Die juristische Presseschau vom 10. November 2011 : Sperrklausel verfassungswidrig – Scheinväter gestärkt – Israel präventiv

10.11.2011

Das BVerfG hat die Fünf-Prozent-Hürde bei der Europaparlamentswahl für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil wird breit diskutiert und löst unterschiedlichste Reaktionen aus. Außerdem in der Presseschau: Das Urteil des BGH zum Auskunftsrecht gegen Kuckuckskinder-Mütter, diplomatische Immunitäten, völkerrechtswidrige Präventivschläge und vieles andere.

Sperrklausel bei Europawahl: Für lto.de setzt sich Sebastian Roßner mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) auseinander und erläutert, dass sich die Wahl zum EU-Parlament in Deutschland nach dem deutschen Europawahlgesetz richte und warum eine Wahlprüfungsbeschwerde dreier Bürger möglich war. Was genau die Grundsätze der "Wahlrechtsgleicheit" und der "Chancengleicheit der Parteien" beinhalten, gegen welche die Fünf-Prozent – Sperrklausel laut Gericht verstoße, erklärt Roßner ausführlich. Weiter zeichnet er die Argumente des Gerichts nach, warum es im "Europaparlament auch ohne Sperrklausel" gehe.

Die taz (Christian Rath) berichtet ebenfalls und merkt an, nur die "konservativen Richter" di Fabio und Mellinghoff hätten das Urteil, welches mit fünf zu drei Stimmen ergangen sei, "im Ergebnis abgelehnt". Die Begründung des Gerichts, die Europawahl müsse aber nicht wiederholt werden, da kein "unerträglicher" Wahlfehler vorliege, findet die taz "etwas willkürlich".

Die FAZ (Reinhard Müller) zitiert aus dem Urteil: "Eine -der Wahl zum Deutschen Bundestag- vergleichbare Interessenlage besteht auf europäischer Ebene (...) nicht". Das EU-Parlament müsse keine Regierung wählen, auch seine Legislativfunktion sei nicht abhängig von einer "gleichbleibenden Mehrheit". Es bestünden keine "zwingenden Gründe" für eine Sperrklausel. Die FAZ erinnert auch an das erste BVerfG-Urteil zur Europawahl-Sperrklausel aus dem Jahre 1979. Das Gericht habe diese damals für "erforderlich" gehalten, um eine "übermäßige Parteienzersplitterung" zu verhindern. Weiter wird das Sondervotum von di Fabio und Mellinghoff nachgezeichnet: Wahlrechtsfragen gehörten demnach zum "Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers", dieser sei im Urteil "zu eng gezogen" worden. Die Klausel sei, so das Sondervotum, "sachlich gerechtfertigt", um eine "zu weit gehende Zersplitterung" abzuwenden.

Deutlich kritisiert Max Steinbeis (verfassungsblog.de) die Haltung des Gerichts gegenüber dem Bundestag. Es stelle das Parlament als "korruptes Machtkartell" dar, das wegen parlamentarischer Mehrheiten kein gerechtes Wahlrecht regeln könne.

Für die SZ kommentiert Heribert Prantl das "absurde" Urteil und sieht das Europa-Parlament "missachtet und beleidigt". Das Gericht erachte die Sperrklausel zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Parlaments zwar für "sinnvoll und wichtig", das Europaparlament halte Karlsruhe aber wohl für "noch kein richtiges Parlament".

Christian Rath (taz) meint, auch für Bundes- und Landesebene müsse über eine Absenkung der Klauseln diskutiert werden: Zwei oder drei Prozent halte er für sinnvoll. Dies stünde für "mehr Offenheit und Differenzierung”, im Hinblick auf "Durststrecken” eigentlich etablierter Parteien auch für "Kontinuität”, wie beispielsweise bei der FDP.

Die FTD widmet dem Urteil einen Leitartikel und findet es "richtig". Die Zersplitterung im Parlament existiere längst und entscheiden könne es ohnehin "kaum etwas allein". Ein einheitliches Europawahlrecht für alle Mitgliedstaaten sei indes wünschenswert.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Sicherungsverwahrung: Mit dem Entwurf zur Regelung der nachträglichen Verwahrung, der auf der Justizministerkonferenz diskutiert werde, geht für spiegel.de Thomas Darnstädt in einem ausführlichen Kommentar hart ins Gericht. Die Idee, "Menschen vorsorglich einzusperren" entstamme dem "Mittelalter". Nur die "persönliche Schuld" berechtige den Staat, zu strafen. Darnstädt kritisiert den Umgang mit dem Begriff der "psychischen Störung" im Entwurf und die "Anmaßung", Prognosen über autonome Wesen abgeben zu wollen.

Kein Streikrecht: Wie die taz (Christian Rath) informiert, wurde auf der Synode der Evangelischen Kirche Deutschland ein Gesetz beschlossen, wonach "Lohn und Arbeitsverhältnisse" der Diakonie-Mitarbeiter nicht durch einen Tarif-Vertrag, sondern mittels einer "Kommission" sowie einer eigenen verbindlichen Streitschlichtung geregelt werden sollen. Das Gesetz schließe das Streikrecht für die Mitarbeiter jedenfalls auf Bundesebene ausdrücklich aus.

In ihrem Leitartikel bedauert die FTD die Verankerung des Streikverbots. Die der Kirche vom Gesetzgeber zugedachten "speziellen Schutzrechte" sollten nicht zum Ausschluss des "Mittels Arbeitskampf" führen.

Fluggastdaten-Abkommen: Laut einem Bericht der FAZ (Nikolas Busse) haben EU-Kommission und USA ein neues Abkommen zur Fluggastdaten-Weitergabe "ausgehandelt". Zustimmen müssten nun noch die EU-Mitgliedstaaten und das Parlament. Der Datenschutz sei gestärkt worden: Die in den USA gespeicherte Datensätze etwa würden nach einem halben Jahr "depersonalisiert" und grundsätzlich nach zehn statt wie bislang fünfzehn Jahren gelöscht werden.

Weitere Themen – Justiz

Kuckuckskinder: Scheinvätern steht gegenüber der Mutter eines sog. "Kuckuckskindes" ein Auskunftsanspruch über den richtigen Erzeuger zu, wenn dieser fälschlich gezahlten Unterhalt erstatten solle. So urteilte gestern der Bundesgerichtshof. lawblog.de (Udo Vetter) erläutert, ein gesetzlich geregelter Rückzahlungsanspruch habe bereits bestanden. Der Auskunftsanspruch ergebe sich "aus Treu und Glauben". Bei der Abwägung im konkreten Fall sei auch die "Falschaussage" der Mutter, die den Scheinvater zunächst als richtigen anerkannt habe, berücksichtigt worden.

Das Handelsblatt (Heike Anger) sieht mit dem Urteil die "Tendenz" der Rechtsprechung fortgesetzt: Das Bundesverfassungsgericht habe "zuletzt Kindern das Recht zugestanden, die Wahrheit über ihre Väter zu erfahren".

Sondergremium Euro-Rettung: Ein Angebot von Bundesverfassungsgericht und Klägern an die Unionsfraktion, auf eine mündliche Verhandlung in der Hauptsache über die Verfassungswidrigkeit des Haushaltsausschuss-Sondergremiums zu verzichten, hätte diese, so die SZ (steb.), abgelehnt. Die "Spitze der Unionsfraktion" zeige sich "sehr zuversichtlich", obwohl dem Gremium per Eilentscheid durch Karlsruhe "erstmal (…) jegliche Kompetenz" entzogen worden sei.

Immunität trotz Misshandlung: Als unzulässig wegen "diplomatischer Immunität" hat das Landesarbeitsgericht Berlin am Mittwoch eine Musterklage des Deutschen Instituts für Menschenrechte gegen einen Angehörigen der saudi-arabischen Botschaft abgewiesen. Die SZ (Constanze von Bullion) informiert über den konkreten Sachverhalt, in welchem eine indonesische Haushaltsangestellte misshandelt und nicht bezahlt worden sei, sowie über vergleichbare Fälle und Hintergründe.

Bayer-LB-Prozess: Über die Zeugenaussage von Bernie Ecclestone im Bestechungs-Prozess gegen das ehemalige Vorstandsmitglied der Bayerischen Landesbank Gerhard Gribkowsky berichtet die FTD (Angela Maier) unter dem Titel "Kleiner Mann ganz klein". Die Aussage klinge nicht nach einer Bestechung durch Ecclestone, vielmehr nach Erpressung desselben durch Gribkowsky.

Schmiergelder bei Media-Saturn: Der Deutschland-Chef von Media-Saturn, Michael Rook, ist gestern verhaftet worden, weiß das Handelsblatt (Fidelius Schmid/Kristen Ludowig). Der Vorwurf laute auf "gewerbliche Bestechlichkeit in 70 Fällen". In der Sache gehe es um Schmiergeldzahlungen von Anbietern für Internet-Breitbandanschlüsse.

Weitere Themen – Recht im Ausland

Präventivschlag gegen Iran: Die Völkerrechtswidrigkeit eines möglichen "präventiven Schlags" Israels gegen Iranische Atomanlagen sowie den Begriff der "präemptiven Selbstverteidigung" erläutert in einem Gastbeitrag für lto.de Hans-Joachim Heintze vom Bochumer Institut für Friedenssicherungsrecht.

(Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.)
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dc

(Hinweis für Journalisten)

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. November 2011 : Sperrklausel verfassungswidrig – Scheinväter gestärkt – Israel präventiv . In: Legal Tribune Online, 10.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4768/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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