EuG zu möglichen Verbindung zur Privatarmee: EU-Sank­tionen gegen Mutter des Wagner-Chefs nicht rech­tens

08.03.2023

Geht die EU zu Unrecht gegen Familienmitglieder des Chefs der russischen Privatarmee Wagner vor? Zu dieser Frage haben nun Richter ein Urteil gesprochen. In Russland dürfte gefeiert werden.

Das Gericht der Europäischen Union hat EU-Sanktionen gegen die Mutter des Chefs der russischen Privatarmee Wagner, Jewgeni Prigoschin, für nichtig erklärt. Wie das Gericht am Mittwoch in Luxemburg mitteilte, reicht das Verwandtschaftsverhältnis nicht aus, um Strafmaßnahmen gegen sie zu rechtfertigen. Violetta Prigoschina sei zum Zeitpunkt der Verhängung der Sanktionen offensichtlich nicht - wie von der EU behauptet - Eigentümerin von Unternehmen mit Verbindungen zu ihrem Sohn gewesen.

Die EU-Staaten hatten Violetta Prigoschina am 23. Februar 2022 in Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt auf ihre Sanktionsliste gesetzt, weil sie der Auffassung waren, dass Prigoschina "Handlungen und politische Strategien unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben". Dagegen reichte die Mutter des Chefs der sogenannten Wagner-Gruppe dann im April Klage ein.

Ihr Anwalt argumentierte vor Gericht unter anderem, die EU habe die Pflicht zur Begründung des Sanktionsbeschlusses missachtet und Tatsachenfehler begangen. So bestritt Prigoschina laut der Klage, Eigentümerin von zwei Unternehmen zu sein, die von ihrem Sohn gegründet wurden. Zudem argumentierte sie, dass aus den Verbindungen zu ihrem Sohn nicht geschlossen werden könne, dass sie die territoriale Unversehrtheit der Ukraine in irgendeiner Form beeinträchtigt habe. Das eigentliche Sanktionsziel bestehe darin, indirekt ihren Sohn Jewgeni zu treffen.

Jewgeni Prigoschin, der Wagner-Chef

Jewgeni Prigoschin wird von der EU als "prominenter russischer Geschäftsmann mit engen Verbindungen zu Präsident (Wladimir) Putin und dem russischen Verteidigungsministerium" bezeichnet und für die Entsendung von Söldnern der Wagner-Gruppe in die Ukraine verantwortlich gemacht. Zudem wird ihm vorgeworfen, von russischen Entscheidungsträgern profitiert zu haben, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ostukraine verantwortlich sind.

So hat Prigoschin laut EU unter anderem das Unternehmen Konkord gegründet, das nach der Annexion der Krim und der Besetzung der Ostukraine durch von Russland unterstützte Separatisten umfangreiche öffentliche Aufträge vom russischen Verteidigungsministerium erhalten haben soll.

In der Ukraine ist Prigoschins Privatarmee berüchtigt, weil für sie auch verurteilte Mörder und andere Strafgefangene rekrutiert wurden und sie ohne Rücksicht auf Verluste vorzugehen scheint. In der Ukraine kämpfen die Wagner-Söldner derzeit neben den regulären russischen Soldaten um die Kontrolle der östlichen Stadt Bachmut.

Der Rat der Mitgliedstaaten kann das Urteil im Fall von Prigoschins Mutter noch vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten. Denkbar ist auch, dass die Mitgliedstaaten zügig einen neuen, besser begründeten Sanktionsbeschluss fassen.

dpa/LTO- Redaktion

Zitiervorschlag

EuG zu möglichen Verbindung zur Privatarmee: EU-Sanktionen gegen Mutter des Wagner-Chefs nicht rechtens . In: Legal Tribune Online, 08.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51256/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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