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OVG zu dreistem Dschungelcamp-Dienstvergehen: Mutter von Teil­neh­merin ver­liert Beam­ten­status

10.12.2019

06.03.2018, Niedersachsen, Lüneburg: Die als Zeugin in einem Prozess gegen ihre Mutter (l) geladene Nathalie Volk (2.v.l) steht vor dem Landgericht.

picture alliance / Philipp Schulze/dpa

Nicht nur für Teilnehmer, sondern auch für deren Angehörige kann das RTL-Dschungelcamp das Karriereende bedeuten: Eine Lehrerin, die sich krankschreiben ließ und ihre Tochter zum Dreh nach Australien begleitete, ist keine Beamtin mehr.

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Es bleibt dabei: Die Mutter der Dschungelcamp-Teilnehmerin Nathalie Volk (22) verliert ihren Beamtenstatus. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) wies die Berufung der Lehrerin gegen ein im April ergangenes Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Lüneburg am Dienstag zurück. Das von ihr begangene schwerwiegende Dienstvergehen rechtfertige den Ausspruch der disziplinarrechtlichen Höchstmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, entschied das OVG (Urt. v. 10.12.2019, Az. 3 LD 3/19). Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Lehrerin hatte ihre Tochter zu deren Teilnahme an der RTL-Serie "Ich bin ein Star - Holt mich hier raus!" - besser bekannt als "Dschungelcamp" - im Januar 2016 nach Australien begleitet. Nachdem ihr von ihrem Arbeitgeber der beantragte Sonderurlaub nicht gewährt worden war, hatte sich die Studienrätin dafür krankschreiben lassen. Daraufhin leitete die Landesschulbehörde ein Disziplinarverfahren gegen sie ein.

Noch Ende 2017 hatte das VG "erhebliche Zweifel" an der Entscheidung der Schulbehörde angemeldet und einem Eilantrag gegen die vorläufige Enthebung der Frau aus dem Dienst unter Halbierung der Bezüge stattgegeben. Damals ging man nicht davon aus, dass eine Entfernung aus dem Dienst überwiegend wahrscheinlich sei. Diese Entscheidung hatte aber bereits das OVG wieder kassiert und die vorläufige Enthebung für rechtens befunden. Nachdem die Frau dann in einem parallel dazu geführten Strafverfahren vom Landgericht (LG) Lüneburg zu einer Geldstrafe wegen des Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses verurteilt wurde, verhängte das VG die disziplinarische Höchstmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gegen sie.

Dienstherr und Allgemeinheit haben Vertrauen in sie endgültig verloren

Das OVG bestätigte die Entscheidung am Dienstag. Die Lehrerin sei bei ihrem unentschuldigten Dschungelausflug planvoll und berechnend vorgegangen. Ihre Abwesenheit unmittelbar vor den Halbjahres-Zeugniskonferenzen habe schwerwiegende Folgen für den dienstlichen Bereich gehabt, so das Gericht. Zu ihren Lasten bewertete das Gericht auch, dass sie während ihres Fernbleibens an der TV-Übertragung mitwirkte und sich dazu sogar gegenüber der Produktionsfirma vertraglich verpflichtete.

So habe die Produktionsfirma ihre Reise- und Hotelkosten übernommen und ihr eine pauschale Entschädigung in vierstelliger Höhe gezahlt. Die Lehrerin habe im Gegenzug an Interviews mitgewirkt. Kollegen, Schüler und deren Eltern und außerhalb der Schule stehende Personen hätten dadurch erfahren, dass sie sich zwar außerstande gesehen habe, ihren Dienst zu verrichten, gleichzeitig aber in der Lage gewesen sei, eine mit etlichen Flugstunden verbundene Fernreise nach Australien anzutreten und von dort aus öffentlichkeitswirksam Fernsehinterviews zu geben.

Dass ein solches Verhalten objektiv geeignet sei, den Dienstfrieden zu stören und dem öffentlichen Ansehen der Schule, der Lehrerschaft sowie dem gesamten öffentlichen Dienst erheblichen Schaden zuzufügen, liege laut OVG auf der Hand. Auch ihr Vorbringen im Berufungsverfahren zeige laut Gerichtsmitteilung deutlich, dass sie auch mehr als drei Jahre nach dem Dienstvergehen ihr Verhalten immer noch nicht hinreichend reflektiert habe. Die Gesamtwürdigung aller Umstände ergebe deshalb, dass sich die Lehrerin im Hinblick auf die Erfüllung ihrer Dienstpflichten in so hohem Maße als unzuverlässig erwiesen habe, dass das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit in sie endgültig verloren sei.

Die Lehrerin erschien am Dienstag nicht zur Verhandlung. Ihr bliebe nach Angaben eines Gerichtssprechers nun nur noch der Gang zum Bundesverfassungsgericht, sollte sie ihre Grundrechte verletzt sehen. Der Anwalt der Frau wollte nichts zum weiteren Vorgehen sagen.

"Sie verliert mit dem Urteil von heute ihre Pensionsansprüche", erklärte am Dienstag Bianca Trogisch, Sprecherin der Landesschulbehörde in Lüneburg: "Mit dem Ende des Monats Dezember wird die Zahlung der Bezüge eingestellt." Zuletzt bekam die vom Dienst suspendierte Lehrerin die halben Bezüge, rund 2.100 Euro netto. Nach dem Urteil muss sie auch für die Prozesskosten aufkommen.

acr/LTO-Redaktion

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OVG zu dreistem Dschungelcamp-Dienstvergehen: . In: Legal Tribune Online, 10.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39165 (abgerufen am: 06.06.2026 )

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