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Mutmaßliche Kriegsverbrechen in Afghanistan: USA lassen IStGH-Che­f­an­klä­gerin nicht ein­reisen

05.04.2019

IStGH-Chefanklägerin Fatou Bensouda im ICC in Den Haag, Niederlande, 28. August 2018

© picture alliance / AP Photo

Nun trifft es auch Fatou Bensouda: Nachdem die USA bereits mehreren Mitarbeitern des IStGH die Einreise verweigerten, darf jetzt auch die Chefanklägerin nicht mehr ins Land, wenn sie wegen der Geschehnisse in Afghanistan ermitteln will.

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Bereits im vergangen Jahr kündigten die USA an, die Arbeit für Mitarbeiter des Internationalen Stafgerichtshofs (IStGH) zu erschweren, sofern sie wegen der mutmaßlichen Kriegsverbrechen in Afghanistan ermitteln wollten. Im März folgten dann die ersten Einreiseverbote gegen die Juristen aus Den Haag.

Wie am Freitag das Büro der Chefanklägerin des IStGH, Fatou Bensouda, gegenüber der dpa bestätigte, entzog die amerikanische Regierung nun auch Bensouda das Einreisevisum. Bensouda beantragte im November 2017 die richterliche Zustimmung zu einem offiziellen Ermittlungsverfahren. Nach ihrer Ansicht gibt es genügend Beweise für Kriegsverbrechen und Hinweise, dass US-Soldaten und Mitarbeiter des US-Auslandsgeheimdienstes CIA 2003 und 2004 Häftlinge gefoltert oder misshandelt haben.

Der Internationale Strafgerichtshof verfolgt Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Seine rechtliche Grundlage ist das 2002 in Kraft getretene Römische Statut. Dem Vertrag sind 122 Staaten beigetreten. Die USA sind kein Vertragsstaat und kritisieren den IStGH schon lange scharf.

dpa/tik/LTO-Redaktion

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Mutmaßliche Kriegsverbrechen in Afghanistan: . In: Legal Tribune Online, 05.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34765 (abgerufen am: 15.03.2026 )

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