Wegen Verstoßes gegen Bewährungsauflagen: Über drei Jahre Haft für Nawalny

03.02.2021

Da er sich während seiner Behandlungszeit in Deutschland nicht wie seinen Bewährungsauflagen entsprechend bei den russischen Behörden melden konnte, wurde der Kremlkritiker zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

Der Kremlgegner Alexej Nawalny wird wie erwartet durch ein Gerichtsurteil für Jahre politisch kalt gestellt. Ein Gericht in Moskau verhängte am Dienstag dreieinhalb Jahre Straflagerhaft. Der 44-Jährige habe mehrfach gegen Bewährungsauflagen aus einem früheren Strafverfahren von 2014 verstoßen, teilte das Gericht am Dienstag mit. 

Viele Experten sehen in dem Prozess einen neuen Versuch, den prominentesten Gegner Putins zum Schweigen zu bringen. Während seiner fünf Monate in Deutschland, als Nawalny sich von dem Gift-Attentat erholte, soll er sich - anders als in dem früheren umstrittenen Strafverfahren vorgeschrieben - nicht bei den russischen Behörden gemeldet haben. Der Strafvollzug hatte ihn deshalb zur Fahndung ausgeschrieben und angekündigt, eine Umwandlung der Bewährungs- in eine Haftstrafe anzustreben.

Nawalny habe insgesamt sieben Mal die Meldepflicht verletzt, hieß es vor Gericht. Zudem wurde eine Geldstrafe von 500.000 Rubel (5.400 Euro) gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte plädiert, die Haftstrafe um das Jahr, das Nawalny in Hausarrest verbracht hatte, zu reduzieren. Zu den Vorwürfen sagte Nawalny, dass sogar Putin öffentlich erklärt habe, dass er "Patient" in Deutschland sei. "Hören Sie etwa dem Präsidenten nicht zu?", fragte er das Gericht. Das Urteil nahm Nawalny still und mit rollenden Auagen auf.

Die Anwälte des russischen Oppositionsführers kündigten Berufung gegen die Entscheidung an. Sein Anwalt Wadim Kobsew meinte, dass Nawalny am Ende de facto zwei Jahre und acht Monate im Straflager bleibe, sollte das Urteil in Kraft treten und eine frühere Strafe im Hausarrest anerkannt werden.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Wegen Verstoßes gegen Bewährungsauflagen: Über drei Jahre Haft für Nawalny . In: Legal Tribune Online, 03.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44170/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen