LG Bayreuth: Gustl Mollath muss in Psychiatrie bleiben

12.06.2013

Rückschlag für Gustl Mollath: Das LG Bayreuth hat am Mittwoch in seiner jährlichen Überprüfung die Fortdauer der Unterbringung des 56-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus angewiesen. Es hält ihn weiter für gemeingefährlich. Mollath bleibt demnach noch mindestens ein Jahr in der Psychiatrie.

Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts (LG) Bayreuth hat in ihrer Jahresprüfung die Fortdauer der Unterbringung von Gustl Mollath in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Den nächsten Prüfungstermin hat das LG auf den 10. Juni 2014 gelegt.

Die Kammer führte aus, dass sie an die Tatsachenfeststellungen aus dem umstrittenen Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 08. August 2006 gebunden sei. Um die Rechtskraftwirkung eines Urteils zu korrigieren, habe der Gesetzgeber die Regelungen über das Wiederaufnahmeverfahren geschaffen. Dass die bereits gestellten Wiederaufnahmeanträge mit Sicherheit erfolgreich sein würden, könne die Kammer derzeit jedoch nicht erkennen.

Im Gegenteil seien nach aktuellem Kenntnisstand weitere erhebliche rechtswidrige Taten von Mollath zu erwarten, sofern dieser freigesetzt würde. Die Kammer stützt sich bei dieser Einschätzung auf das Ausgangsgutachten des Sachverständigen Dr. Leipziger, der Gustl Mollath als gemeingefährlich eingestuft hatte. Daneben stünden die Gutachten der Sachverständigen Prof. Dr. Kröbler und Prof. Dr. Pfäfflin, die im Vollstreckungsverfahren eingeholt worden seien. Bei der Einschätzung von Mollaths Zustand habe sich gegenüber den letzten Fortdauerentscheidungen aus 2011 und 2012 keine Veränderung gezeigt, da Mollath weiterhin jede Therapie ablehne. 

Mollath lehnt weiteres externes Gutachten ab

Nach Angaben des Gerichts habe Mollath ein neues externes Sachverständigengutachten als "überflüssige und geradezu groteske Maßnahme" abgelehnt. Eine ergänzende Stellungnahme eines Sachverständigen, der Mollath zuletzt begutachtet hatte, habe das Gericht nicht einholen können, weil dieser seit seinem Gutachten "wellenartig in übelster Weise als Verbrecher beschimpft" werde und seine Gesundheit dadurch beeinträchtigt sei.

Gustl Mollath sitzt seit 2006 in der Psychiatrie, weil ihn das LG Nürnberg-Fürth damals als gemeingefährlich einstufte. Unter anderem soll er seine Frau schwer misshandelt haben. Die Zwangsunterbringung ist seither von mehreren Gutachtern bestätigt worden. Inzwischen gibt es jedoch große Zweifel, ob es sich damals nicht um ein Fehlurteil gehandelt hat. Mollath selbst hält sich für das Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte aufgedeckt habe.

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat am 18. März 2013 die Wiederaufnahme des Falles beantragt; auch von der Verteidigung liegt ein entsprechender Antrag vor. Darin liegt für Mollath ein Hoffnungsschimmer, womöglich doch frühzeitig aus der Anstalt entlassen zu werden. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens und damit einhergehende vorläufige Unterbrechung der Zwangsunterbringung durch das LG Regensburg sei "jederzeit möglich", so ein Justizsprecher.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Bayreuth: Gustl Mollath muss in Psychiatrie bleiben . In: Legal Tribune Online, 12.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8910/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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