LG Essen lässt Anklage nicht zu: Kein wei­teres Straf­ver­fahren gegen Thomas Mid­del­hoff

09.02.2016

Das LG hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Bochum gegen den Ex-Arcandor-Chef wegen des Vorwurfs der Untreue nicht zugelassen. Middelhoff war bereits 2014 verurteilt worden.

Das Landgericht (LG) Essen hat die Eröffnung eines weiteren Strafverfahrens gegen den früheren Top-Manager Thomas Middelhoff abgelehnt. Das bestätigte am Dienstag ein Gerichtssprecher.

Die Staatsanwaltschaft Bochum hatte dem ehemaligen Chef des Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor Untreue vorgeworfen, weil er noch wenige Monate vor der Pleite des Handelsriesen 800.000 Euro als Sponsoring an die Universität Oxford habe überweisen lassen. Das Gericht ließ die Anklage jedoch nicht zu. Es sah keine Anhaltspunkte für eine gravierende Pflichtverletzung Middelhoffs, heißt es.

Die "Bild am Sonntag" hatte zuerst über die Entscheidung des Gerichts berichtet. Middelhoff war bereits im November 2014 vom Essener LG wegen Untreue und Steuerhinterziehung in jeweils mehreren Fällen zu drei Jahren Haft verurteilt und wegen Fluchtgefahr noch im Gerichtssaal verhaftet worden. Erst nach mehr als fünf Monaten kam er gegen Zahlung einer Kaution von 895.000 Euro wieder auf freien Fuß. Middelhoff hat die Vorwürfe stets bestritten und gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt.

dpa/una/LTO-Redaktion

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LG Essen lässt Anklage nicht zu: Kein weiteres Strafverfahren gegen Thomas Middelhoff . In: Legal Tribune Online, 09.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18400/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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