Türkischer Wahlkampf in Deutschland: Zwar ver­boten, aber nicht sank­tio­niert

09.03.2017

Tagelang schaukelt sich der Streit über den türkischen Wahlkampf in Deutschland immer weiter hoch, dabei verbietet das türkische Wahlgesetz eigentlich Auslandswahlkampf – Zuwiderhandlungen können nur nicht sanktioniert werden.

Die zwischen Berlin und Ankara heftig umstrittenen Wahlkampfauftritte türkischer Regierungspolitiker in Deutschland verstoßen gegen das türkische Wahlgesetz. Dort heißt es im Artikel 94/A: "Im Ausland und in Vertretungen im Ausland kann kein Wahlkampf betrieben werden." Die islamisch-konservative Regierungspartei AKP von Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan habe das Gesetz 2008 selbst eingeführt, sagte der Vertreter der Oppositionspartei CHP in der Wahlkommission, Mehmet Hadimi Yakupoglu, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.

Die türkische Wahlkommission (YSK) legte mit einem Beschluss fest, dass Wahlkampf im Ausland in geschlossenen Räumen nicht gestattet ist. Weiter legt der YSK-Beschluss Nummer 109 vom 15. Februar zum Ausland unter anderem fest, Wahlkampfansprachen seien auch auf offenen Plätzen nicht zulässig. In dem Gesetz sei aber nicht geregelt, wer dessen Einhaltung kontrolliere und welche Strafen bei Verstößen angewendet würden, so Yakupoglu. "Deshalb besteht es nur als moralische Regel." Die Vorgabe werde von "allen Parteien" missachtet.

Bundestag debattiert über Vorfälle

Die aktuellen Auftritte türkischer Minister in Deutschland wurden von der AKP beworben. Auf einem Veranstaltungshinweis etwa für den Auftritt von Außenminister Mevlüt Cavusoglu in Hamburg stand neben dem Namen und Logo der AKP: "Unsere Entscheidung lautet Ja". Damit wird bei den Türken in Deutschland um Zustimmung zu dem von Staatschef Erdogan angestrebten Präsidialsystem beim Referendum am 16. April geworben. Cavusoglu war am Dienstag in der Residenz des türkischen Generalkonsuls in Hamburg aufgetreten. Bei seiner Rede zeigten mehrere Teilnehmer und der Minister selbst den "Wolfsgruß", das Erkennungszeichen der türkischen Nationalisten.

Erdogan plant nach eigenen Angaben einen baldigen Auftritt in Europa - noch bevor Mitte April in seiner Heimat über das auf ihn zugeschnittene Präsidialsystem abgestimmt wird. Die Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei sind unter anderem wegen der Absage von Auftritten türkischer Minister in Deutschland auf einem Tiefpunkt. Am Sonntag hatte Erdogan Deutschland deswegen "Nazi-Praktiken" vorgeworfen.

Diese Vorwürfe standen am Donnerstag auch im Mittelpunkt einer Debatte des Bundestages. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) kritisierte die Nazi-Vergleiche, betonte aber trotz der "tiefen und ernsthaften Meinungsverschiedenheiten" auch ihr starkes Interesse an guten Beziehungen. Sie sagte in ihrer Regierungserklärung zum Brüsseler EU-Gipfel: "So unzumutbar manches ist - unser außen- und geopolitisches Interesse kann eine Entfernung der Türkei nicht sein." Zuvor hatte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) Ankara vor der "Entwicklung zu einem zunehmend autokratischen Staat" gewarnt.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Türkischer Wahlkampf in Deutschland: Zwar verboten, aber nicht sanktioniert . In: Legal Tribune Online, 09.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22331/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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