Wann sind Exportwaren hochwertig?: Kaviar und Schnaps für Nord­korea

17.03.2017

Das LG Chemnitz hat eine seltene Anklage auf dem Tisch: Es geht um die Lieferung von Luxusgütern nach Nordkorea - trotz Sanktionen. Das Gericht muss sich damit auseinandersetzen, ab wann Waren als "hochwertig" gelten - und wer darüber zu befinden hat.

Gilt eine Flasche Whiskey für 20 Euro schon als Luxusgut? Mit dieser Frage muss sich derzeit das Landgericht (LG) Chemnitz beschäftigen. In einem deutschlandweit einzigartigen Fall sollen die Chemnitzer Richter konkretisieren, was der Zoll und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bisher im Ungefähren gelassen haben.

Im konkreten Fall stehen eine Frau und zwei Männer vor Gericht, weil sie trotz Sanktionen hochwertige Spirituosen und Kaviarersatz im Wert von insgesamt 24.000 Euro nach Nordkorea geliefert haben sollen (Az. 4 Ns 910 Js 11214/13).

Wertgrenze für Luxusgüter nicht festgelegt

Für den Handel von Luxusgütern nach Nordkorea besteht jedoch seit 2006 ein Embargo. Knackpunkt ist nun die Frage, ab wann eine Ware als Luxusgut gilt. "Eine Wertgrenze wird in der Verordnung nicht genannt. Genau das ist das Problem an der Geschichte", hieß es in der Auftaktverhandlung am Freitag. Auch die Rechtsprechung hat hierfür bislang keine Maßstäbe entwickelt.

Das Amtsgericht (AG) Chemnitz hatte es in erster Instanz als erwiesen angesehen, dass sich die 70-jährige Chemnitzerin und ihr 64 Jahre alter Geschäftspartner aus Bremen des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz schuldig gemacht haben. Das Urteil: Zwei Jahre für die Frau als Haupttäterin sowie ein Jahr und zehn Monate für den Mitangeklagten - beide Strafen auf Bewährung. Weil er zum fraglichen Zeitpunkt krank war und faktisch nicht die Geschäfte führte, wurde der Ehemann der Chemnitzerin als Inhaber des Exportunternehmens freigesprochen.

Doch selbst aus Sicht der Anklage gibt es nach Beginn der Berufungsverhandlung inzwischen erhebliche Zweifel, sagte Staatsanwalt Christian Seifert der Nachrichtenagentur dpa. Insgesamt geht es um Waren im Wert von rund 24.000 Euro, darunter knapp 1.000 Flaschen Schnaps, einige dutzend Kleidungsstücke und ganze 36 Gläser Kaviarersatz, sprich Fischrogen, zu je etwa fünf Euro.

LG: Warenpreis kann nur als Anhaltspunkt gelten

Eine inhaltlich gleichlautende Verordnung für Syrien nennt 20 Euro je Liter Schnaps als Grenze - alkoholhaltige Getränke, die teurer sind, gelten demnach als hochwertig und sind sanktionsfähig. Während jedoch eine Flasche Champagner für 20 Euro nicht einmal Durchschnitt sei, könne man eine Flasche Bier zum selben Preis hochwertig nennen, meinte der Richter während der Verhandlung. Der Preis sei also nur ein Anhaltspunkt.

Nach Aussage einer Juristin der BAFA, die als Zeugin geladen war, sollten Exporteure bei Ländern, die einem Handelsembargo unterfallen, sicherheitshalber immer nachfragen, ob die Ausfuhr der Güter erlaubt oder verboten ist. Genau das hat die Angeklagte nach eigener Aussage allerdings auch getan - vom Zoll habe sie jedes Mal eine Genehmigung erhalten, Warenprüfungen inklusive. "Wir hatten nie die Absicht, die Embargo-Vorschriften zu verletzen", betonte die Rentnerin.

Die Verteidigung kritisierte, dass die Verwaltung die Verantwortung von einem zum anderen schiebe und sie letztendlich den Unternehmern auflaste, anstatt den Begriff Luxusgut verbindlich zu definieren.

Fraglich ist aus Sicht der Verteidiger außerdem, ob den Exporteuren im Falle eines Verstoßes überhaupt ein strafrechtlich relevanter Vorsatz nachzuweisen sei. Aus ihrer Sicht könne höchstens von grober Fahrlässigkeit die Rede sein. Diese sei jedoch nur als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Mit dem Vorsatz tut sich nach eigener Aussage auch der Staatsanwalt schwer. Darüber hinaus könne man von einem Unternehmer kaum erwarten, stets den Durchblick zu behalten, wenn sich selbst Experten uneins seien. Der Prozess wird am Montag mit der Vernehmung von drei weiteren Zeugen fortgesetzt.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Wann sind Exportwaren hochwertig?: Kaviar und Schnaps für Nordkorea . In: Legal Tribune Online, 17.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22414/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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