Die juristische Presseschau vom 26. bis 28. September: Sup­reme Court-Kan­di­datin nomi­niert / Gesetz­ent­wurf zur BND-Kon­trolle / Ver­fahren wegen taz-Kolumne ein­ge­s­tellt

28.09.2020

US-Präsident Trump hat die konservative Bundesrichterin Amy Coney Barrett für den US-Supreme Court nominiert. Über den BND soll künftig ein Kontrollrat wachen. Wegen einer Polizei-Kolumne der taz wurde kein Ermittlungsverfahren eröffnet.

 

Thema des Tages

USA – Bader Ginsburg-Nachfolge: Nach dem Willen des US-Präsidenten Donald Trump soll die konservative Richterin Amy Coney Barrett Nachfolgerin der verstorbenen Supreme-Court-Richterin Ruth Bader Ginsburg werden. Der Präsident hat die 48-Jährige am Wochenende nominiert. Barrets Nominierung könnte das größte Vermächtnis der Trump-Präsidentschaft sein, egal, ob er im November abgewählt wird oder weitere vier Jahre regieren kann, heißt es in der Mo-SZ (Thorsten Denkler). Als Nachfolgerin der linksliberalen Bader Ginsburg würde Barrett davon profitieren, dass die Verstorbene die Wege für Frauen an die Spitze der Macht geebnet habe, aber politisch und juristisch komme sie vom extremen anderen Ende des Spektrums, so die Mo-taz (Dorothea Hahn).

In der Mo-FAZ (Majid Sattar) wird noch einmal auf die Geschichte und die Rolle des Supreme Courts zurückgeblickt.Die Mo-taz (Christian Rath) stellt die Wahl der deutschen Verfassungsrichter und die Wahl der US-Supreme-Court-Richter gegenüber. Das deutsche Verfahren sei viel kooperativer.

Hubert Wetzel (Mo-SZ) weist darauf hin, dass Trump und die Republikaner mit der jetzt erfolgten Nominierung nichts tun würden, was die Demokraten wohl nicht auch getan hätten, wenn sich ihnen die Gelegenheit geboten hätte, ihren Einfluss auf das Gericht und dessen Urteile auf Jahre oder gar Jahrzehnte hinaus zu festigen. Patrick Bahners (Mo-FAZ) erinnert daran, dass es Ruth Bader Ginsburg selbst war, die die Abtreibungsentscheidung Roe v. Wade als warnendes Beispiel richterlichen Übereifers präsentierte, der zu einer entsprechenden Gegenbewegung führte. Und Majid Sattar (Mo-FAZ) warnt, dass die Demokraten aufpassen müssten, nicht die Schlammschlacht zu wiederholen, zu der das Nominierungsverfahren Brett Kavanaughs vor zwei Jahren ausartete. Anlässlich des "verstörenden Spektakels" um die Nachfolge Bader Ginsburgs meint Nicolas Richter (Sa-SZ), dass eine Reform des Prozederes der Richterwahl dringend geboten sei.

Rechtspolitik

BND: Laut Mo-SZ (Georg Mascolo/Ronen Steinke) und spiegel.de (Wolf Wiedmann-Schmidt) gibt es einen Entwurf zur Änderung des BND-Gesetzes, mit dem das BND-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Mai umgesetzt werden soll. Danach soll von Januar 2022 an ein Kontrollrat, dem sechs Bundesrichter und Bundesanwälte angehören, darüber wachen, dass der BND bei seinen weltweiten Abhöraktionen, insbesondere bei der anlasslosen strategischen Fernmeldeüberwachung, streng nach Recht und Gesetz handelt. 

Ronen Steinke (Mo-SZ) meint, dass dieses Gesetz Vorbild sein könnte: Wenn künftig die weltweite Aufklärung des BND endlich professionell kontrolliert werde, könne auf der anderen Seite die inländische Telefonüberwachung des Bundesamts für Verfassungsschutz nicht mehr nur, wie bisher, von einem winzigen Gremium aus vier Ehrenamtlern kontrolliert werden.

EU – Kindesmissbrauch: Die Rechtswissenschaftlerin Paulina Jo Pesch stellt auf dem Verfassungsblog die Pläne der EU-Kommission zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs vor. Der Verordnungsentwurf vom 10. September sieht vor, dass bestimmte Provider Technologien einsetzen können, die Material über Kindesmissbrauch sowie Kindesmissbrauch erkennen sollen. Die Autorin kritisiert, dass dadurch eine weitreichende Überwachung durch Provider legalisiert werde.

Reichskriegsflagge: Mit der Frage, ob das Zeigen der Kriegsflagge der Streitkräfte des Deutschen Reichs im öffentlichen Raum künftig bundesweit verboten werden sollte, befassen sich Sa-SZ (Anika Blatz) und Sa-FAZ. Einige Bundesländer hatten ein solches Verbot vorgeschlagen, die Innenminister wollen auf ihrer Tagung im Dezember darüber diskutieren. In Bremen gilt seit Kurzem ein Erlass des Innensenators, wonach das öffentliche Zeigen der Reichskriegsflagge stets gegen § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz ("Belästigung der Allgemeinheit") verstößt, wie die Sa-taz (Christian Rath) berichtet.

Sozialrechte: Wie der Spiegel meldet, hat sich Bundessozialminister Hubertus Heil dagegen ausgesprochen, im Zuge der Umsetzung der Europäischen Sozialcharta ein neues "Recht auf Wohnen" und ein "Recht auf Schutz gegen Armut und soziale Ausgrenzung" per Gesetz festzuschreiben. Die Regelungen seien "nicht ausreichend konturiert", heißt es aus dem Ministerium. Die Europäische Sozialcharta ist ein vom Europarat initiiertes völkerrechtliches Abkommen. Die 1996 geänderte Fassung wurde von der Bundesrepublik bisher zwar unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert.

StVO-Novelle und Fahrverbote: Die grünen Landesverkehrsminister wollen laut einer Meldung des Spiegel dem Bundesverkehrsminister einen Kompromiss zu der gescheiterten StVO-Novelle vorschlagen. Danach soll der Führerschein für einen Monat eingezogen werden, wenn der Autofahrer in Tempo-30-Zonen 21 Kilometer pro Stunde zu schnell gefahren ist. Wer auf anderen Straßen innerorts mit 21 und außerorts mit 26 Kilometern pro Stunde zu schnell geblitzt werde, müsste seinen Führerschein nicht sofort abgeben, es sei denn es kommt innerhalb von zwei Jahren zu einem weiteren Verstoß. Der Bundesrat soll am 9. November über einen Neuentwurf abstimmen.

Suizidhilfe: Mit der Umsetzung der BVerfG-Entscheidung zur Suizidhilfe befasst sich der Spiegel (Cornelia Schmergal). Obwohl die Karlsruher Richter das Recht auf einen selbstbestimmten Tod postulierten, besteht nach den meisten Berufsordnungen für Ärzte noch ein Verbot für den ärztlich assistierten Suizid. Im Juni hat der Vorstand der Bundesärztekammer immerhin beschlossen, eine Änderung der Musterberufsordnung zu empfehlen, der Ärztetag wird darüber im kommenden Jahr entscheiden. Im Bundestag plädieren u.a. die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr und der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach für eine gesetzliche Regelung, die hilfsbereiten Ärzten Rechtssicherheit gibt und die von den Ärztekammern nicht umgangen werden kann.

"Catcalling": Die Mo-SZ (Veronica Wulf) stellt die Petition einer Fuldaer Studentin vor, die sich dafür einsetzt, so genanntes "Catcalling", also die sexuelle Belästigung mit Worten oder anzüglichen Geräuschen, unter Strafe zu stellen. Der Strafrechtsprofessor Joachim Renzikowski von der Universität Halle-Wittenberg äußert sich skeptisch zu der Forderung. "Da es die schärfste staatliche Reaktion vorsieht, sollte das Strafrecht nur erhebliches Unrecht bestrafen", meint der Rechtswissenschaftler.

Mehr Strafgesetze: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer befasst sich auf spiegel.de kritisch-ironisch mit mehreren Gesetzesinitiativen - von Petenten, aus der AfD-Fraktion, aber auch von Bundesregierung und Bundesrat stammend. Die Liste reicht vom angestrebten Verbot des "Catcalling" über den Vorschlag, § 316b StGB ("Störung öffentlicher Betriebe") so zu ergänzen, dass (auch) die Teilnahme an Sitzblockaden vor Betrieben, die der Versorgung mit Energie dienen, mit Freiheitsstrafe bis fünf Jahre bestraft wird, bis hin zu einer Strafverschärfung für Verstöße gegen Weisungsauflagen. Und auch die Begrifflichkeiten im aktuellen Gesetzentwurf des BMJV gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder werden kritisch beleuchtet.

EU-Rechtsstaatlichkeit: Im Interview mit dem Spiegel (Markus Becker/Peter Müller) spricht die EU-Vizepräsidentin Vera Jourova über die demnächst erscheinenden Ergebnisse der Untersuchung der EU-Kommission zum Zustand des Rechtsstaates in den EU-Ländern. Polen und Ungarn bleiben dabei im Schlaglicht, Jourova will Länder, die systemtisch gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen, künftig beim Geldbeutel packen können. Aber auch Deutschland wird kritisiert. Jourava kündigt ein Vertragsverletzungsverfahren wegen des EZB-Urteils des Bundesverfassungsgerichts an. Außerdem kritisiert sie die Weisungsbefugnis der Justizminister gegenüber den Staatsanwaltschaften. Grundsätzlich funktioniere die Justiz in Deutschland aber gut.

BRAK zu Corona und Rechtsstaat: Die Bundesrechtsanwaltskammer hat, wie LTO meldet, auf ihrer Hauptversammlung ein Positionspapier veröffentlicht, in dem die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze angemahnt wird. In dem Positionspapier fordert die BRAK unter anderem die Sicherung des Justizgewährungsanspruches und elementarer Verfahrensgrundsätze auch in Krisenzeiten, die Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit der Gerichte und Behörden sowie ein flächendeckendes Hygienekonzept für Justiz und Anwaltschaft.

Justiz

BVerwG zum Verbot von "Combat 18": Das Bundesverwaltungsgericht hat laut LTO den Antrag der rechtsextremen Vereinigung "Combat 18" auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen das Verbot und die Auflösung abgelehnt. Es sei davon auszugehen, dass sich die Antragstellerin gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet und damit jedenfalls ein Verbotsgrund erfüllt wäre, so das Gericht.

OVG NRW – "Ende Gelände" und Corona: Auch die Anti-Kohle-/Anti-Erdgas-Protestbewegung "Ende Gelände" muss bei ihren Aktionen Corona-Auflagen wie die Erfassung von Kontaktdaten erfüllen, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster. Sie hat dafür jedoch ein ausgetüffteltes System entwickelt, wie die Sa-taz (Christian Rath) berichtet. Auf der Grundlage eines "Treuhand-Systems" werden die Kontaktdaten nun von einem Anwalt in verschlüsselter Form verwahrt und nur an Gesundheitsämter herausgegeben.

StA Berlin – taz-Kolumne: Die Berliner Staatsanwaltschaft hat wegen der umstrittenen taz-Kolumne "All cops are berufsunfähig" nach längerer Vorprüfung kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Ausführungen der Kolumne seien trotz ihrer "äußerst abschätzigen Bewertung" noch vom Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt, so die Behörde. Insgesamt seien 150 Anzeigen eingegangen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. LTO, Tsp (Jost Müller-Neuhof) und die Sa-taz (Ulrike Winkelmann) berichten über die Entscheidung.

LG Limburg – Angriff mit Lastwagen: Vor dem Landgericht Limburg muss sich derzeit Umar A. verantworten, dem versuchter Mord in 18 Fällen, Körperverletzung sowie Nötigung und Sachbeschädigung vorgeworfen wird. Er soll im vergangenen Jahr im Drogenrausch einen Lastwagen in seine Gewalt gebracht und damit mehrere Autos gerammt und ineinandergeschoben haben, wobei mehrere Fahrzeuginsassen verletzt wurden. Die Sa-FAZ (Julian Staib) berichtet vom Prozess. Der 33-jährige habe die Tat gestanden. Er wolle sich "auf das äußerste" entschuldigen, wird er zitiert.

VG Potsdam – Hohenzollern: In seiner Kolumne empört sich Heribert Prantl (Sa-SZ) über die "Unverschämtheit" der früheren Kaiserfamilie der Hohenzollern, die vom Land Brandenburg u.a. die Rückgabe von Kunstschätzen und Entschädigungszahlungen fordert. Die Hohenzollern stützen ihre Forderungen auf das Ausgleichsleistungsgesetz von 1994, das allerdings eine "Unwürdigkeitsklausel" enthält: Leistungen werden nicht gewährt, wenn derjenige, von dem die Rechte abgeleitet werden, "dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub geleistet hat". Es sei "evident", dass dies auf die Hohenzoller zutreffe, so Prantl. Dass diese sich jetzt als Opfer präsentieren, sei "unanständig".

Landgericht München II – Ex-Audi-Chef Stadler: Vor dem Landgericht München II hat der Prozess gegen den Ex-Audi-Chef Rupert Stadler und drei weitere ehemalige Audi-Manager begonnen. Stadler muss sich dafür verantworten, einen Schaden von 300 Millionen Euro mitverursacht haben. Betrug zu Lasten von Verbrauchern, mittelbare Falschbeurkundung sowie strafbare Werbung lautet der Vorwurf der Ankläger, heißt es in der Sa-FAZ (Marcus Jung/Henning Peitsmeier), die ebenso wie der Spiegel (Simon Hage, Martin Hesse) und die Sa-SZ (Thomas Fromm) ausführlich die Hintergründe zum Verfahren zusammenfasst.

Das Schicksal von Rupert Stadler sei auch eine Warnung für andere Führungskräfte der deutschen Wirtschaft, heißt es in der FAS (Georg Meck, Marcus Theurer). "Deutlich robuster" als früher gingen Staatsanwälte heute in ihren Ermittlungen gegen Wirtschaftsführer vor, wird der Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate, der unter anderem Ferdinand Piëch zur Seite stand, zitiert.

LG Braunschweig – Ex-VW-Chef Winterkorn: Mit den bevorstehenden Verfahren gegen den früheren VW-Chef Martin Winterkorn befasst sich die Sa-SZ (Klaus Ott). Das erste Verfahren, wegen bandenmäßigen Betrugs und anderer mutmaßlicher Delikte, soll Ende Februar, Anfang März nächsten Jahres beginnen. Das zweite Verfahren, wegen angeblicher Manipulation des Börsenkurses von VW, dürfte folgen. Allerdings könnte der Gesundheitszustand Winterkorns die Prozesse beeinträchtigen.

AG München zu Bissen durch HIV-Infizierten: Das Amtsgericht München hat einen 25-jährigen HIV-Infizierten, der einem Mann bei einer körperlichen Auseinandersetzung eine Bißwunde zugefügt hatte, wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 35 Euro verurteilt. Das meldet LTO. Eine gefährliche Körperverletzung, von der die Staatsanwaltschaft bei der Anklageerhebung zunächst ausgegangen war, stelle der Biß jedoch nicht dar, weil eine Infektion aufgrund der medikamentösen Behandlung und der Virenlast unterhalb der Nachweisgrenze nicht zu erwarten gewesen sei, was der Angeklagte auch gewusst habe, so das Gericht.

Hasskommentare gegen Jägerin: Die Mo-SZ berichtet, dass eine Flut von Hasskommentaren unter dem Posting einer Jägerin in 50 Fällen zu juristischen Konsequenzen geführt hat. Dazu gehörten nach Angaben des Deutschen Jagdverbands (DJV) Strafbefehle, Urteile, Schmerzensgeld oder Unterlassungserklärungen. Bei der Aufklärung der Taten kooperierte der Jagdverband mit einem Experten für Internetkriminalität.

EDV-Gerichtstag: LTO (Annelie Kaufmann) hat sich anlässlich des diesjährigen digitalen EDV-Gerichtstages, mit dessen neuer Vorsitzenden Anke Morsch unterhalten. Es ging um die IT-Sicherheit bei den Gerichten, die Vorschläge der Oberlandesgerichte zur Modernisierung des Zivilprozesses und die Möglichkeiten, Künstliche Intelligenz auch in der Justiz zu nutzen.

Recht in der Welt

EuG – Kommission vs. Apple/Irland: Im Steuerstreit mit dem US-Konzern Apple und Irland hat nach einer Meldung von LTO die Kommission angekündigt, gegen das Urteil des Gerichts der Europäischen Union Berufung einzulegen. Es geht um 13 Milliarden Euro, die Apple an Irland zahlen sollte, bevor das Gericht die Nachforderung für nichtig erklärt hatte. Jetzt soll der Europäische Gerichtshof klären, wie die Vorschriften für staatliche Beihilfen angewendet werden sollen.

Niederlande – Syrien und Anti-Folter-Konvention: Die Niederlande wirft Syrien eine Verletzung der UN-Konvention gegen Folter vor. Das berichtet die Sa-FAZ (Thomas Gutschker). Die niederländische Regierung informierte Syrien in einer diplomatischen Note über ihre Entscheidung und berief sich darin auf die Anti-Folter-Konvention von 1984. Menschenrechtsorganisationen sowie Europäische Union und Bundesregierung unterstützten den Schritt. Sollte Syrien nicht einlenken, wäre eine Klage vor dem Internationalen Gerichtshof möglich.

Der Völkerrechtler Benjamin Dürr erläutert auf LTO die rechtlichen Hintergründe des Verfahrens. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens sei der Plan der niederländischen Regierung, den syrischen Staat zur Rechenschaft zu ziehen, bedeutsam, so Dürr. Die Staatenverantwortlichkeit sei eine der wenigen verbliebenen Möglichkeiten, das Völkerrecht im Konflikt in Syrien durchzusetzen.

Ruanda – Terrorvorwürfe gegen Ex-Hotelmanager: Der wegen Terrorvorwürfen in Ruanda angeklagte Paul Rusesabagina, der durch den Film "Hotel Ruanda" bekannt geworden ist, hat Verbindungen zu einer bewaffneten Gruppe eingestanden. Das meldet die Sa-SZ. Dem Regierungskritiker Rusesabagina wird unter anderem Terrorismus, Mordbeteiligung und die Gründung einer bewaffneten Gruppe vorgeworfen. Sein Verfahren soll demnächst beginnen.

Iran – Rechtsanwältin Nasrin Sotoudeh: Der Spiegel (Raniah Salloum) hat den Ehemann der inhaftierten iranischen Menschrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh interviewt. Sie hatte im August einen Hungerstreik begonnen, um auf die Haftbedingungen in den iranischen Gefängnissen aufmerksam zu machen. Das sei ihr auch gelungen, sagt Reza Khandan. Er sei aber nicht sehr optimistisch, dass mehr erreicht werden könne.

Sonstiges

Oktoberfestattentat: Erst in diesem Jahr erhalten die Opfer des Anschlages auf das Münchener Oktoberfest vor 40 Jahren eine Entschädigung. Die Sa-FAZ (Timo Frasch) blickt zurück auf die Ermittlungen und auch auf den politischen Umgang mit dem Attentat.

Das Letzte zum Schluss

Der Ostfriesenwitz vor Gericht: Dass auch der Ostfriesenwitz schon rechtlich gewürdigt wurde, weist LTO (Martin Rath) nach, indem  er mehrere entsprechende Verfahren vorstellt.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. bis 28. September: Supreme Court-Kandidatin nominiert / Gesetzentwurf zur BND-Kontrolle / Verfahren wegen taz-Kolumne eingestellt . In: Legal Tribune Online, 28.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42927/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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