Steuerhinterziehung in Spanien: Sha­kira ent­geht gefor­derter Haft­strafe

20.11.2023

Erst sah sie sich als Opfer einer "erbitterten Verfolgung", nun hat Shakira Steuerhinterziehung eingeräumt – und ist so einer drohenden Haftstrafe entkommen.

Im Steuerstrafverfahren gegen Popsängerin Shakira ist kurz vor Prozessbeginn in Spanien eine außergerichtliche Einigung erzielt worden. Die Kolumbianerin räumte am Montag vor dem Landgericht in Barcelona entgegen ihrer bisherigen Haltung die Steuerhinterziehung von insgesamt 14,5 Millionen Euro in den Jahren 2012 bis 2014 ein. Damit entkam sie der von der Staatsanwaltschaft geforderten Haftstrafe von acht Jahren und zwei Monaten.

Die 46-Jährige wird aber neben der bereits erfolgten Nachzahlung der Steuern eine Geldstrafe von mehreren Millionen Euro zahlen müssen, die noch im Detail offiziell mitgeteilt werden wird.

Shakira erschien am Montag im rosafarbenen Hosenanzug persönlich vor Gericht. "Los geht's", sagte sie lediglich vor den zahlreich erschienenen Journalisten, bevor sie ins Gerichtsgebäude ging. Anschließend wurde die Einigung bekannt gegeben.

Bisher hatte Shakira wiederholt ihre Unschuld beteuert und dem Fiskus sogar "Erpressung" vorgeworfen. Sie hatte immer versichert, sie habe in den fraglichen Jahren ihren Wohnsitz auf den Bahamas gehabt. Und sie habe lediglich ihren damaligen Partner und Fußballstar Gerard Piqué, mit dem sie zwei Kinder hat und von dem sie mittlerweile getrennt ist, wiederholt in Spanien besucht.

Erst von 2015 an habe sie dann ständig in Barcelona gelebt. Zudem habe sie alle Steuern plus Zinsen in Gesamthöhe von 17,2 Millionen Euro inzwischen nachgezahlt.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Steuerhinterziehung in Spanien: Shakira entgeht geforderter Haftstrafe . In: Legal Tribune Online, 20.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53214/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen