Entgegen anderslautender Berichte: "Der­zeit" kein Ermitt­lungs­ver­fahren gegen Minister Scheuer

11.02.2020

Die gescheiterte Maut bringt Verkehrsminister Scheuer ziemlich in Bedrängnis, zwei Bundestagsabgeordnete haben Strafanzeige erstattet. Noch hat die Staatsanwaltschaft aber kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, die Prüfung dauert noch an.

Mehr als zwei Monate nach einer Strafanzeige gegen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wegen der gescheiterten Pkw-Maut sieht die Berliner Staatsanwaltschaft noch keine ausreichenden Verdachtsmomente für Untreue. "Es ist bislang noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden", sagte der Sprecher der Anklagebehörde, Martin Steltner, am Dienstag. Entgegen anderslautender Medienberichte stellte Steltner gegenüber LTO klar, dass das Prüfverfahren noch nicht abgeschlossen sei. Lediglich "derzeit" liege kein Anfangsverdacht vor.

Mitte November hatten zwei Bundestagsabgeordnete der Linken Anzeige wegen Untreue gestellt. Sie hatten argumentiert, die vom Bundesrechnungshof festgestellten Verstöße gegen das Vergabe- und Haushaltsrecht beim Vertrag für die Maut-Erhebung wögen schwer. Sie warfen dem Minister vor, Steuergelder veruntreut zu haben. Laut Staatsanwaltschaftssprecher Steltner kämen Anzeigen wegen Untreue zulasten des Steuerzahlers häufiger bei politisch fehlerhaften oder umstrittenen Entscheidungen vor. Ihm sei jedoch kein Fall bekannt, in dem es hier jemals zu einer Verurteilung gekommen sei. "Untreue ist ein schwer zu fassendes Delikt", so der Sprecher zu LTO.   

Das Verkehrsministerium hatte sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen. Scheuer hatte die Verträge zur Erhebung und Kontrolle der Maut mit den vorgesehenen Betreibern schon 2018 geschlossen, bevor endgültige Rechtssicherheit bestand. Der Europäische Gerichtshof erklärte die Pkw-Maut dann im Juni 2019 für rechtswidrig, danach kündigte der Bund die Verträge.

Im Streit um Entschädigungsansprüche zeichnet sich nun ein Schiedsverfahren zwischen dem Bund und den vorgesehenen Betreibern Kapsch und CTS Eventim ab. Diese bezifferten vor Weihnachten ihre Forderungen an den Bund auf 560 Millionen Euro.

dpa/ast/hs/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Entgegen anderslautender Berichte: "Derzeit" kein Ermittlungsverfahren gegen Minister Scheuer . In: Legal Tribune Online, 11.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40235/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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