstellung auf das neue Zahlungsverfahren.

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Zitiervorschlag

Stichtag 1. Februar: SEPA-Umstellung kommt nicht ins Rollen . In: Legal Tribune Online, 21.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10112/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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