LG Koblenz: Werbung des Internetdienstleisters 1&1 wettbewerbswidrig

nbu/LTO-Redaktion

18.05.2010

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass Unternehmen Angebote nicht als Gratisleistung anpreisen dürfen, wenn diese nach einiger Zeit in kostenpflichtige Abonnements übergehen. Der Beklagte in diesem Verfahren war der Internetdienstleister 1&1.

Dem Neukunden wurde im konkreten Fall ein kostenloses Sicherheitspaket mit Antivirus- und Firewall-Programm angeboten. Ausschließlich ein kleiner Hinweis machte darauf aufmerksam, dass sich das "Gratis-Angebot" automatisch verlängere, wenn der Kunde nicht in einer bestimmten Frist kündige.

Das LG Koblenz (Az. 1 HK O 85/09 - noch nicht rechtskräftig) schloss sich der Auffassung des Klägers an, dass dies eine Art Probeabonnement sei, das dem Kunden keine Vergünstigung gewähre.

Das Gericht untersagte bereits in einem früheren Verfahren der Plattform web.de ein ähnliches Vorgehen.

Zitiervorschlag

nbu/LTO-Redaktion, LG Koblenz: Werbung des Internetdienstleisters 1&1 wettbewerbswidrig . In: Legal Tribune Online, 18.05.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/563/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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