Die juristische Presseschau vom 6. bis 8. Mai 2023: Zu kurze Fristen bei der Gesetz­ge­bung? / BGH ver­han­delt über Ther­mo­fens­ter / Hohe Strafe für Ex-Staats­an­walt gefor­dert

08.05.2023

Die Kritik an der Geschwindigkeit von Gesetzgebungsverfahren der Ampel wird lauter. Der BGH verhandelt über Schadensersatz für Thermofenster. Im Prozess gegen einen Frankfurter Ex-Staatsanwalt fordert die Anklage eine mehrjährige Haftstrafe.

Thema des Tages

Gesetzgebung: Erneut gibt es Kritik an der Geschwindigkeit, mit der Gesetze von der Ampelkoalition durch Bundestag und Bundesrat gebracht werden. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) fordert die Koalition auf, in Gesetzgebungsverfahren disziplinierter zu arbeiten, um anderen Beteiligten ausreichend Zeit zur Mitwirkung zu geben. Auch in der Koalition selbst erkenne man das Problem. Das Tempo, in dem Gesetze durchgebracht werden, sei eine harte Zumutung für alle Beteiligten -  in der Regierung, in den Fraktionen, auch für die Opposition - wird der Vize-Vorsitzende der FDP, Johannes Vogel zitiert. Auch aus der Opposition kommt Kritik: "Wenn das Gesetz bereits beschlossen wird, während die Anhörung noch läuft, fühlt man sich veralbert, so Torsten Frei, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion. Die Mo-FAZ (Eckart Lohse/Friederike Haupt) berichtet,

In einem separaten Text versucht die Mo-FAZ (Eckart Lohse/Friederike Haupt), Ursachen für die gegenüber früher häufigeren Fristverkürzungen zu finden. Während die Opposition meint, dass die Ampel so uneins sei, dass sie bei jeder Kleinigkeit in große Diskussionen gerate, sehe die FDP die Schuld bei den Grünen, die Gesetze durchpeitschen wollten, weil ihre Ziele in der Gesellschaft nicht mehrheitsfähig seien.

Rechtspolitik

EU-Gesetzgebung: netzpolitik.org (Alexander Fanta) interviewt den italienischen Juristen Emilio de Capitani, der viele Jahre für das Europäische Parlament arbeitete und seit seiner Pensionierung vor dem Europäischen Gericht (EuG) für mehr Transparenz in der EU kämpft. Es geht ihm dabei insbesondere um die so genannten Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und Parlament, die im Wesentlichen hinter verschlossenen Türen stattfinden. Nach den bisherigen von ihm erstrittenen Entscheidungen habe es zwar einige Verbesserungen gegeben, von einer echten Transparenz der Gesetzgebung sei man aber noch weit entfernt, sagt de Capitani.

Cannabis und Straßenverkehr: Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) will - trotz der geplanten Cannabis-Entkriminalisierung - die THC-Grenzwerte für den Straßenverkehr nicht anheben, schreibt LTO (Hasso Suliak). Der aktuell angewandte Grenzwert liege so niedrig, dass er zwar den Nachweis des Cannabiskonsums ermögliche, aber nicht zwingend einen Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung zulasse, hatten bereits im August 2022 die Experten des Deutschen Verkehrsgerichtstages festgestellt. Das führe in der Praxis immer wieder dazu, dass Autofahrende, deren Cannabis-Konsum schon länger zurückliege, mit Bußgeld, Fahrverbot oder gar dem Verlust der Fahrerlaubnis rechnen müssen. 

GWB: Die Mo-FAZ (Kevin Gallant/Felix Stippler) stellt den Anfang April im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für eine 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor. Danach soll das Bundeskartellamt auch die Möglichkeit erhalten, Unternehmen zum Verkauf von Vermögensgegenständen wie einzelnen Betrieben oder Tochtergesellschaften, zu zwingen. Das sei hierzulande radikal neu – ein Eingriff in Eigentumsrechte, der über die Fusionskontrolle alter Schule weit hinausgehe, so die Autoren. Nach Ansicht des ehemaligen Leiters der Monopolkommission, Daniel Zimmer, könne mit der geplanten Neuregelung eine bisher bestehende Lücke geschlossen werden: Wenn eine marktbeherrschende Stellung auf anderem Wege als durch Fusion entstand, etwa, wenn Wettbewerber ausscheiden oder Unternehmen durch eigenes Wachstum zum Monopolisten heranwachsen, habe der Staat bisher machtlos zusehen müssen.

Whistleblowing: Ampel-Koalition und CDU/CSU haben sich weitgehend über die Ausgestaltung des geplanten Hinweisgeberschutz-Gesetzes geeinigt. So soll es keine anonymisierten Meldekanäle mehr geben, außerdem sollen Unternehmen, die das Gesetz nicht umsetzen, 50.000 Euro zahlen, nicht wie zuvor geplant 100.000 Euro. Am morgigen Dienstag soll der Vermittlungsausschuss einen entsprechenden formellen Beschluss fassen. Anschließend soll der Bundestag das Gesetz beschließen und der Bundesrat am 12. Mai zustimmen. Die Sa-FAZ (Marcus Jung) berichtete

GFK: Die Migrationsforscherin Eilidh Beaton erläutert im Interview mit LTO (Fabian Krause) ihre Vorstellungen für eine Reform der Genfer Flüchtlingskonvention. Die Konvention sei ursprünglich vor dem Hintergrund der Verfolgung der Juden im Zweiten Weltkrieg entstanden, heute aber würden Menschen häufig vor viel allgemeineren Gefahren fliehen, zum Beispiel wegen Folgen des Klimawandels oder vor Bürgerkriegen. Für Beaton soll deshalb künftig als Flüchtling gelten, wer erstens eine begründete Furcht vor der Verletzung seiner Menschenrechte geltend machen könne, der sich zweitens nicht effektiv an die Regierung seines Herkunftsstaates wenden könne, selbst unter Berücksichtigung internationaler Unterstützung, und dessen Schutz drittens nur oder am besten durch die Anerkennung als Flüchtling erfolgen könne. Weil sich Schutzbedürftige dann auch nicht mehr außerhalb ihres Herkunftsstaates befinden müssten, wären auch innerhalb ihres Herkunftsstaates Vertriebene vom Schutz der Konvention umfasst.

Gendern in Gesetzen: Die Sa-SZ (Ronen Steinke) widmet sich der geschlechtergerechten Rechtssprache.  Ein in weiblicher Form gefasster Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium hatte vor drei Jahren noch einen Entrüstungssturm hervorgerufen, mittlerweile werde in vielen Bundes- und Landesgesetzen sowohl die weibliche als auch die männliche Form verwandt. Zitiert wird die Flensburger Verfassungsrechtlerin Anna Katharina Mangold, die sich für genderneutrale Formulierungen ausspricht und die mit Hinweis auf Wittgenstein sagt: "Wir denken die Welt so, wie wir sie beschreiben können."

Justiz

BGH – Thermofenster: An diesem Montag verhandelt der Bundesgerichtshof erneut über Schadenersatzklagen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. Es geht um drei Pilotverfahren zu so genannten Thermofenstern – eine Software, die dafür sorgt, dass die Abgasreinigung nur in einem bestimmten Temperaturbereich im geforderten Maß funktioniert. Nachdem der Europäische Gerichtshof Ende März die Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs bei Verstößen gegen das EU-Kfz-Zulassungsrecht bejaht hat, könnte der BGH jetzt seine bisher ablehnende Haltung ändern, so die Sa-FR (Ursula Knapp). Geklärt werden müsse dabei auch, ob überhaupt ein Schaden entstanden sei, denn bisher habe das Kraftfahrtbundesamt die Typengenehmigung für die entsprechenden Fahrzeuge noch nicht zurückgezogen.

LG Frankfurt/M. – bestechlicher Staatsanwalt: Im Verfahren gegen den früheren Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander Badle hat, wie die Sa-FAZ (Marcus Jung) berichtet, die Anklage eine siebeneinhalbjährige Haftstrafe gefordert. Dem Ex-Staatsanwalt wird vorgeworfen, mit einem mitangeklagten Freund ein Unternehmen gegründet zu haben, das Sachverständige an die Justiz vermittelt hat, und sich darüber über Jahre eine zusätzliche Einnahmequelle und Schmiergelder in Höhe von insgesamt 350.000 Euro gesichert zu haben. Der Rhein-Main-Teil der Sa-FAZ (Helmut Schwan) fasst die Hintergründe des Verfahrens noch einmal zusammen.

OLG Frankfurt/M. zu Krypto-Investitionen: Wer Geld eines Freundes mit dessen Zustimmung in verschiedene Krypto-Währungen investiert, haftet nicht auf entgangenen Gewinn, wenn es bei Umwechslungen zwischen den Währungen zu Kursverlusten kommt. Das hat laut LTO das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Die Richter waren der Meinung, die Investition des Geldes sei ein "Freundschaftsdienst" gewesen. Der Kläger habe seinem Freund "freie Hand" gegeben und habe zudem jederzeit Einblick und Zugriff auf die Konten gehabt.

LAG Nds zu Krankschreibung nach Kündigung: Nur weil ein Arbeitnehmer vor einer Krankgemeldung gekündigt wurde, sei der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch nicht erschüttert, hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen im März entschieden. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass der Arbeitnehmer just am Tag nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses (und der Krankschreibung) in anderer Position wieder tätig wurde. Weil das LAG hier eine Korrektur bzw. Differenzierung der BAG-Rechtsprechung vornahm, hat es die Revision zugelassen. LTO berichtet.

AG Bonn – Telegram: Das Bonner Amtsgericht muss sich laut spiegel.de und LTO demnächst mit Bußgeldbescheiden in Millionenhöhe befassen, die das Bundesamt für Justiz im vergangenen Herbst gegen den Messengerdienst Telegram erlassen hat. Die Behörde hatte gegen Telegram Bußgelder in einer Gesamthöhe von über fünf Millionen Euro verhängt, vor allem weil Telegram kein ständig verfügbares Beschwerdeverfahren bereitstellt, bei dem Nutzerinnen und Nutzer rechtswidrige Inhalte melden können. Telegram bestreitet, dass es in Deutschland mehr als zwei Millionen Nutzer:innen habe, es sei daher gar nicht an das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gebunden.

VG Berlin zu ukrainischen und russischen Fahnen: In zwei Eilentscheidungen hat das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag und Sonntag das Verbot der Berliner Polizei aufgehoben, bei den Gedenkfeiern zum Ende des Zweiten Weltkriegs ukrainische bzw. russische Fahnen zu zeigen. Die Polizei hat inzwischen nur gegen die vorläufige Erlaubnis russsischer Fahnen Rechtsmittel eingelegt. Diese verherrlichten im heutigen Kontext den russischen Angriff auf die Ukraine. Es berichten die Mo-SZ (Ronen Steinke) und die BerlZ (Christian Gehrcke)

In einem separaten Kommentar kritisiert Ronen Steinke (Mo-SZ): "Wenn Deutschland nicht nur Putins Hasspropaganda, sondern die Flagge aller 140 Millionen Russen verbietet, spielt das denen in die Hände, die – fälschlich – verbreiten, 'die Deutschen' hätten gar nicht bloß etwas gegen Putins Angriffskrieg. Sondern, unverbesserlich, gegen Russland per se."

VG Berlin zu Gerhard Schröders Büro: Mit der Klage gegen den Entzug seines Büros, die das Verwaltungsgericht Berlin in der vergangenen Woche abgelehnt hatte, könnte Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) der Republik "einen Dienst erwiesen" haben, kommentiert Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de). Zwar hatte Schröder juristisch eher schlechte Chancen, weil die Jahrzehnte alte Staatspraxis der Bürofinanzierung für frühere Bundeskanzler:innen in einer schwer justiziablen Gemengelage mündete, in der es weder Übersicht noch klare Verantwortlichkeit oder effektive Kontrolle gebe. Schröders  Berufung gegen das Büro-Urteil werde jetzt aber weiter verdeutlichen, dass die ungeregelte Verwaltung der Altkanzlertätigkeit einer Demokratie unwürdig sei.

Klimaprotest vor Gericht: Die "Gangart" der Gerichte gegen die Aktivist:innen der Letzten Generation werde härter, schreibt Rechtsprofessor Arnd Diringer in seiner WamS-Kolumne "Recht behalten". Lange Zeit konnte der Eindruck entstehen, die Aktivist:innen müssten nur Geldstrafen befürchten, nun aber verhängten mehrere Amtsgerichte auch Freiheitsstrafen zwischen zwei und fünf Monaten. Schon so mancher habe vor Gericht eine größere Klappe gehabt, als nach einem Gefängnisaufenthalt, schreibt Diringer. Und vielleicht werden sich auch andere nun genauer überlegen, ob sie sich an den Straftaten der Letzten Generation beteiligen.

Dieselskandal vor Gericht: Nachdem der frühere Audi-Chef Rupert Stadler in seinem Prozess ein Geständnis angekündigt hat, wird dieses Verfahren wohl Anfang Juni mit einer Bewährungs- und Geldstrafe für den Angeklagten enden. Damit aber, so schreibt die FAS (Marcus Theurer/Alexander Wulfers u.a.), sei die juristische Aufarbeitung der kriminellen Machenschaften im VW-Reich noch lange nicht zu Ende. In Braunschweig laufe seit Herbst 2021 ein Strafprozess gegen vier frühere Volkswagen-Manager und leitende Ingenieure. Und ein Verfahren gegen Ex-Konzernchef Martin Winterkorn habe noch nicht begonnen. Auch andere Autohersteller und sogar Zulieferer kämen strafrechtlich nicht davon. Nicht zuletzt haben hunderttausende Autobesitzer:innen Schadensersatzforderungen geltend gemacht.

Antisemitismus vor Gericht: Die Mo-SZ (Ronen Steinke) sprach im Feuilleton mit Josef Schuster (Zentralrat der Juden in Deutschland) ausführlich über Antisemitismus, Israelkritik und die Grenzen der Meinungsfreiheit. Die Justiz sei heute wacher als noch vor einigen Jahren, so Schuster, dies könnte womöglich auch damit zu tun haben, dass inzwischen viele Generalstaatsanwaltschaften Antisemitismusbeauftragte berufen haben.

Rechtssprache vor Gericht: Dass den Beschuldigten ihre Rechte oftmals nicht ausreichend verständlich erklärt werden, beklagt Ronen Steinke (Sa-SZ) in seiner Kolumne "Vor Gericht". Er schreibt über ein Verfahren gegen einen Litauer, dem Diebstahl vorgeworfen wurde und dem der Richter erklärte, "Ein Verteidiger wird Ihnen ohne Antrag in diesem Verfahrensabschnitt nicht beigeordnet.", statt ihm einfach zu sagen, "Sie haben ein Recht auf einen Anwalt".

Vergangenheit des BVerwG: Auch das Bundesverwaltungsgericht bereitet seine NS-Kontinuitäten auf, allerdings geschieht das nicht – wie bei anderen Gerichten – durch externe wissenschaftliche Forschungen, sondern unter der Leitung des früheren Gerichtspräsidenten Klaus Rennert, berichtet kritisch John Philipp Thurn (Forum Justizgeschichte) auf LTO. Das BVerwG kooperiere zwar mit der Universität Leipzig und fördere auch die Entstehung einer Dissertation "zu Personalfragen", möchte aber im Projekt ausdrücklich selbst "den Hut aufbehalten". Bei einer Tagung Ende April habe Rennert das Vorgehen damit begründet, für eine kundige Lektüre der Gerichtsakten müsse richterlicher Sachverstand hinzugezogen werden. Für John Philipp Thurn wird damit aber eher Zweifel daran geweckt, ob die geplante Institutionengeschichte der Gründungszeit des BVerwG auch tatsächlich den aus geschichtswissenschaftlicher Sicht relevanten Fragestellungen nachgehe.

Recht in der Welt

USA – geschlechtsangleichende Operationen: Im Bundesstaat Florida wurde in der vergangenen Woche ein Gesetz beschlossen, das Ärzten medizinische Eingriffe bei Minderjährigen im Zusammenhang mit einer Geschlechtsangleichung verbietet, berichtet spiegel.de. Das Gesetz müsse noch vom republikanischen Gouverneur Ron DeSantis unterzeichnet werden, was jedoch als sicher gelte.

USA – Supreme-Court-Richter Thomas: Die engen freundschaftlichen und wohl auch finanziellen Bindungen des US-Supreme-Court-Richters Clarence Thomas zu dem Milliardär Harlan Crow, einem Großspender der Republikanischen Partei, werden derzeit in den USA heftig diskutiert. Die Demokraten fordern eine Verschärfung der Ethikregeln für den Supreme Court. Die Sa-FAZ (Sofia Dreisbach) berichtet.

Großbritannien – Anwaltsmarkt: Auch nach dem Brexit habe sich London als wichtigster Standort für Anwaltskanzleien und größter Markt für juristische Beratung außerhalb der USA gehalten, schreibt die Mo-FAZ (Philip Plickert/Marcus Jung). Auch deutsche Kanzleien würden von der britischen Metropole angezogen – Hengeler Mueller, Noerr und Luther seien schon länger in der britischen Hauptstadt präsent. Sie seien jedoch mit jeweils einer Handvoll Anwält:innen plus einigen Referendar:innen im Vergleich zu den britischen und amerikanischen Großkanzleien ganz kleine Fische an der Themse.

Sonstiges

Digitales Original-Grundgesetz: 74 Jahre nach seiner Entstehung ist das Original des Grundgesetzes in digitaler Form für jedermann zugänglich. Die Urschrift des Grundgesetzes erzähle einige interessante Geschichten, erläutert Frank Böker von wikimedia in einer Kolumne auf netzpolitik.org: Auf Seite 63 etwa zeige sich die Ablehnung Bayerns, ein paar Seiten weiter haben der damalige bayerische Ministerpräsident Hans Ehard und Landtagspräsident Michael Horlacher dann aber doch unterschrieben. Es dürfe nicht bei der Veröffentlichung dieses einen Dokuments bleiben, fordert Bröker: Öffentliche Einrichtungen müssten ihre Verantwortung erkennen, Archive durchforsten und Zeugnisse der Demokratie in die Öffentlichkeit tragen.

Rechtsprechung nach 1945: Martin Rath erinnert auf LTO an das teilweise rechtliche Vakuum nach 1945 durch die umstrittene Dienstanweisung AAR Nr. 1 der westallierten Besatzungsmächte, mit der Richter angewiesen wurden, NS-Recht nicht mehr anzuwenden. Viele Richter sahen darin einen unzulässigen Eingriff der Exekutive in die Rechtsprechung.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. bis 8. Mai 2023: Zu kurze Fristen bei der Gesetzgebung? / BGH verhandelt über Thermofenster / Hohe Strafe für Ex-Staatsanwalt gefordert . In: Legal Tribune Online, 08.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51712/ (abgerufen am: 08.05.2024 )

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