Die juristische Presseschau vom 30. März 2017: BGH erschwert Eigen­be­darfs­kün­di­gung / Keine neuen Senate beim BGH / Urteil im S&K-Pro­zess

30.03.2017

Der BGH erschwert die Eigenbedarfskündigung. Außerdem in der Presseschau: Entwurf zum NetzDG geändert, Gesetz zur "Gender Pay Gap" vor Beschluss, Urteil im S&K-Prozess ergangen und zweifelhafte Ermittlungen gegen Recep Tayyip Erdoğan.

Thema des Tages

BGH zu Eigenbedarfskündigung: In gleich zwei Urteilen hat der Bundesgerichtshof die Rechte von Mietern bei Eigenbedarfskündigungen gestärkt. Der erste Fall betraf eine Kündigung wegen beruflich motivierten Eigenbedarfs. Die Vermieterin wollte die zu Wohnzwecken vermietete Wohnung wegen ausschließlich beruflichem Nutzungsinteresse kündigen. Der BGH hat hier ein Grundsatzurteil getroffen und die Voraussetzungen für die beruflich bedingte Eigenbedarfskündigung geklärt. Während früher ein berechtigtes Interesse ausreichend war, muss der Vermieter nun einen Nachteil von einigem Gewicht nachweisen, etwa die Entstehung erheblicher wirtschaftlicher Einbußen. Im zweiten Urteil hat der BGH eine "besondere Darlegungslast" für den Fall statuiert, dass die wegen Eigenbedarfs gekündigte Wohnung nachträglich anderweitig vermietet wird. Hier hatte der Vermieter die Kündigung der Wohnung mit dem angeblichen Einzug eines Hausmeisters begründet und die Wohnung im Nachhinein an eine andere Familie vermietet. Die vorgetragene Begründung reichte dem BGH nicht, sodass er den Fall an die Vorinstanz verwies. Die FAZ (Corinna Budras/Michael Psotta) und taz (Christian Rath) besprechen den ersten Fall, während die SZ (Wolfgang Janisch) und swr.de (Klaus Hempel/Max Bauer) beide Urteile aufgreifen.

Wolfgang Janisch (SZ) erinnert an den sozialen Kern des Mietrechts und zeigt rechtshistorisch auf, dass der Miete ein dinglicher Charakter zugesprochen worden sei. In Zeiten knappen Wohnraums sei die Rückbesinnung auf das soziale Mietrecht dringlicher denn je. Corinna Budras (FAZ) mahnt dagegen, dass eine Kündigung zu beruflichen Nutzungszwecken möglich bleiben müsse.

 

Rechtspolitik

NetzDG: Die taz (Christian Rath) stellt die Modifikationen des geplanten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes dar. Zum einen soll nun auf den Upload-Filter verzichtet werden, sodass soziale Netzwerke nicht mehr verpflichtet würden, das Wiedereinstellen rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Des Weiteren werden mehr Delikte von der Löschpflicht erfasst. Schließlich sollen Nutzer künftig einen Auskunftsanspruch gegenüber der Plattform haben. Der Mediendienst muss allerdings lediglich den Namen, also auch ein mögliches Pseudonym, nicht jedoch die IP-Adresse herausgeben. Der Wissenschaftliche Mitarbeiter Frederik Ferreau befasst sich auf juwiss.de mit der Gesetzgebungskompetenz zur Regulierung der vom NetzDG erfassten Materie. Er hält den Entwurf für formell verfassungswidrig, weil er auch die Gefahrenabwehr für den Meinungsbildungsprozess betrifft, die Ländersache ist.

Entgelttransparenzgesetz: Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen soll an diesem Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden und damit zur Schließung der Lohnlücke zwischen den Geschlechtern beitragen. Danach können Beschäftigte in Betrieben ab 200 Mitarbeitern Auskunft über die Vergütung gleichwertiger Positionen verlangen. Die taz (Simone Schmollack) und die SZ (Constanze von Bullion) fassen die geplanten Regelungen und die Reaktionen auf den Entwurf zusammen.

Jana Anzlinger (taz) kritisiert das Gesetz als wenig wirkungsvoll, weil es keinerlei staatliche Sanktionen für ungleiche Bezahlung vorsehe.

BKA-Gesetz: Rechtsprofessor Dieter Kugelmann diskutiert anlässlich der BKA-Gesetznovelle auf verfassungsblog.de die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Sicherheitsarchitektur. Änderungen der Zuständigkeiten und Organisationen auf dem Gebiet der Sicherheit berührten die grundgesetzliche Kompetenzordnung und das informationelle Trennungsgebot. Der Föderalismus solle in seiner freiheitssichernden Funktion der Zentralisierung entgegenwirken.

Alterspräsident: Die taz (Pascal Beucker/ Anna Lehmann) gibt die Reaktionen auf den Vorstoß der Koalitionsfraktionen wieder, die Bestimmung des Alterspräsidenten statt nach Lebens- künftig nach Dienstjahren vorzunehmen. Trotz einer möglichen Eröffnung des künftigen Bundestags durch einen AfD-Politiker wollen die Grünen die bisherige Regelung nicht zum Ende der Legislaturperiode aufgeben. Die Linke habe sich noch nicht festgelegt.

Pascal Beucker (taz) kommentiert, dass beide Varianten aufgrund der begrenzten Bedeutung des Alterspräsidenten möglich seien, die Wahl jedoch aus demokratischen Erwägungen getroffen werden sollte.

Demokratie: Rechtsprofessor Hans Hugo Klein stellt in der FAZ einen Forderungskatalog vor, mit dem er den Bestand der Demokratie sichern möchte. Dazu gehört die Beschränkung der Unionskompetenzen, die Reform des Wahlrechts hin zu einem Grabenwahlrecht, die Begrenzung der Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Disziplinierung sozialer Medien.

Bundestagsmandate: Torsten Krauel (Welt) geht auf das Problem der wachsenden Zahl von Bundestagssitzen ein, die aufgrund der Überhang- und Ausgleichsmandate auf bis zu 700 steigen kann und auf eine unzureichende Umsetzung einer Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zurückgeht. Derzeit fehle jedoch der politische Wille zu einer wirksamen Begrenzung.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. März 2017: BGH erschwert Eigenbedarfskündigung / Keine neuen Senate beim BGH / Urteil im S&K-Prozess . In: Legal Tribune Online, 30.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22464/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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