Die juristische Presseschau vom 30. März 2023: BVerfG zu Kin­der­ehen / Gesetz­ent­wurf zur Abhil­fe­klage / Kli­ma­se­nio­rinnen vor dem EGMR

30.03.2023

Das Gesetz zu Kinderehen muss laut BVerfG nachgebessert werden. Die Bundesregierung beschließt den Gesetzentwurf für die Verbraucherschutz-Verbandsklage. Der EGMR verhandelte erstmals zum Klimaschutz.

Thema des Tages

BVerfG zu Kinderehen: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Art. 13 EGBGB, wonach eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland automatisch unwirksam ist, wenn eine der Partner:innen beim Eheschluss noch keine 16 Jahre alt war, in seiner aktuellen Fassung verfassungswidrig ist. Die Regelung war vom Bundestag 2017 vor dem Hintergrund gestiegener Flüchtlingszahlen beschlossen worden. Der Bundesgerichtshof hätte die Vorschrift 2018 im Fall eines syrischen Paares aus Aschaffenburg anwenden müssen, legte sie aber dem BVerfG zur Prüfung vor. Der BGH hielt die automatische Unwirksamkeit für verfassungswidrig; geboten sei eine Einzelfallprüfung. Der Erste Senat des BVerfG entschied nun jedoch, dass es dem Gesetzgeber nicht verwehrt sei, die Nichtigkeit solcher Ehen auch ohne Prüfung des Einzelfalls anzuordnen. Dies diene dem Kindeswohl am effektivsten. Die aktuelle Fassung des Gesetzes sei jedoch mit dem Grundgesetz unvereinbar und muss bis Mitte 2024 nachgebessert werden. So fehle es an einer Vorschrift, die der minderjährigen Partner:in Unterhaltsansprüche sichert und an einer Möglichkeit, die Ehe nach Erreichen der Volljährigkeit auch nach deutschem Recht als wirksame Ehe führen zu können. SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Stephan Klenner), taz (Christian Rath), FR (Ursula Knapp), LTO und tagesschau.de (Max Bauer) berichten.

Wolfgang Janisch (SZ) nennt die Entscheidung "ein klares Signal zur weltweiten Ächtung von Kinderehen", bedauert aber, dass der Gesetzgeber nicht selbst auf die Idee gekommen ist, Unterhaltsansprüche zu regeln. Reinhard Müller (FAZ) begrüßt, dass Kinderehen auch ohne Einzelfallprüfung verboten werden können, solange Vorkehrungen zum Schutz der Schutzbedürftigen getroffen werden. Christian Rath (taz) bezeichnet das Urteil des BVerfG als "überraschend". Er konstatiert, dass die Einführung der automatischen Nichtigkeit eine unsympathische Form der symbolischen Gesetzgebung war und fordert die Ampel-Koaliton auf, zur alten Einzelfallprüfung zurückzukehren. Lennart Pfahler (Welt) bemängelt, das Bundesverfassungsgericht habe nicht mit Nachdruck kommuniziert, dass eine Kinderehe in "keinem Einzelfall der Welt" akzeptabel sei.

Rechtspolitik

Verbraucherschutz-Verbandsklagen: Das Bundeskabinett hat den von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie beschlossen und damit die Einführung der Abhilfeklage auf den Weg gebracht. Das neuartige Klaginstrument soll qualifizierten Verbraucherverbänden ermöglichen, gleichartige Leistungsansprüche von mindestens 50 Verbraucher:innen gegen ein Unternehmen unmittelbar gerichtlich einzuklagen. Buschmanns ursprünglicher Entwurf sah vor, dass betroffene Verbraucher:innen ihre Ansprüche spätestens am Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung beim Verbandsklageregister anmelden müssen. Nachdem Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) für einen späteren Zeitpunkt plädiert hatte, einigten sich die Ministerien auf einen Kompromiss: Die Frist zur Anmeldung endet nun zwei Monate nach dem ersten Termin des gerichtlichen Verfahrens. FAZ (Katja Gelinsky) und LTO (Hasso Suliak) berichten.

Katja Gelinsky (FAZ) kritisiert, dass das drängende Problem der Massenverfahren durch die Einführung der Abhilfeklage nicht maßgeblich entschärft worden sei. Buschmann habe den Verbraucherschützer:innen zwar einige Zugeständnisse gemacht, ein "großer Wurf" sei ihm aber nicht gelungen.

Commercial Courts: Die Rechtsanwältin Carolin Saupe befasst sich auf LTO mit den bereits an einigen deutschen Gerichten eingerichteten englischsprachigen Spezialkammern für Handels- und Wirtschaftsstreitigkeiten. Klagen vor diesen Commercial Courts brächten Unternehmen zwar viele Vorteile, es gebe allerdings Nachbesserungsbedarf. Deshalb sei es zu begrüßen, dass das Bundesjustizministerium inzwischen ein Eckpunktepapier vorgelegt hat, das u.a. vollständig auf Englisch geführte Wirtschaftsprozesse ermöglichen will. Die angestrebte Abkürzung des Instanzenzuges könnte zudem schneller Rechtssicherheit schaffen. 

Waffen: Der SWR-RadioReportRecht (Max Bauer) beschäftigt sich mit der Frage, ob das Waffenrecht verschärft werden muss. Anlass ist die Amoktat von Hamburg, bei der der Täter mit einer halbautomatischen Pistole, die er legal besaß, sieben Menschen und anschließend sich selbst getötet hatte. Zu Wort kommt unter anderem der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Jochen Kolpelke, der betont, dass jede Waffe weniger – ob legal oder illegal – zu begrüßen sei. 

Versammlungsgesetze NRW und Hessen: Die SZ (Ronen Steinke) gibt einen Überblick über die Kritik an den neuen Landesversammlungsgesetzen in NRW und Hessen. So könne ein generelles Demonstrationsverbot auf Autobahnen ebenso unverhältnismäßig sein wie ein Verbot uniformer Kleidung bei Demonstrationen. Die niedrigschwellige Erlaubnis der polizeilichen Videobeobachtung von Versammlungen könne einschüchternd wirken. In Nordrhein-Westfalen hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte bereits Anfang des Jahres einen Eilantrag gegen das neue Versammlungsgesetz gestellt. In Hessen kündigte die Linkspartei an, ein Normenkontrollverfahren auf den Weg bringen zu wollen. 

Justiz

EGMR – Klimaseniorinnen: Die Große Kammer am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat erstmals darüber verhandelt, ob die Europäische Menschenrechtskonvention einen Anspruch auf Regierungshandeln zum Klimaschutz gewährt. Geklagt hatten vier Schweizerinnen und ihr Verein der Klimaseniorinnen mit Unterstützung von Greenpeace. Dem klagenden Verein gehören über 2000 Seniorinnen mit einem Durchschnittsalter von 73 Jahren an. Sie argumentieren, durch ihr Alter besonders durch den Klimawandel gefährdet zu sein. Die Nachfragen der Richter:innen deuten darauf hin, dass die Opfereigenschaft des klagenden Vereins eine der zentralen Fragen des Verfahrens ist. Ein Urteil wird für Ende des Jahres erwartet. Bei der Großen Kammer am EGMR sind derzeit zwei weitere Klimaklagen anhängig. FAZ (Katja Gelinsky) und LTO (Franziska Kring) berichten. 

EuGH zu Dieselskandal/Thermofenster: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Johannes Herb nimmt auf dem Verfassungsblog das letztwöchige Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Haftung für Thermofenster zum Anlass für eine grundlegende Kritik an der deutschen Privatrechtswissenschaft. Diese sei mit ihrem hermetischen Systemdenken weniger als das EU-Recht geeignet, auf Probleme wie die massenhafte Manipulation der Abgasreinigung durch Kfz-Hersteller durch angemessene Haftungsfolgen zu reagieren. 

BVerwG zu Einsicht in Kohl-Akten: Laut spiegel.de wies das Bundesverwaltungsgericht die Klage der Journalistin Gaby Weber ab, die beantragt hatte, Einsicht in die Akten aus der Zeit der Kanzlerschaft Helmut Kohls zu bekommen. Der beim Bundeskanzleramt gestellt Antrag sei zu umfangreich gewesen. Auch der Antrag der Klägerin auf Wiederbeschaffung von Akten, die sich womöglich im Besitz der Witwe Maike Kohl-Richter befinden, wies das Gericht zurück. Weder aus dem Informationsfreiheitsgesetz noch aus dem Bundesarchivgesetz ergebe sich ein Anspruch auf Wiederbeschaffung. Die Klägerin kündigte an, Verfassungsbeschwerde einzulegen. 

BAG zu unwirksamer Kündigung: Ein Arbeitgeber, der ein Arbeitsverhältnis, dessen Fortsetzung er für unzumutbar hält, fristlos kündigt, aber gleichzeitig dem Arbeitnehmer für die Zeit des Kündigungsschutzprozesses die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen anbietet, gerät ohne Arbeitsangebot des Arbeitnehmers in Annahmeverzug. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Da der Arbeitgeber widersprüchlich handelte, sei das Angebot der Weiterbeschäftigung wohl nicht ernst gemeint gewesen, so das BAG. Die Vorinstanzen waren der Auffassung, der Arbeitnehmer habe trotz der unwirksamen Kündigung keinen Anspruch auf Annahmeverzugsvergütung, da er das Angebot des Arbeitgebers auf Weiterbeschäftigung nicht angenommen habe. LTO berichtet. 

OLG Stuttgart zu Dieselskandal/Porsche-Anleger: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einen Musterentscheid veröffentlicht, wonach die Porsche SE als VW-Großaktionär ihre Informationspflichten im Dieselskandal nicht verletzt habe. Die Aussichten der Volkswagen-Anleger auf Schadensersatz haben sich damit drastisch verschlechtert. Der Musterentscheid bindet die Landgerichte, ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte des Musterklägers kündigten an, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. spiegel.de berichtet.

OLG Oldenburg zu Sorgerechtsentzug wegen Schulverweigerung: Weil Eltern ihre Kinder nach Ende der pandemiebedingten Schulschließungen nicht mehr zur Schule geschickt haben, droht ihnen nun der teilweise Entzug des Sorgerechts. Das Oberlandesgericht Oldenburg bestätigte vorläufig einen entsprechenden Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück, so spiegel.de. Ein staatliches Eingreifen sei gerechtfertigt, da durch die Schulverweigerung das Kindeswohl gefährdet sei. In der Hauptsache soll das Verfahren nach Ostern verhandelt werden. 

LG Leipzig – Online-Drogenshop Candylove: LTO (Linda Pfleger) berichtet über den zehnten Verhandlungstag im Candylove-Prozess, an dem die Netflix-Dokumentation "Shiny_Flakes", die von den Taten des Angeklagten Maximilian Schmidt rund um seinen ersten Drogenshop handelt, vor- und als Beweismittel eingeführt wurde. Außerdem stellte die Staatsanwaltschaft einen Beweisantrag auf Vernehmung des Vermieters einer Wohnung, in der Drogen aufbewahrt wurden. Als der Vermieter von den Drogen erfuhr, habe dies heftige Diskussionen der Angeklagten mit dem mitangeklagten Anwalt R. ausgelöst, der die Wohnung angemietet hatte. Diese Diskussionen könnten einen Freispruch von R. verhindern, weil sie zeigen, dass R. von den Drogen wusste. R.s Verteidiger beanstandete jedoch wie üblich, die von der Staatsanwaltschaft beantragten Beweise seien unverwertbar, da ihre Kenntnis auf einer unzulässigen Telefonüberwachung beruhe. 

LG München II – Ex-Audi-Chef Stadler: Klaus Ott (SZ) kritisiert das Angebot des Landgerichts München II, die zu erwarteten Freiheitsstrafen im Falle von umfassenden Geständnissen der Angeklagten zur Bewährung auszusetzen. Das Gericht wolle sich dadurch lediglich die Mühe eines möglichst revisionssicheren Urteils ersparen. Gerade weil Volkswagen selbst sich nicht um eine umfassende Aufklärung des Skandals bemüht habe, müsse dies nun aber das Gericht tun. 

LG München I zu "Hängt die Grünen": Im Berufungsprozess um "Hängt die Grünen"-Plakate der rechtsextremen Kleinstpartei "Der III. Weg" hat das Landgericht München I einen der beiden Angeklagten, der 2021 Vorsitzender der Partei gewesen war, unter anderem wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt. Der zweite Angeklagte, ein 42-Jähriger, der in erster Instanz noch zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, wurde jetzt freigesprochen, weil sich das Gericht nicht davon habe überzeugen können, dass er an der Anbringung der Plakate beteiligt gewesen sei. spiegel.de berichtet.

VG Freiburg zu rechtsextremem Polizeianwärter: Ein Polizeianwärter hatte in einer Chatgruppe namens "Grillen gg. Überfremdung" nationalsozialistische Inhalte geteilt, woraufhin seine Ernennung zum Beamten wegen arglistiger Täuschung zurückgenommen wurde. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat nun entschieden, dass die Rücknahme rechtmäßig war, da sich der Anwärter bewusst wahrheitswidrig zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekannt habe, so LTO. Nach Auffassung des Gerichts lasse eine rassistische, antisemitische oder etwa homophobe Äußerung zwar nicht ohne Weiteres den Schluss auf eine fehlende Verfassungstreue zu. Angesichts der Vielzahl und Extremität der Äußerungen des Mannes zeige sich jedoch, dass es nicht nur an einem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung fehle, sondern er diese sogar ablehne. 

BVerfG – Pressearbeit: Nun berichtet auch Jochen Zenthöfer (FAZ) über die Ankündigung des Bundesverfassungsgerichts, die bislang übliche Vorabinformation von Journalisten der Justizpressekonferenz vorerst zu beenden. 

Recht in der Welt

Brasilien — VW/Sklavenarbeit: Die brasilianische Staatsanwaltschaft wirft Volkswagen do Brasil schwere Menschenrechtsverletzungen auf einer früheren Farm im Amazonasgebiet vor. Bislang fanden drei Anhörungen statt, eine weitere wird in dieser Woche folgen. Es geht um den Umgang mit Arbeitern in den 1970er und 1980er Jahren bei einem ehemaligen Großbetrieb, mit dem VW in das Fleischgeschäft einsteigen wollte. Bei Rodungsarbeiten sollen Leiharbeiter unter sklavenähnlichen Bedingungen beschäftigt gewesen sein. Die taz (Niklas Franzen) berichtet. 

USA – Adnan Syed: Die FAZ (Christiane Heil) berichtet, dass ein Berufungsgericht in Baltimore die Aufhebung des Mordurteils gegen Adnan Syed sechs Monate nach dessen Freilassung wieder rückgängig gemacht hat. Die Angehörigen der 1999 getöteten Hae Min Lee hatten einen Berufungsantrag gestellt. Sie seien erst wenige Tage vor Syeds Freilassung darüber informiert worden und hätten keine Möglichkeit gehabt, an der gerichtlichen Anhörung teilzunehmen, die zur Aufhebung des Mordurteils führte. 

USA - Skiunfall Gwyneth Paltrow: spiegel.de (Sven Scharf) berichtet ausführlich über Hintergründe, Beteiligte und Ablauf des Prozesses rund um einen mehrere Jahre zurückliegenden Skiunfall, an dem die Schauspielerin Gwyneth Paltrow beteiligt gewesen war. Der 76 Jahre alte Kläger Terry Sanderson hat die Oscar-Preisträgerin bereits im Jahr 2019 auf Schadensersatz verklagt, weil diese ihn bei dem Unfall schwer verletzt habe. Die Schauspielerin hingegen behauptet, Sanderson sei von hinten in sie hineingefahren. Sie hat Gegenklage erhoben. 

Großbritannien – Daily Mail: Die FAZ (Johannes Leithäuser) schreibt über die Klage von Prinz Harry und anderen Personen des öffentlichen Lebens vor dem Londoner High Court gegen den Zeitungsverlag "Associated Newspapers", der unter anderem die britische Boulevardzeitung "Daily Mail" verlegt. Die Kläger werfen der Zeitung vor, ungesetzliche Methoden zur Informationsgewinnung angewandt zu haben, etwa die Installation von Abhörgeräten in Wohnungen, das Anzapfen von Telefonen und den Diebstahl von ärztlichen Unterlagen. Prinz Harry breche mit der Tradition des englischen Königshauses, nie auf Presseberichte zu reagieren.

IStGH – Wladimir Putin: Michael Thumann (Zeit) begrüßt den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Wladimir Putin. Selbst wenn es unwahrscheinlich sei, dass Putin je vor dem Haager Gericht erscheinen werde, werde zumindest sein Radius in der Welt eingeschränkt. Ein Vergleich mit den Kriegen der Vereinigten Staaten, insbesondere denen im Irak und in Afghanistan, und den damit einhergehenden Kriegsverbrechen der US-Truppen sei kaum möglich, da der russische Vernichtungskrieg gegen die Ukraine "eine ganz andere Dimension" habe. Putin gehe es um die Zerstörung der Ukraine als Staat an sich. 

Sonstiges

DRB-Menschenrechtspreis/Richterin Afiuni: Die venezolanische Richterin Maria Lourdes Afiuni wurde mit dem Menschenrechtspreis des Deutschen Richterbundes ausgezeichnet. BGH-Präsidentin Bettina Limperg nannte in ihrer Laudatio Afiuni "eine Ikone". Afiuni war in Venezuela zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, weil sie 2009 einen Unternehmer aus der Untersuchungshaft entlassen hatte, der über zwei Jahre ohne Gerichtsverfahren festgehalten worden war. Da Afiuni das Land nicht verlassen darf, konnte sie den Preis nicht persönlich entgegennehmen. In einer Videoansprache sagte sie, die venezolanischen Gefängnisse seien voll von politischen Gefangenen. LTO berichtet.

 

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LTO/bo/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. März 2023: BVerfG zu Kinderehen / Gesetzentwurf zur Abhilfeklage / Klimaseniorinnen vor dem EGMR . In: Legal Tribune Online, 30.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51443/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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