StA ermittelt wegen Betrugsverdachts: Inter­net­wäh­rung könnte Nutzer Mil­lionen gekostet haben

10.05.2017

Zahlreiche Anleger könnten mit der Internetwährung Onecoin um ihr Geld gebracht worden sein. Nun hat die Bielefelder Staatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität die Ermittlungen übernommen.

Weil zahlreiche Kunden möglicherweise beim Kauf der Internetwährung Onecoin betrogen worden sind, ermittelt nun die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Bielefeld. Im Raum steht eine erbeutete Summe von mehreren hundert Millionen Euro.

"Das ist alles sehr komplex, die Kollegen vertiefen sich gerade darin", erklärte der Sprecher der Bielefelder Behörde, Klaus Pollmann, gegenüber LTO. Hintergrund des aufwendigen Ermittlungsverfahrens sind die Geschäftspraktiken der Unternehmen Onecoin Ltd., OneLife Network Ltd. und International Marketing Services GmbH (IMS). Letztere verkaufte die Digitalwährung in Deutschland.

Mit dieser sollte es möglich sein, im Internet zu bezahlen. Auf manchen Websites wurde Onecoin bereits als bessere Alternative zur bereits bekannten Internetwährung Bitcoin gefeiert. Wie Pollmann der dpa mitteilte, ermittelt seine Behörde gegen sieben Beschuldigte aus dem Umfeld von Onecoin wegen des Vorwurfs des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs. Kunden könnten durch falsche Darstellungen zum Kauf der Währung verleitet worden sein. Zudem erstreckten sich die Ermittlungen auf einen möglichen Verstoß gegen das Gesetz zur Beaufsichtigung von Zahlungsdienstleistungen.

Undurchsichtige Geschäftspraktiken

Wie genau die Unternehmen dabei vorgingen, sei sehr undurchsichtig, erklärte Pollmann. Verglichen mit anderen Betrugsfällen sei das Angebot, welches den Kunden gemacht wurde, schwer zu verstehen. "Nehmen Sie an der Finanzrevolution teil", heißt es auf der deutschsprachigen Version der Onecoin-Website. Worin genau diese Revolution bestehen soll, wird ebenfalls mitgeteilt. Es handele sich um die erste transparente, globale Kryptowährung für jedermann.

"Wir verändern die Finanzwelt und stellen die traditionellen Methoden in Frage", wird dort geworben. Die Währung soll für jeden zugänglich und benutzbar sein, auch für Menschen, die keinen Zugang zu Geldinstituten haben. Zum Kauf wird auf eine andere Website verwiesen, die am Mittwoch nicht mehr erreichbar war.

Wer bislang Onecoins erwerben wollte, musste nach Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) Geld auf wechselnde Bankkonten des Unternehmens IMS in Greven überweisen. Von dort sei es "im Auftrag von OneCoin Ltd an Dritte insbesondere auch außerhalb Deutschlands" weitergeleitet worden.

Bafin sperrte Konten

Schon im April hatte die Bafin die Konten der IMS gesperrt und verfügt, das Finanztransfergeschäft mit Onecoin-Anlegern sofort einzustellen. Zudem untersagte sie der Onecoin Ltd in Dubai und der OneLife Network Ltd in Belize, welche hinter dem Geschäft mit Onecoins stecken, dieses in Deutschland weiter zu betreiben.

Wie die Bafin weiter mitteilte, nahm IMS zwischen Dezember 2015 und Dezember 2016 rund 360 Millionen Euro mit dem Verkauf der Onecoins ein. Bei Verhängung der Kontosperre seien noch rund 29 Millionen Euro davon vorhanden gewesen.

Wie Pollmann gegenüber LTO sagte, hält auch er die angegebene Einnahmenhöhe für realistisch. Angaben zur Anzahl der Geschädigten konnte er noch nicht machen. Er rechne aber mit einer "erheblichen" Zahl. Angesichts der Investitionshöhe ist wohl mit vielen tausend Geschädigten zu rechnen.

mam/LTO-Redaktion

Mit Materialien von dpa

Zitiervorschlag

StA ermittelt wegen Betrugsverdachts: Internetwährung könnte Nutzer Millionen gekostet haben . In: Legal Tribune Online, 10.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22879/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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